Tag.
Bin GWDL und derzeit im 7. Dienstmonat.
Also OG.
Ich habe gehört, dass man als BW-Soldat sich abstellen lassen kann für die sog. Nimwegen-Märsche in den Niederlanden.
Würde mich sehr reizen.
Wer weiss mehr und kann helfen?
Mit kameradschaftlichem Gruß
Peter
PzGrenTruppe
http://www.4daagse.nl/index.asp?taal=en&pagina=homepagina&interactivepage=
Zum Rest den Spiess bzw. später den zuständigen FwRes fragen.
Hat da schon mal jemand mitgemacht?
Weiss nicht ob ich 100km schaffe. Bin neulich den 30km mitgelaufen und habe diese Woche Montag einen 20km Eilmarsch und gestern einen 40km Marsch gemacht.
Habe vor noch einen 60er zu machen. Denkt ihr das reicht als Vorbereitung?
Zitat von: Peter22 am 13. Juli 2007, 17:43:05Weiss nicht ob ich 100km schaffe.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind keineswegs 100, sondern 160 km an den vier Tagen zu absolvieren, für "zivile" Teilnehmer (in dem entsprechenden Alter) sogar 200 ...
ZitatDenkt ihr das reicht als Vorbereitung?
Ich persönlich würde, wenn ich "nur" diese Vorbereitung hätte, nicht antreten. Es wird schon seinen Grund haben, weshalb auf der Seite des Veranstalters im "Trainingsschema" etliche Märsche (auch über mehrere Tage verteilt) und insgesamt 21 Wochen Vorbereitungszeit vorgeschlagen werden - als absolutes Minimalprogramm!
Klar, geht auch ohne. Aber mit geht es sicherlich besser ...
Ich würde auch Nimwegen nicht unterschätzen! Erinnert Euch nur an letztes Jahr... Da sind, wenn ich mich nicht irre, zwei Teilnehmer verstorben. Auch wenn das ein Worst-Case ist, bei dem ich mal bei einem Teilnehmer im Wehrdienstalter nicht ausgehen mag, so sollte es ein relativ klares Warnsignal sein.
Es waren aber auch extreme klimatische Bedingungen letztes Jahr.
Aufgrund der Hitze (und den offenbar dadurch bedingten Toten und weiteren Reanimationen) wurde der Marsch letztes Jahr nach dem ersten Tag abgebrochen.
@Peter22:
Um in der Bw-Delegation mit zumarschieren bist du dieses Jahr zu spät dran. Die Bw-Teilnehmer wurden bereits ausgewählt und sind seit Anfang Juli im "Marsch-Trainingslager".
Ja aber mache dann nächstes Jahr mit.
Hoffe dann in guter Verfassung zu sein und vorne mit zu laufen.
Gibts die Möglichkeit dort als Reservist mitzumaschieren?
Zitat von: T.Guender am 16. Juli 2007, 12:58:12Gibts die Möglichkeit dort als Reservist mitzumaschieren?
Dieses Jahr natürlich nicht mehr ;) Aber auf der Reservistenseite (reservisten.bundeswehr.de) gibt es unter den Marschveranstaltungen auch alle Informationen, wie man am diesjährigen Nimwegen-Marsch bzw. der Delegation hätte teilnehmen können.
Wenn man dort als Einzelteinlnehmer mitmarschiert ohne UTE, darf man den Orden dann am DA tragen?
Ja, er ist tragbar egal ob man zivil oder in einer militärischen Delegation daran teilgenommen hat!
Aber auch der einzige!!
Immer wieder seh ich z. B. den Berner-Marschorden an Uniformen... und diesen darf man NIE an der Uniform tragen, auch wenn man daran mit einer militärischen Delegation teilgenommen hat.
ZitatImmer wieder seh ich z. B. den Berner-Marschorden an Uniformen... und diesen darf man NIE an der Uniform tragen, auch wenn man daran mit einer militärischen Delegation teilgenommen hat.
Sicher? Auch die Bandschnallenausführung nicht?
