also, ich hab da ein mächtiges prob und hoffe, dass jemand von euch etwas erfahrung mit dem thema hat. am sonntag wurde ich von der polizei mit gras erwischt. ich sah nach ner hochzeit ziemlich scheiße aus und fiel deshalb in das muster. nach ner urinprobe hab ich gestanden was geraucht zu haben und gab der polizei alles was ich hatte. dürfte weniger als ein halbes g gewesen sein. ich musste eine blutprobe abgeben und wurde von einer ärztin untersucht. es war zwar alles unauffällig, aber der konsum lässt sich ja nicht leugnen. jetzt wollte ich nach möglichkeit wissen, was mich erwartet. die konsequenzen im zivilen stören mich nicht mal wirklich, da meine größte sorge der Bw gilt. bin SaZ08 und inzwischen schon über 5 jahre dabei.
es geht mir vor allem darum, ob die Bw immer etwas davon mitbekommt, da ich ein kammerad von mir vor ner ganzen weile mit speed erwischt wurde und trotz verurteilung noch dabei ist.
was ich getan habe war schlicht und einfach sch**** und ich bereue es auch, vor allem weil ich zu gern soldat bin und hinter der ganzen sache stehe. also bitte, keine neunmalklugen vorwürfe, da es mir schlecht genug geht. ich weiß das es der größte fehler meines lebens war. leider ist mir im nachhinein erst wirklich klar geworden, wie wichtig mir dieser job eigentlich ist.
Da du schon 5 Jahre dabei bist wirst du zumindest nicht fristlos entlassen, da das nicht möglich ist. Es wird voraussichtlich zu einem disziplinarrechtlichen Verfahren vor einem Truppendienstgericht kommen mit dem Ziel dich zu entlassen - sowas dauert aber ein paar Tage. Vorher und während dessen kann allerdings die Ausübung des Dienstes verboten werden - evtl.inklusive eines Uniformtrageverbotes.
Und: ja, die Bundeswehr wird unterrichtet.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß Andi
danke für die antwort, nur leider is das halt nich das, was ich am liebsten gehört hätte. bin im mom auf ZAW, die bis dezember läuft. meinst das kommt alles schon vorher? werd nächste woche auf jeden fall meinem spieß aus der stammeinheit beichten. hoffe er kann mir eine rat geben wie ich mich jetzt am besten verhalte. dass ich hier auf lehrgang VP bin is wahrscheinlich nicht unbedingt von vorteil?
Geh zum Spieß und direkt weiter zum Chef. Spätestens dann gilt aber: Alles was du sagst kann gegen dich verwendet werden.
Zu welchen Konsequenzen es wann kommt oder nicht kommt kann dir leider niemand sagen.
Gruß Andi
dann würd mich aber noch interessieren, ob der staatsanwalt die pflicht hat, die Bw zu unterrichten und inwieweit das Truppendienstgericht angeordnet wird. liegt das beim chef oder höher? des weiteren, wie sieht es ca mit den zeiten aus? im zivilen rechne ich mal mit mindestens nem monat.
oh mann, wenn ich nur vorher mal eine minute ernsthaft drüber nachgedacht hätte.
Zitat von: toy_soldier am 26. Juni 2007, 01:27:43dann würd mich aber noch interessieren, ob der staatsanwalt die pflicht hat, die Bw zu unterrichten
Dazu hatte Andi schon was geschrieben: Die Bundeswehr wird über den Vorfall unterrichtet werden.
Zitatund inwieweit das Truppendienstgericht angeordnet wird. liegt das beim chef oder höher?
Ich mutmaße jetzt einfach mal, dass das zuerst über den Tisch des Chefs geht (bzw. dieser als "unterster" Disziplinarvorgesetzter sich zuerst damit befassen darf). Der wird allerdings seine Vorschriften haben, ab wann er für welchen Vorgang nicht mehr wirklich zuständig ist bzw. diesen an "höhere Dienststellen" abgeben muss. Und Betäubungsmittelmissbrauch dürfte definitiv dazu zählen.
Zitatdes weiteren, wie sieht es ca mit den zeiten aus? im zivilen rechne ich mal mit mindestens nem monat.
Recht zeitnah, vermutlich ...
Zitatoh mann, wenn ich nur vorher mal eine minute ernsthaft drüber nachgedacht hätte.
Allerdings! Zumal der Jahresbericht des Wehrbeauftragten regelmäßig Beispiele aufführt für Soldaten, die mit solchem Zeug erwischt wurden und ihre Uniform an den Nagel hängen durften ...
Der StA ist gem Nr 19, 20 MiStra (Mitteilungen in Strafsachen) verpflichtet, die Bw zu unterrichten. Die MiStra-Bearbeitung befindet sich bei der zuständigen Wehrdisziplinaranwalt und über den geht auch der Weg - wenn er das Verfahren nicht gleich an sich zieht und gem. § 92 WDO die Eröffnung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens prüft. Zeitspanne ist unterschiedlich und Entscheidungen stehen großteilig im Ermessen.
Genau aus solchen Gründen hab ich meinen Landsern immer gesagt, daß sie am WE ihren Truppenausweis nicht mit auf die Piste nehmen sollen und für den Fall das es Ärger geben sollte, bloß nicht erwähnen sollen das sie beim Bund sind.
