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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dave am 19. Juli 2007, 17:58:56

Titel: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Dave am 19. Juli 2007, 17:58:56
Moinsen,

hab mal eine Frage zum Sonderurlaub. Hab schon im Internet geforscht, aber nichts passendes gefunden.

Mein Personalausweis läuft aus und ich müsste dafür noch neue Fotos machen und den eben bei der Stadt neu beantragen. Ist solch ein Behördengang sonderurlaubsfähig?

Ich würde morgen sowieso zum Chef gehen und danach fragen, weil es im Grunde eh dem Chef obliegt, ob er demjenigen Sonderurlaub dafür erteilt oder nicht.

Wollte generell also nur wissen, ob  jemand mit solch einer Situation schon mal Erfahrungen gemacht hat?!
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: peppie am 19. Juli 2007, 18:18:47
Je nachdem. Genau dafür sind Quartalsfreie Tage, die es wahrscheinlich in jeder Einheit gibt. Aber du kannst alles beantragen, ob das genehmigt wird ist eine andere Sache...
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Dave am 19. Juli 2007, 18:20:08
Quartals freie Tage? Was sind das denn? Sowas gibts bei uns nicht.
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Strassid2 am 19. Juli 2007, 18:26:27
Es muss eigentlich nen Quartalsausgleichstag geben, das ist halt der tag im Quartal an dem die ganze Battrie/Kompanie, wenn nich sogar das ganze Bataillon frei hat (bis auf die die Dienste ham), obwohl eigentlich ein normaler Arbeitstag ist (meistens irgendwelche Brückentage oder Freitage)
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Timid am 19. Juli 2007, 18:46:58
Dummerweise spricht es sich auch bei Behörden und Ämtern mit der Zeit rum, dass man an Brückentagen hervorragend Urlaub nehmen kann, womit auch dort nur eine "Notbesatzung" vorhanden sein dürfte ...

Zumindest Fotos sollte man, wenn man nicht irgendwo ganz ab vom Schuss stationiert ist, auch abends nach Dienst noch machen lassen können (notfalls muss man halt einen Tag auf die entwickelten Bilder warten, ist ja auch kein Beinbruch). Und einen Freitag sollte man für sowas frei bekommen können.
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Dave am 19. Juli 2007, 18:49:06
Ne, noch nie von gehört. Ich sitze zwar genau an der Urlaubsquelle (GeZi), aber von solchen Tagen hab ich während meiner ganzen bisherigen Dienstzeit noch nie was gehört. Wenn einige Portepisten SU für ihre Kindesbetreuung kriegen, weil der Kindergarten dicht hat über den Sommer, dann sollte es doch eigentlich auch kein Problem darstellen, dass ein HG, dessen ziviler Ausweis abläuft/abgelaufen ist, einen Tag SU bekommt um neue Fotos machen zu können und beim Einwohnermeldeamt einen neuen Persolausweis beantragen zu können... ::)
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Timid am 19. Juli 2007, 18:53:59
Sollte es auch nicht. "Behördengänge" sollten schon im Interesse der Bundeswehr zeitnah abgewickelt werden können ;)
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: peppie am 20. Juli 2007, 00:25:11
Notbesetzung bei Brückentagen hin oder her, irgendwer der veranlassen kann, dass man einen neuen Ausweis bekommt sitzt da immer.
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: madu am 20. Juli 2007, 08:55:37
Den Ausweis kann man bei uns sogar im Bürgerbüro beantragen, und das hat sogar am Samstag vormittag auf.
Aber normalerweise solltest du für so etwas frei kriegen.

Gibt es diese Quadtage nicht überall?
Titel: Re: Sonderurlaub für Behördengang
Beitrag von: Andi am 20. Juli 2007, 10:28:30
Zitat von: madu am 20. Juli 2007, 08:55:37
Gibt es diese Quadtage nicht überall?

Nein, nicht auf Lehrgängen, nicht im Auslandseinsatz und eventuell nicht in Einheiten, die beispielsweise der NRF angehören.