Ist ja immerhin ein Mil. Abzeichen, das im Rahmen partnerschaftlicher Veranstaltungen durch Erfüllung bestimmter Leistungen erworben wird. (ähnlich US-Abzeichen beim Monte-Kali-Schießen)
Hast du da die passende Vorschrift zur Hand?
Zitat von: T.Guender am 26. Juli 2007, 12:57:49
Sicher?
Ja.
ZitatAuch die Bandschnallenausführung nicht?
Natürlich nicht!
ZitatIst ja immerhin ein Mil. Abzeichen, das im Rahmen partnerschaftlicher Veranstaltungen durch Erfüllung bestimmter Leistungen erworben wird. (ähnlich US-Abzeichen beim Monte-Kali-Schießen)
Und was hat das für eine Aussagekraft? Außer, der, dass du offensichtlich keine Ahnung hast, was du wann an deiner Uniform tragen darfst und was nicht, in meinen Augen keine.
ZitatHast du da die passende Vorschrift zur Hand?
Schon mal 2 Sekunden drüber nachgedacht in welcher Vorschrift das stehen könnte? Oder wenigstens mal auf Verdacht die ZDv 37/10 zu Rate gezogen? Da steht alles drin, was du über deine Uniform wissen musst.
Gruß Andi
Nach kurzer Recherche:
ZDV 37/10 Kapitel 5 XI.:
Zitat580. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im
Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder im
Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen aufgrund einer
– besonderen militärischen Ausbildung
oder
– nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen)
erworben wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eins getragen
werden.
ZDV 37/10 Kapitel 5 XIV.
Zitat583. Orden und Ehrenzeichen (Anlage 13) können getragen werden:
(1) in Originalgröße:
1 Orden am Schulterband,
bis zu 2 Halsorden,
bis zu 3 Ordenssterne, Orden und Ehrenzeichen ohne Band auf jeder Brustseite,
dazu
Große oder Kleine Ordensschnalle 3)
oder
(2) alle Orden an der Bandschnalle
Kann mir jetzt vielleicht nochmal jemand
höflich erklären, warum das Tragen des Berner Marschabzeichen verboten sein soll?
Da war die Recherche wohl zu kurz - man braucht nicht weit zu lesen, denn:
ZDv 37/10
Satz 111. "Kennzeichnungen (Kapitel 4), Abzeichen (Kapitel 5) sowie Orden und
Ehrenzeichen (Kapitel 5 Abschnitt XIV), die nicht in dieser Dienstvorschrift
aufgeführt sind oder für die keine Tragegenehmigung durch BMVg - Protokoll erteilt
wurde, dürfen an der Uniform nicht getragen werden (Anlage 1).
Soweit Abzeichen ausländischer, bi-/multinationaler Streitkräfte (Kapitel 5
Abschnitt XIII) oder ziviler Institutionen einem Soldaten als Anerkennung für
sportliche Leistungen oder ehrenhalber verliehen worden sind, dürfen diese nur am
Tage der Aushändigung oder wenn es die Höflichkeit gegenüber dem Verleiher
gebietet, zu bestimmten Anlässen angelegt werden."
Gruß Andi
Zitat von: T.Guender am 26. Juli 2007, 14:23:56
Kann mir jetzt vielleicht nochmal jemand höflich erklären, warum das Tragen des Berner Marschabzeichen verboten sein soll?
Ich tippe mal hierauf:
ZitatAbzeichen ausländischer Streitkräfte
Diese Medaille ist meines Wissens kein Abzeichen der schweizerischen Streitkräfte, sondern quasi privat (wird verliehen vom Organisationskommitee des Marsches oder so ähnlich). Bin jetzt zu faul um nachzusehen, das Ding fliegt irgendwo im Keller rum...
Wir hatten damals die schriftliche Erlaubnis eines Vorgesetzten, den ich nicht näher benenne (aus gutem Grund), das Ding am Dienstanzug zu tragen...
edit: ok Andi war schneller ;D
Na also. Jetzt wirds verständlich. ;)
Heist dass dann, dass man die Abzeichen des Monte-Kali-Schießens etc auch nicht tragen darf?
Meines Wissens gibt es für diese dann ja gleich eine Urkunde und Trageerlaubnis mit dazu.
In der ZDV stehen die aber nicht drinnen.
