Hallo zusammen,
ich habe am 5.7. eine DVag, die im Feldanzug durchgeführt wird. Beginn ist 18.00 Uhr. Jetzt habe ich um 16.00 Uhr einen Termin beim Anwalt, der wird voraussichtlich bis 16.45 dauern. Die verbleibende Zeit reicht mir nur noch, um rechtzeitig zum Veranstaltungsort zu kommen, jedoch nicht mehr um mich noch zu Hause umzuziehen.
Meint Ihr, es gibt Probleme wenn ich als Resi im Feldanzug beim Anwalt erscheine und direkt danach zur DVag fahre?
Ach ja, noch was: meines Wissens wird die Reservistenlitze (schwarz-rot-gold) nur bei VVag mit UTE getragen. Am FA hat sie während einer DVag also nichts zu suchen. Sehe ich das so richtig oder bin ich am Wood-Way?
ich denke das keine gute Idee ist im Feldanzug biem Anwalt zu sein in jeder Hinsicht.
Die UTE gilt wahrscheinlich nur für die Anreise.
Warum ziehst du dich nicht im Auto oder so um ;D
Weil mir erfahrungsgemäß in der einen Stunde die ich bis zum Beginn der DVag noch habe die Zeit gerade mal dazu reicht, die Kaserne zu erreichen und mich zum Dienst zu melden...
Und meinem Anwalt kann es eigentlich egal sein, ob ich in Arbeitsklamotten (war schon des öfteren), in ziviler Freizeitkleidung oder in Uniform vor ihm stehe, vorausgesetzt ich habe die von Ihm gewünschten Unterlagen dabei. Er kennt mich ja schon länger...
Ich sehe kein Problem, beim Anwalt in Uniform zu erscheinen. Im Zweifel würde ich den FwRes anrufen, ob er ein Problem sieht.
Hallo wolverine,
werd´ ich machen...
Wobei es, wenn alle Stricke reissen sollten, wahrscheinlich auch noch die Möglichkeit gäbe, sich vor Ort (DVag) oder im Auto umzuziehen ...
Zitat von: Pioneer_Carpenter am 26. Juni 2007, 15:07:24Ach ja, noch was: meines Wissens wird die Reservistenlitze (schwarz-rot-gold) nur bei VVag mit UTE getragen. Am FA hat sie während einer DVag also nichts zu suchen. Sehe ich das so richtig oder bin ich am Wood-Way?
Meines Wissens nach ist es genau so - wenn kein aktives Dienstverhältnis (wie es bei WÜ, DVag besteht) vorliegt, dann Resi-Litze, ansonsten natürlich ohne.
Merci. Aber das Umziehen im Auto möchte ich mir doch sparen... Na, mal gucken.
Es ist erlaubt auf der Anreise Uniform zu tragen. Ein Abstecher, egal wohin, zählt nicht dazu!
Ebenso gilt eine Dauer UTE generell nur für den Dienstanzug, nicht für den Feldanzug!
Die UTE ist explizit für diese Veranstaltung. Und als Anzug wurde der Feldanzug mit (bei Bedarf) Nässeschutz befohlen.
Was bitteschön heist DVag und UTE ???
Was den Anzug betrifft würde ich meinen -Wo kein Kläger da kein Richter-
gruß alex
Zitat von: ALEX1968 am 26. Juni 2007, 21:32:27Was bitteschön heist DVag und UTE ???
Dienstliche Veranstaltung (im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit), Uniformtrageerlaubnis.
ZitatWas den Anzug betrifft würde ich meinen -Wo kein Kläger da kein Richter-
Und wenn es rauskommt, darf man die Uniform auf jeden Fall ausziehen ... Abgesehen davon, dass die Kameraden mit den orangen Litzen (wie auch Veranstalter von DVags etc.) ziemlich allergisch reagieren dürften, wenn ihnen ein Reservist begegnet, der unerlaubt Uniform trägt.
Hab die Kürzel gerade in nem anderen Beitrag gelesen (mit Erklärung).
Was den "Abstecher" angeht ist wohl wie mit dem einkaufen auf dem Nachhauseweg. Kann natürlich schon sein das es bei den Resi`s besonders streng gesehen wird :-[
gruß alex
Das nicht unbedingt (auch wer erkennbar als Soldat in Uniform - oder auch ohne Uniform - auffällig wird, wird Spass mit den Feldjägern bekommen). Allerdings kann man einen Soldaten disziplinar oder erzieherisch "maßregeln" - bei einem Reservisten wird das eventuell etwas schwieriger.
Wie auch immer - ein Soldat, der sich in Uniform nicht zu benehmen weiss oder sich nicht an die Befehle der Bundeswehr halten will (ZDV 37/10 und ergänzende Fernschreiben), der wird zukünftig wahrscheinlich keine Gelegenheit mehr zu solch einem Verhalten haben, da er vermutlich vorerst keine Genehmigung mehr haben wird, in Uniform außerhalb des Dienstes in der Weltgeschichte rumzugondeln. Und für den Resi bedeutet das im schlimmsten Fall die Komplettauskleidung.
