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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: cap am 19. Juli 2007, 09:14:54

Titel: Kündigen vor der Einberufung
Beitrag von: cap am 19. Juli 2007, 09:14:54
moin,
ich habe mich vor 2 wochen als saz8 ab dem 1.10.07 verpflichtet, meinen grundwehrdienst habe ich schon vor 3 jahren abgelegt.
die verwendung in die ich eingeteilt worden bin ist nicht 100% was ich wollte und desshalb habe ich mich jetzt doch noch nach einer zivilenstelle in der wirtschaft umgesehn. da habe ich jetzt auch was in aussicht und desshalb meine frage:
kann ich den vertrag mit der bundeswehr auch vor dienstantritt kündigen? oder muss ich am 1.10. antreten, und kann dann erst zum 15.10. wieder austreten?
mfg cap
Titel: Re: Kündigen vor der Einberufung
Beitrag von: Andi am 19. Juli 2007, 11:05:09
Du kannst jederzeit vor Dienstantritt kündigen. Die unhöflichste Methode wäre den Dienst gar nicht erst anzutreten - möglich ist aber auch das ohne Konsequenzen außer der Auflösung des Vertrages.

Gruß Andi
Titel: Re: Kündigen vor der Einberufung
Beitrag von: cap am 20. Juli 2007, 15:13:14
super, danke für die kompetente und schnelle antwort :)
mfg cap