Zitat von: stuka9 am 26. Juni 2007, 21:21:50
Genau aus solchen Gründen hab ich meinen Landsern immer gesagt, daß sie am WE ihren Truppenausweis nicht mit auf die Piste nehmen sollen
Der Truppenausweis ist
immer mitzuführen - Ausnahmen: Sport im Einheits-/Teileinheitsrahmen, auf gesonderten Befehl (aber das fängt dann wohl frühestens ab DV an) und grundsätzlich bei außerdienstlichen Auslandsreisen.
Es empfiehlt sich also seinen "Jungs" soetwas nicht zu raten - es sei denn man will selbst ein Dienstvergehen begehen.
Gruß Andi
Wäre es nicht zudem geschickter gewesen, darauf hinzuweisen, dass sie einfach keinen Ärger anzetteln sollten? ...
Oh da war ich zu langsam ..
gruß
fiesta
@Andi: Wo kein Kläger da kein Richter!
@timid: Die müssen den Ärger ja nicht mal selber angezettelt haben.
Zitat von: stuka9 am 26. Juni 2007, 21:40:15
@Andi: Wo kein Kläger da kein Richter!
Schlechter Vorgesetzter/Soldat würde ich sagen, wenn ich als Vorgesetzter immer hinter dir stehen muss, oder? Passt zumindest nicht in mein Soldatenbild.
Zitat@timid: Die müssen den Ärger ja nicht mal selber angezettelt haben.
Geh davon aus, dass ich jedem meiner Soldaten, der einem angegriffenen Kameraden hilft mit Freuden eine förmliche Anerkennung gebe.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass eine faire Schlägerei (wenn es sowas noch gibt) noch keinem geschadet hat - im Gegenteil.
Bzw.: Wenn "meine Jungs" den kürzeren gezogen haben, haben sie wahrscheinlich schon so genug schmerzliche Erfahrungen gemacht - da hänge ich mich nur rein, wenn es sein muss.
Gruß Andi
Der erste von dem ich den Tip den TrAusweis gehört habe war übrigens ein KpChef der Feldjäger ;)
Zitat von: stuka9 am 26. Juni 2007, 21:40:15@timid: Die müssen den Ärger ja nicht mal selber angezettelt haben.
Dann hätten sie sich allerdings auch nichts vorzuwerfen und müssten keinerlei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft oder die Zuständigen bei der Bundeswehr fürchten ;)
@timid: Da kenne ich aber andere Fälle.
Zitat von: Andi am 26. Juni 2007, 21:44:43
Ansonsten bin ich der Meinung, dass eine faire Schlägerei (wenn es sowas noch gibt) noch keinem geschadet hat - im Gegenteil.
Ich betone, dass ich ein Gegner jedweder Schlägereien war und bin (auch der "nützlichen", die angeblich niemandem schaden ;)), aber ich habe tatsächlich auch den Eindruck, dass es zunehmend an Fairness mangelt und dass dadurch schon die Folgen von Kloppereien unter Kindern und Jugendlichen unkalkulierbar werden.
Das erhöht meine Abneigung gegen körperliche Auseinandersetzungen nur noch mehr.
Seid ihr euch wirklich sicher, dass die BW unterrichtet wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren sofort einstellt bzw. gar nicht erst eröffnet, was bei so geringen Mengen THC regelmässig der Fall ist?
Zivil wird dir nichts passieren, wenn es wirklich eine so geringe Menge war und du nicht gefahren bist.
Zitat von: stuka9 am 26. Juni 2007, 22:37:17
@timid: Da kenne ich aber andere Fälle.
Ich auch.
Zitat von: hurz am 27. Juni 2007, 07:45:21
Seid ihr euch wirklich sicher, dass die BW unterrichtet wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren sofort einstellt bzw. gar nicht erst eröffnet, was bei so geringen Mengen THC regelmässig der Fall ist?
Zivil wird dir nichts passieren, wenn es wirklich eine so geringe Menge war und du nicht gefahren bist.
Mal anders:
Das die zivile Strafverfolgung eine Strafe wegen geringer schwere der Schuld für nicht angemessen hält, heißt ja nicht automatisch, dass der jeweilige Disziplinarvorgesetzte das auch so sieht. Ergo: Information sollte weitergegeben werden.
In meinen Augen sollte da bei Soldaten grundsätzlich zumindest eine Aktennotiz fällig sein. Von den Leuten, die die Rechtsordnung verteidigen sollte man am ehesten erwarten können, dass sie sich dran halten.
Eben, das ist ja das "schöne": Wer als Soldat (Polizist, Beamter, ...) zivil Mist baut, z.B. Drogen konsumiert, kann zivil straffrei ausgehen, wie er will - disziplinar kann er trotzdem noch ordentlich Ärger bekommen (bis hin zur Entlassung).
Ganz egal wie gering die Menge BTM/THC ist, so handelt es sich immer um ein Dienstvergehen. Zuden werden alle Soldaten gegen Unterschrift belehrt, dass jeder BTM-Konsum verboten ist und ein Dienstvergehen darstellt. In Entlassungsverfügungen wird diese Belehrung übrigens stets zitiert!
Zudem kann sich ein Strafverfahren, selbst wenn es eingestellt wird, auf die Sicherheitsüberprüfung auswirken und der Soldat auch so seine Eignung zur Laufbahn und damit die Berechtigung zur ZAW verlieren.