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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: atrox am 12. Juli 2007, 23:03:14

Titel: 90/5er Entlassung Vorutersuchung gelaufen - Was darf ich noch?
Beitrag von: atrox am 12. Juli 2007, 23:03:14
Hallo Kameraden,

habe eine dringende Frage. Und zwar habe ich die Voruntersuchung für 90/5er Entlassung hinter mir und nun fehlt mir noch die Hauptuntersuchung. Da der SanBereich aber sehr langsam ist, habe ich erst in ner knappen Woche einen Termin. Meine Frage jetzt dazu: Darf ich nach gelaufener Voruntersuchung noch Deinste wie GvD/Telefonposten machen ?
Ist sehr dringend, also helft mit bitte ;)
Titel: Re: 90/5er Entlassung Vorutersuchung gelaufen - Was darf ich noch?
Beitrag von: Beobachter am 12. Juli 2007, 23:26:41
Solange der Arzt dich nicht KzH, Krank auf Stube o.ä bis zur Entlassung schreibt, kannst du auch als GvD/TelPo eingesetzt werden.
Titel: Re: 90/5er Entlassung Vorutersuchung gelaufen - Was darf ich noch?
Beitrag von: HFRo am 13. Juli 2007, 10:02:58
Du darfst / musst noch alles machen! Eine Entlassungsuntersuchung hat nicht viel zu sagen!
Wenn was passieren sollte, dann kannst du immer noch zum SanBereich