Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daniel_25 am 23. Juli 2007, 22:28:32

Titel: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: Daniel_25 am 23. Juli 2007, 22:28:32
Hallo, schlage mich seit einigen Tagen mit folgender problematik herum:


Ich bin aus einer anerkannten wohnung, mit zusage UKV (große UKV) ausgezogen, und in das haus meiner eltern wieder umgezogen.

Nun will mit der TrLtr. kein UKV gewähren da die neue wohnung keinen seperaten eingang sowie küche hat.

Die UKV gilt ja für die alte Wohnung also muss diese eigendlich genehmligt werden oder, ihm kann dich egal sein wo ich hinziehe oder?

Der räumliche zusammenhang ist hier auch gewährt.

Hat hier jemmand vorschläge?
Titel: Re: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: Andi am 24. Juli 2007, 10:47:38
Nein, im kann selbstverständlich nicht egal sein, wo du hinziehst! Dafür gibt es Regelungen. und wenn du bei deinen Eltern wohnst, dann hast du keinen eigenen Hausstand und dementsprechend keinen Anspruch auf eine Anerkennung eines eigenen Hausstandes.
Solltest du aus dienstlichen Gründen umziehen bekommst du selbstverständlich die UKV, aber dann nur einen Minimalsatz.

Oder meinstg du, dass du aus dienstlichen Gründen von Ort A (wo deine Wohnung war) nach Ort B (zu deinen Eltern) gezogen bist und dir die zugesaqgte UKV nicht erstattet wid?

Gruß Andi
Titel: Re: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: wolverine am 24. Juli 2007, 17:24:32
Wenn man in eine nicht anerkennungsfähige Wohnung zieht, ist das etwa Aufgabe der Wohnung. Mit welcher Begründung sollte die Bw so etwas zahlen?
Titel: Re: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: ALEX1968 am 24. Juli 2007, 17:59:55
einen blick in die entsprechende vorschrift/verordnung sollte licht ins dunkel bringen :-X
Titel: Re: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: Daniel_25 am 24. Juli 2007, 19:06:44
HAllo, also ich habe 2 Jahre am Standort A eine ZAW gemacht, und mir deswegen dort eine wohnung genommen.

Nach den 2 Jahren lief meine Kommandierung aus, und ich kam wieder zum Standort B, wo ich eben auch dann hingezogen bin!
Titel: Re: UKV in diesem fall möglich?
Beitrag von: Hans21 am 24. Juli 2007, 23:58:25
Ja und?

Du wohnst jetzt bei deinen Eltern wo man davon ausgehen kann das du keine Miete zahlen musst. Und mit eigenem Hausstand steht dir das Trennungsgeld zu. Du hättest dann einerseits mehr Einkommen bei weniger Ausgaben.

Mir geht es ähnlich. Ich wohne schon seit 5 Jahren in ORT A. Der ist 860km von meiner Dienststelle weg. Bin seit 16 Monaten beim Bund. Die BW erkennt die Wohnung nicht an weil sie in keinem räumlichen Bezug zum Dienstort steht. Also ich bekomme kein TG und hab ne Wohnung. Und so lange ich es mit leisten kann geb ich meine Strandwohnung aber nicht auf ^^