Grundsätzlich gilt bei Tragegenehmigungen, dass die entsprechende Genehmigung über den S1 bei BMVg Abt. Protokoll i.d.R. nach der Verleihung an hand der ,,Veränderungsmitteilung J2" eingeholt wird.
Ansonsten gilt die ,,Liste der Orden und Ehrenzeichen für die eine Annahmegenehmigung nicht erforderlich ist" des Auswärtigen Amtes (letzter Stand von 1997) in der eben Orden und Ehrenzeichen stehen, die eben ohne dieses Verfahren in Deutschland (auch) zu einer Bundeswehr-Uniform getragen werden dürfen.
Gruß Andi
Hab wieder recherchiert und folgendes herausbekommen:
Auf folgender HP hat sich jemand die Mühe gemacht alle Abzeichen aufzulisten, die in der ,,Liste der Orden und Ehrenzeichen für die eine Annahmegenehmigung nicht erforderlich ist" (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 67 vom 10.04.1997, Seite 4729) stehen:
Unten bei "Allg. Truppenkunde":
http://home.arcor.de/krist/privat/reserve/handbuch/hb-Teil%201.htmUnd bei den Marschorden ist der Berner Marschorden mit aufgelistet. Man darf ihn also wohl doch tragen.
Würde ich so nicht unterschreiben, bevor ich ihn nicht auf einer offiziellen Liste gesehen habe. Auf einer Internetseite kann man leider viel schreiben.
Gruß Andi
Ich schreib mal das Auswärtige Amt an.
Das interessiert mich jetzt nämlich richtig ;)
Mich auch. Wäre schön diese ominöse Liste mal zu bekommen. ;)
E-Mail ist raus.
Bin gespannt wie ein Flitzebogen,was da bei rauskommt :D
Werd euch informieren, wenn ich ne Antwort habe.
sofern sie im
Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz
erklärt?
Zitat...oder im
Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen aufgrund einer
– besonderen militärischen Ausbildung
oder
– nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen)...
Ganz lesen ;)
Und? Ist es eine offizielle Patenschaftsveranstaltung (durch die Bw), eine besondere militärische Ausbildung (durch die Bw)? Nach Ihren Informationen ist es eine rein private Veranstaltung ohne UTE. Und mit den Informationen ist es all das in meinen Augen nicht.
Was mich persönlich interessieren würde ist, wie alt man mindestens sein muss, um dort (auch privat) mitmachen zu dürfen!
Zitat von: Landser am 27. Juli 2007, 11:47:49
Was mich persönlich interessieren würde ist, wie alt man mindestens sein muss, um dort (auch privat) mitmachen zu dürfen!
Auf der offiziellen Homepage gibt es eine Tabelle mit den Laufdistanzen nach Alter der Teilnehmer gestaffelt.
Das niedrigste Geburtsjahr das angegeben ist, ist 1995. Also denk ich doch mal, dass man als Zivilist ab 12 Jahren Teilnahmen darf.
Habe keine Ahnung wo das genau in den Vorschriften bzw. Gesetzen steht:
Aber ein Orden muss vom Staatsoberhaupt einer Nation verliehen werden, um in D als solcher anerkannt zu werden.
Der Nijmegenorden wird offiziell von der Holländischen Königin verliehen, der Berner Marschorden definitiv nicht vom Schweizer Staatspräsidenten oder wie ich immer seine richtige Bezeichnung ist!
Zitat von: snitch am 27. Juli 2007, 22:46:10
Aber ein Orden muss vom Staatsoberhaupt einer Nation verliehen werden, um in D als solcher anerkannt zu werden.
Ob das generell und für alle Orden gilt* weiß ich nicht, beim "Nijmwegen-Orden" wird genau dies aber als Grund für die Tragerlaubnis angeführt. Der Berner Marschorden ist kein Orden mit Trageerlaubnis, weil m.W. weder die Eidgenossenschaft noch der Bundespräsident Orden verleihen. Es kann sich also nur um einen "Veranstalterorden" handelt, für den die Höflichkeitsregel gelten kann (siehe in Andis Beitrag und in schlammis Anmerkungen).
*ohnehin wohl nur von befreundeten Nationen ;)