Was ist es denn nun? DVag oder Veranstaltung mit UTE???
Einzel-UTE für FA ist ok, Dauer-UTE nicht. Bei DVag darf man bei An- und Abreise Uniform tragen, wenn dies auf der Zuziehung vermerkt ist, bei einer Veranstaltung in UTE ist es unkritischer mit An- und Abreise, da man kein Soldat ist. Wichtig aber die SRG-Litze.
Also, ich hab die Zuziehung grade mal durchgesehen, Anzug ist Feldanzug gem ZDv 37/10. Auf der Hin- und Rückreise bin ich zum Tragen des Feldanzuges berechtigt.
Auffällig werden möchte ich - mit oder ohne Uniform - nicht, ich bin eher ein ruhiger Mensch ;)
Ich werde nachher mal den FwRes anrufen, was der von der Sache hält.
Seinen Kommentar werde ich dann wieder hier posten...
Salve Kameraden,
Pioneer_Carpenter's Veranstaltung ist eine DVag (Dienstliche Veranstaltung). Damit ist er für den im Zuziehungsschreiben genannten Zeitraum Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Die An- und Abreise kann - insofern genehmigt - im befohlenen Anzug erfolgen. Ein kurz Besuch bei seinem RA ist auch in Uniform problemlos möglich. Allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden das er in einem Dienstverhältnis steht bzw. die Bundeswehr bei seinem RA vertritt!
Wichtig: Auf keinen Fall dürfen Sie in Uniform einen privaten Gerichtstermin oder außergerichtliche Termine mit dem Prozeßgegner warnehmen!!!
Das Tragen der Uniform begründet kein Dienstverhältnis! Damit jeder erkennen kann, das der "vermeindliche Soldat" keiner ist - in keinem Dienstverhältnis steht - wird die schwarz-rot-goldene-Litze getragen. Dennoch darf nicht jeder die Uniform nach eigenen Ermessen anziehen sondern muß sich eine generelle oder einzelfall UTE (Uniformtrageerlaubnis) bei seinem LKdo einholen. Eine allgemeine UTE ist auf bestimmte Veranstaltungen begrenzt bei denen der Dienst- bzw. Gesellschaftsanzug zu tragen ist. Bei besondern förderungswürdigen Veranstaltungen kann auch eine UTE für den Feldanzug (auch bekannt als Arbeits-/Kampfanzug) beantragt werden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
GebJgOffz
Aaahja.
Nein, ich befinde mich sozusagen auf der Hinreise zur DVag. Den Anschein, daß ich die Bundeswehr vertrete werde ich wohl nicht erwecken (dazu bin ich als HG d. R. denke ich mal ein zu kleines Licht... :D) Ich fahre nur ca. eine dreiviertel bis eine Stunde früher los, der Anwalt liegt auf dem Weg. Ich muß wegen einer Geschäftlichen Sache zum Anwalt. Und die UTE kann ich nachweisen weil ich ja die Zuziehung zur DVag mitführe, die so rund eine dreiviertel bis eine Stunde nach dem Termin beginnt. Mir reicht eben grade die Zeit, um vom Anwalt bis zur Kaserne zu kommen und dabei noch einen kleinen Zeitpuffer von ca. 10 - 15 Minuten einzuplanen.
Bin beim stöbern auf diesen Thread gestoßen, will euch noch kurz berichten wie es ablief:
Ich hab beim FwRes angerufen, der riet mir doch dringend vom Besuch des Anwalts im FA ab. Bei der Einschleusung wäre ein Zeitpuffer von rund einer halben Stunde drin um Fahrtkostenerstattungsantrag und den Wisch von der Rentenversicherung auszufüllen sowie die Verpflegung zu empfangen (dachte ich bin zum Unterricht dort, nicht zum verpflegen... ;D), da könne ich mich dann umziehen, auch würden nicht alle Kameraden soooooo pünktlich erscheinen, der Zeitpuffer würde evtl. noch größer...
So hab ich´s dann auch gemacht und war - trotz Stau auf der Autobahn - noch halbwegs rechtzeitig zur Einschleusung und Ausbildung am G36 dort.
Danke nochmal für alle Antworten hier, von meiner Seite her ist nun
(http://img138.imageshack.us/img138/4893/closed2ur0.gif)
Zitat von: Pioneer_Carpenter am 23. August 2007, 15:49:14
[....]
Danke nochmal für alle Antworten hier, von meiner Seite her ist nun
(http://img138.imageshack.us/img138/4893/closed2ur0.gif)
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
nachbrenner von mir noch
- der threadersteller kann auch selber schließen