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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: sOL1d am 30. Juni 2007, 00:14:49

Titel: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: sOL1d am 30. Juni 2007, 00:14:49
Ein Bekannter hat mir geraten auf jeden Fall ein Taschenmesser und eine Taschenlampe, wenn auch kleine, mit zu nehmen. Verstößt dies in irgend einer weise gegen Dienstvorschriften? Mir war so, als wäre dort was gewesen, kann es gerade nur nicht ausfindig machen!

Gruß

Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: Flexscan am 30. Juni 2007, 00:52:40
Je nachdem wie du Taschenmeser definierst verstösst es doch evtl gegen eine ZDV  ;)

Du brauchst keines von beidem mitzunehmen wird dienstlich geliefert.
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: bongschamong am 30. Juni 2007, 03:17:08
Zitat von: Flexscan am 30. Juni 2007, 00:52:40
Je nachdem wie du Taschenmeser definierst verstösst es doch evtl gegen eine ZDV  ;)

Du brauchst keines von beidem mitzunehmen wird dienstlich geliefert.

Was heißt das? Darf man ein normales Schweizer mitnehmen?
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: sOL1d am 30. Juni 2007, 10:58:26
Ich wollte mein Tool mitnehmen, jemand sagte mir (wieder mal das hörensagen), dass diese nicht zu gebrauchen sein. Wenn es erlaubt wäre, würde ich es halt mitnehmen. Keinesfalls will ich aber gegen Vorschriften verstoßen. Lass ich es also besser zu Hause?
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: StOPfr am 30. Juni 2007, 11:15:36
Bei einem Multifunktionsmesser (z.B. Schweizer Offiziermesser) hätte ich zwar keine Bedenken, kann dies aber nicht mit einer Vorschrift belegen. Im Zweifel ohne Tool anreisen, fragen und bei nächster Gelegenheit mitbringen.
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: wolverine am 30. Juni 2007, 11:44:07
Einzige Vorschriften die entgegenstehen sind die 10/5 (einbringen von Schusswaffen in die Liegenschaft ohne Genehmigung des D-Vorgesetzen) und das UZwGBw8erlaubt ausschliesslich den Einsatz dienstlich gelieferter Waffen). Gegen Mitnahme eines Multitool oder "Schweizer Offiziermesser" spricht nichts. Die private Taschenlampe ist auch nicht untersagt - nur evtl. ihr Einsatz wenn Lichtdisziplin beigebracht werden soll. Also sparsame Verwendung im Gelände!
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: Joulie am 30. Juni 2007, 14:06:14
Ein Taschenmesser (Bw-stumpf) bekommst du auf jeden Fall dienstlich geliefert.
Um bei der Tachenlampe alles richtig zu machen, nimm eine mit wo man farbige Platte einspannen kann - denn weißes Licht ist im Regelfall nicht gestattet. Rot und grün ist da schon angebrachter.
lg
Titel: Re: Taschenmesser / Taschenlampe
Beitrag von: sOL1d am 30. Juni 2007, 15:02:05
Alles klar, ich danke euch!