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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: HG Schmidt am 10. Juli 2007, 16:02:34

Titel: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: HG Schmidt am 10. Juli 2007, 16:02:34
Ich habe da mal ein kurze Frage, ich hoffe es kennt sich jemadn mit dem Thema aus!
Wie sieht es aus wenn ich neben meinem fwdl noch arbeiten möchte, klar wenn es zeitlich hinhaut, aber sagen wir mal es gibt da keine probleme! Dürfte ich das? Muss ich das irgendjemandem melden?
Ich danke schonmal im Vorraus für die Antworten!

MFG

Andy Schmidt
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: erdpichel am 10. Juli 2007, 16:58:33
also HG sollte man wissen:
melden macht frei und belastet die vorgesetzten ;)

um dir aber eine "gute" antwort zu geben:
ja, du musst das unbedingt melden, weil das sogar genehmigt werden muss! ich zwar in den meissten fällen nur eine formsache, aber melden musst du es allemal! am besten zu zugführer ö.ä. gehen und dem bescheid sagen, der wird dich dann in letzter instanz wohl zum spieß bzw ins gezi schicken, weil es dafür glaube ich auch noch so nen wisch gibt, aber das wirst du dann sehen!

kurzum: MELDEN!? --> JA!!!
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: wolverine am 10. Juli 2007, 17:04:27
Bis zu 8 Std/ Woche sind durch den D-Vorgesetzten genehmigungsfähig. Dienstliche vereinbarungsfähigkeit vorausgesetzt.
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: Schmidt am 10. Juli 2007, 17:16:18
Ganz kurze fragen noch muss ich das auch machen wenn ich mich im Urlaub befinde und im Urlaub arbeiten will?
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: Andi am 10. Juli 2007, 17:16:44
Die Genehmigungspflicht ist bei GWDL/FWDL aber gar nicht gegeben. ;)
Es besteht nur eine Meldepflicht:

"§ 20 SG Nebentätigkeit
(1) Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit bedürfen zur Übernahme jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in Absatz 6 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter, sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen; ihre Übernahme ist vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen.

[...]

(8) Einem Soldaten, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes Wehrdienst leistet, darf die Ausübung einer Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn sie seine Dienstfähigkeit gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft."
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: erdpichel am 11. Juli 2007, 14:07:19
naja, aber melde muss er es allemal ;) ;D
Titel: Re: arbeiten neben dem fwdl
Beitrag von: Andi am 11. Juli 2007, 15:35:56
Zitat von: erdpichel am 11. Juli 2007, 14:07:19
naja, aber melde muss er es allemal ;) ;D

Ja, aber es besteht ein großer Unterschied zwischen Meldepflichtigkeit mit Vorbehalt und Genehmigungspflichtigkeit! ;)

Gruß Andi