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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bigflo909 am 28. Juni 2007, 11:04:20

Titel: meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: bigflo909 am 28. Juni 2007, 11:04:20
mahlzeit...hab mal ne frage.man muss ja soweit alles melden wenn man im zivilen mist gebaut hat,aber wie siehts aus wenn man "nur" geblitzt wurde aber keine anzeige bekommt sondern nur ein verwarnungsgeld von 15 euro...soll man solche "kleinigkeiten" auch melden???oder en strafzettel wegen falschparken?
Titel: Re: meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: madu am 28. Juni 2007, 11:11:18
Natürlich nicht...
Wer soll sich denn auch duch den ganzen Papierkram wühlen...  ;)
Titel: Re: meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: GAst108324z am 28. Juni 2007, 13:44:11
mach mal....dann lacht dich dein vorgesetzter aus und fragt ob er ihn jetzt zahlen soll  ;D
Titel: Re:meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: og am 09. Juli 2011, 12:13:53
du musst nur straftaten melden solxhe kleinigkeiten interresiert niemand erst wenns so richtig happig wird du weißt ja meldung macht frei mach dir kein kopf
Titel: Re:meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: ulli76 am 09. Juli 2011, 12:16:17
Ooch-der Thread ist ja gerade mal 4 Jahre alt. Der hätte noch ein bischen lagern können.

Ich glaube, die Frage des TE hat sich inzwischen geklärt.
Titel: Re:meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: Andi am 10. Juli 2011, 12:36:51
Zitat von: og am 09. Juli 2011, 12:13:53
du musst nur straftaten melden

Das wäre ja noch schöner... ;)
Titel: Re:meldung beim vorgesetzten
Beitrag von: justice005 am 10. Juli 2011, 17:18:23
Auch wenn der Thread alt ist, gebe ich trotzdem mal meinen Senf dazu.

Zitatman muss ja soweit alles melden wenn man im zivilen mist gebaut hat,

NEIN ! Man muss nicht melden, wenn man Mist gebaut hat ! Warum auch? Es ist ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtsstaates, dass man sich niemals selbst belasten muss. Und das gilt auch bei der Bundeswehr. Der Staat ist selbst dafür verantwortlich, seine eigenen Stellen und behörden entsprechend zu informieren. Dafür gibt es die sogenannten "MiStras", die "Mitteilungen in Strafsachen", die von Staatsanwaltschaft oder Gericht an den Dienstherrn verschickt werden.

Der Soldat selbst muss gar nichts melden.

Einzige Ausnahme: Der Soldat muss, WENN er einen BW-Führerschein hat, den Verlust seiner zivilen Fahrerlaubnis melden. Das ist aber eine Ausnahme. Und selbst dann kann er den Verlust seines zivilen Führerscheins ohne Begründung nennen. Andere Straftaten müssen nicht offenbart werden, gemaäß dem uralten Spruch "Sie haben das Recht zu schweigen...".