Hallo, hab da mal eine Frage.
Darf man neben einer Reservistentätigkeit auch aktives Mitglied in einer pol. Partei sein?
Grüße
Ich wüsste nicht, warum ein Reservist nicht aktives Mitglied einer politischen Partei sein sollte, wenn er bei Übungen usw. den § 15 SG beachtet.
Parteimitglieder fast aller Parteien (DieLinke?, DieGrünen?) und MdB/MdL sind Reservisten. Ob gerade Berufspolitiker sich parteipolitischer Aktivitäten enthalten (können) sei dahingestellt.
Zitat von: erolderdritte am 30. Juli 2007, 16:20:09
Hallo, hab da mal eine Frage.
Darf man neben einer Reservistentätigkeit auch aktives Mitglied in einer pol. Partei sein?
Grüße
Selbstverständlich - genauso, wie auch ein aktiver Soldat das sein darf. ;)
Danke für die schnellen Antworten.
Wie ist dann §15 SG "Verbot der polit. Betätigung" zu verstehen?
Zitat von: erolderdritte am 30. Juli 2007, 17:47:51
[..]Wie ist dann §15 SG "Verbot der polit. Betätigung" zu verstehen?
So wie es z.B.
hier steht
Bestes Beispiel, dass sowas geht, war doch ein Major (?) d.R. Jürgen Möllemann.
Und zum Verbot der politischen Betätigung sagt der Paragraph doch eigentlich schon alles aus ??? Kurz: Als Soldat keine Partei-Propaganda.
Weiteres prominentes Beispiel, ohne das jetzt breittreten zu wollen: Oberst d.R. Jörg van Essen, MdB - erst kürzlich mit dem Ehrenkreuz in Gold ausgezeichnet worden.
von unseren ehemaligen IBUK wörner ganz zu schweigen - war auch Major d.R. und Pilot - hat sogar noch als minister seine flüge gemacht.
Zitat von: erolderdritte am 30. Juli 2007, 17:47:51
Wie ist dann §15 SG "Verbot der polit. Betätigung" zu verstehen?
Keine politische Betätigung
als Soldat, d.h. man darf z.B. nicht in Uniform an Demos teilnehmen oder in Uniform politische Reden schwingen. Man darf auch bei Dritten nicht den Eindruck erwecken, daß man
als Soldat eine bestimmte politische Richtung vertrete, also Äußerungen wie "Ich bin Offizier der Bundeswehr und
deswegen wähle ich selbstverständlich die XYZ-Partei.." wären unzulässig.
Es muss eben bei aller politischen Tätigkeit klar werden, daß man
als Privatperson handelt, nicht etwa als Vertreter der Bundeswehr.
Hinzu kommt noch die (s.o.) angesprochene Betätigung im DIenst, die auch verboten ist...