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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MatroseMatraze am 25. Juli 2007, 16:12:37

Titel: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: MatroseMatraze am 25. Juli 2007, 16:12:37
Hallo zusammen, kleine Frage...

Ich (W9) sehe gerade bei mir in der AGA, das die OMaat-Anwärter, aus dem anderen Zug, schon mit ihrer Offiziersgeige nachhause fahren dürfen.

Sollte ich mich verpflichten nach meiner Wehrdienstzeit für 12 Jahre als Bootsmannanwärter, dürfte ich dann auch schon die Offz-Geige tragen ?? Werd ja dann als OG BA eingestellt.

Weg mit der MickeyMaus Geige....  :D

danke für eure Antworten...
Titel: Re: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: PrinceLA am 25. Juli 2007, 21:39:17
also 1. das ist keine offziersgeige sondern eine maatengeige...
2. du bekommst die maaten geige nicht als og ba...die bekommt man erst ab maat. (Wie der name schon sagt)
wenn du eine brauchbaare ausbildung hast dann kannst du auch als obermaat einsteigen oder sogar omt BA.
wenn du deinen zivilen meister hast kannst du sogar schon als btsm einsteigen.
Titel: Re: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: MatroseMatraze am 25. Juli 2007, 23:47:29
Danke für deine Antwort und Aufklärung.

Also ich habe eine abg. Ausbildung. Wollte Bootsmanns/Feldwebel Laufbahn einschlagen. 12 Jahre

Hab also direkt OMaat BA und nicht Obergefreiter BA auf der Schulter?

Titel: Re: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: PrinceLA am 26. Juli 2007, 00:09:15
Ja...vorrausgesetzt die bundeswehr kann deine ausbildung gebrauchen...und wenn stellen frei sind...und dann musst ja noch in wilhelmshaven die eignungstests bestehen...und am psychologen vorbei
Titel: Re: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: MatroseMatraze am 26. Juli 2007, 00:37:08
Dank dir    ;)

Titel: Re: Uniform (1.Geige) Frage ?
Beitrag von: peppie am 26. Juli 2007, 00:37:14
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