Hallo an alle erst mal und hier auch gleich meine Frage:
In meinem Wehrdienst habe ich mehrfach den Helfer im SanD gemacht.
Nun habe ich eine zivile Arbeitsstelle in der nach Ersthelfern gefragt wurde. Das Thema wurde in meiner Grundausbildung schon angesprochen aber ich weiß nicht mehr, was dabei raus kam.
Ist also der Helfer im Sandienst gleich zu setzen mit dem zivilen Ersthelfer und wenn ja, wie komme ich dann an den entsprechenden Ausweiß.
Ja, ist das selbe. Kannst bei deiner Dienststelle anrufen, dann bekommst nen Nachweiß, dass du den gemacht hast. Zumindest, wenn die noch im Besitz deiner Akten sind. Ansonnsten werdens nen paar Telefonate mehr.
Da kann ich nur zustimmen.
Im normalfall bekommst nach dem Lehrgang eine Bescheinigung für deine Unterlagen, falls du die nicht mehr hast mal in der alten Stammeinheit anfragen.
Die Bescheinigung wird dann aber nach einige Zeit nach dem DZE zussammen mit der Akte und den anderen Sachen zum Kreiswehrersatzamt geschickt.
In die Richtung hab ich auch mal ne Frage. Und zwar: Ich mach nächstens meinen CE und hab während dem GWD ja auch mal den Helfer im SanD gemacht (war Oktober 2004). Kann ich den dafür hernehmen oder muss ich den zivilen Ersthelfer noch machen. Den der Helfer SanD hat ja auch min. 16 Stunden. Ich weiß aber auch nicht ob mir die Bestätigung über die Teilnahme nicht irgendwann verfällt. Leider konnte meine Fahrschule da auch nichts sagen ??? Schon mal besten Dank
Danke für die Antworten. Ich werd morgen mal in meiner Stammeinheit nachfragen. Bescheinugung über ATN und bestandene AGA und Goldenes Leistungsabzeichen (wofür glaub der Helfer im SanD auch vorraussetzung war) hab ich alles bei mir.
DZE war 31.12.2006 also noch nich so lange her. Meint Ihr die haben meine Akte noch. Und wenn nicht an welches KWE muss ich mich wenden. Da wo die Musterung war?
Zitat von: Measure am 24. Juli 2007, 02:44:53
DZE war 31.12.2006 also noch nich so lange her. Meint Ihr die haben meine Akte noch. Und wenn nicht an welches KWE muss ich mich wenden. Da wo die Musterung war?
Die haben meine Akte gefunden obwohl mein DZE 10 Jahre her war also keine Sorge. ;)
Zuständig ist das Kreiswehrersatzamt in dem Ort, wo Du gemeldet bist. Solltest du zwischenzeitlich nicht umgezogen sein und die Stadt gewechselt habe da wo du gemustert wurdest.
Zitat von: Maison am 23. Juli 2007, 20:08:43
In die Richtung hab ich auch mal ne Frage. Und zwar: Ich mach nächstens meinen CE und hab während dem GWD ja auch mal den Helfer im SanD gemacht (war Oktober 2004). Kann ich den dafür hernehmen oder muss ich den zivilen Ersthelfer noch machen. Den der Helfer SanD hat ja auch min. 16 Stunden. Ich weiß aber auch nicht ob mir die Bestätigung über die Teilnahme nicht irgendwann verfällt. Leider konnte meine Fahrschule da auch nichts sagen ??? Schon mal besten Dank
Helfer im SanDst hat innerhalb der Bundeswehr eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Zivile Ersthelfer Ausbildung aber glaube ich nur 2 jahre. Im Zweifelsfall empfehle ich aber sowieso immer noch mal einen Lehrgang zu besuchen, man vergisst mehr, als man denkt und weiß nie, wie schnell man dieses Wissen mal brauchen kann.
Frei nach dem Motto: In diesem unseren Lande ist die Wahrscheinlichkeit von einem Auto angefahren zu werden bei weitem höher, als im Lotto zu gewinnen. Trotzdem spielen Millionen Lotto und hoffen auf den großen Gewinn, aber niemand hat Angst davor vom Auto angefahren zu werden.
Gruß Andi
Ich habe gerade mit der Ausbildungskompanie gesprochen, die damals für meine Helfer im SanD Ausbildung zuständig war.
Die haben die entsprechenden Unterlagen in ihrem Archiv gefunden und wollen mir da jetzt was zuschicken.
Allerdings sprachen die von einem Nachweiß über Erstehilfekurs mit Herzlungen Wiederbelebung.
Ist das jetzt der Ersthelferausweiß?
Klingt mir irgendwie nicht so...
Der Ersthelfer wird auch als Erste Hilfe Kurs bezeichnet. Laß dir die Unterlagen zuschicken dann siehst du schon ob sie für den FS gelten. Hast ja nix zu verlieren 8)
Zitat von: Flexscan am 24. Juli 2007, 02:58:17Solltest du zwischenzeitlich nicht umgezogen sein und die Stadt gewechselt habe da wo du gemustert wurdest.
Immer unter der Voraussetzung, dass das damalige Kreiswehrersatzamt in der Zwischenzeit nicht geschlossen wurde ...