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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: HG d R am 22. Juli 2007, 15:21:39

Titel: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: HG d R am 22. Juli 2007, 15:21:39
Hallo !
Wie lange vorher muss bzw wird mann für einen Lehrgang aus dem Aus und Weiterbildungskatalog der Streitkräfte einberufen ?
ich weiss nur das es sehr kurzfristig sein kann ! hat jemannd da genau Erfahrungen gemacht ?

Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: wolf2 am 22. Juli 2007, 23:35:23
Der Einberufungsbescheid muss Dir 4 Wochen vorher zugestellt worden sein. Unterschreitung dieser Frist durch das KWEA nur wenn Du vorher schriftlich einer etwaigen kurzfristigen Einberufung zugestimmt hast.
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: santa86 am 22. Juli 2007, 23:49:37
Hab zu den Fristen auch noch ne Frage:

Wieviel Zeit vergeht normalerweise zwischen der Zustimmung zur Beorderung und der Beorderung?

Danke

MkG

santa86
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: GebJgOffz am 24. Juli 2007, 09:35:50
Salve Kamerad "santa86",

wenn Sie generel einer Beorderung zugestimmt haben, ohne das Ihnen eine in Aussicht gestellt wurde, können Sie ewig warten! Als Manschaftssoldat werden Sie wahrscheinlich gar nicht Beordert - ausser wenn Sie selbst die Initiative ergreifen.


Horrido
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: santa86 am 24. Juli 2007, 12:48:07
Ne kam ja schon der Brief von wegen "Ich beabsichtige sie demnächst zu beordern..."
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: Msich76er am 24. Juli 2007, 22:44:46
Moin, kann GebJgOffz nur zustimmen, wenn es von Interesse ist als Reservist weiterhin bei der Bundeswehr dann und wann zu Üben kommt man nicht umhin sich für einen Btsm oder Fw Lehrgang anzumelden.
Denn selbst als Maat oder Uffz wird es in Zukunft immer schwieriger zu Üben.

mfg Msich76er (oder Strandkorbwächter)
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: bayern bazi am 25. Juli 2007, 15:39:39
Zitat von: Msich76er am 24. Juli 2007, 22:44:46
(oder Strandkorbwächter)

Klippenkotzer und Strandkorbverteidiger wenn ich bitten darf  :P
Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: HG d R am 26. Juli 2007, 16:32:11
Bekommt mann eigentlich eine Absage ? wenn mann zu einem Lehrgang des Lehrgangskatalog nicht eingeladen wird , weil dieser ausfällt oder so
habe mich im März für einein Lehrgang beworben der am 05.08.07 beginnt und habe bis jetzt noch keine Einberufung oder sonstiges !
Kann mir jemannd etwas genaueres dazu sagen ?

Titel: Re: Ausbildung & Weiterbildung
Beitrag von: GebJgOffz am 27. Juli 2007, 13:45:37
Servus "HG d.R.",

eine "Absage" werden Sie bei der Bundeswehr nie bekommen! Sie haben sich für einen Lehrgang freiwillig gemeldet (nicht angemeldet). Die für Sie zuständige Stelle hat einen Lehrgangsplatz daraufhin für Sie angefordert. Ob Sie auch eine Lehrgangsplatzzuweisung erhalten haben müssen Sie erfragen - selbständig sagt Ihnen da keiner was (außer Sie haben einen sehr guten FwRes bzw. MobFw)!


Horrido