Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: quantum am 04. August 2007, 12:13:33

Titel: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: quantum am 04. August 2007, 12:13:33
Ich weiss, so einen Thread gab es scho oft aber ich schildere mein Problem mal etwas "genauer"...

Nun, ich habe eine Zahnlücke,naja nicht wirklich Lücke sondern vielmehr, der Zahn kommt nicht von alleine weiter heraus  ::)   und somit habe ich am 14.08 diesen Monat nen Termin bei dem er mir 4mm gezogen/gerichtet werden soll...  und nächste Woche habe ich Musterung (Stellt das ein Problem dar???)

Desweiteren habe ich ein kleines Loch am oberen Backenzahn... 

Diese beiden Probleme werden beide am 14en behoben in einem 1h Termin  :D

Muss ich jetzt damit rechnen das ich aufgrund dieser "Probleme" ausgemustert werde??  :o

Ich hoffe ich nerve nicht mit dieser Frage und hoffe auf vernünftige Antwort(en) :D

MfG,
bis dann ;D
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: KoX am 04. August 2007, 12:22:38
nein musst du nicht! Bei der musterung werden deine Zähne nicht getestet! Später wenn du beim Bund bist und z.B deine W9 machst dann wird der zahnartz dir mal in den mund schauen ;)
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: quantum am 04. August 2007, 12:48:38
naja ich habe mich für saz8 fach uffz  beworben...
von daher habe ich gedacht das die mir bei der musterung schon direkt im rachen leuchten  ;)

aber danke für deine schnelle antwort  :)
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: mailman am 04. August 2007, 13:14:32
Wenn du deinen Dienst direkt als SaZ antreten willst, müßen deine Zähne in Ordnung sein sonst erfolgt keine Einstellung.
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: StOPfr am 04. August 2007, 13:22:12
Was mailman schreibt ist korrekt, aber wenn Du jetzt nur zur Musterung musst und in der Woche darauf den Zahnarzt-Termin hast, auf den Du hinweisen kannst, dann sehe ich gar kein Problem (abgesehen davon dass es immer gut ist wenn die Zähne i.O. sind).
Beim späteren Termin im ZNwG sollte allerdings alles behoben sein.   
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: tiga am 04. August 2007, 13:45:37
Mir hat man im ZNWG in den Mund gesehen, keinen Ton gesagt (obwohl ich noch einen Zahn habe, wo die Kunstofffüllung gemacht werden muss). Ich habe wortlos einen Zettel mitbekommen, wo ich unterschreiben musste, dass ich bis zur Einstellung alles fertig machen lasse und das war´s.  ;)
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: StOPfr am 04. August 2007, 13:52:54
Zitat von: tiga am 04. August 2007, 13:45:37
...Ich habe wortlos einen Zettel mitbekommen, wo ich unterschreiben musste, dass ich bis zur Einstellung alles fertig machen lasse und das war´s.  ;)
Das ist die Alternative: Die Unterschrift bindet so, als wäre beim ZNwG alles in Ordnung gewesen.
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: Measure am 05. August 2007, 05:02:44
Mir wurde auch schon bei der Musterung auf die Zähne geschaut. Keine genaue Analyse sondern nur mal schnell drüber geschaut.

Als die AGA begonnen hat wurde dann im Rahmen der ärztlichen Untersuchung auch der Rachen mal ordentlich durchleuchtet. Hier kam es auch vor, dass ein Kamerad einen solch schlechten Befund hatte, dass er direkt ausgemustert wurde. Das aber soweit ich mich erinnern kann auch nur, weil eine ordentliche Behandlung zum einen für einen W9'er zu lange gedauert hätte und wahrscheinlich auch, weil der Bund eine solche kostspielige Sanierung bei einem "nur W9'er" nicht zahlen will (auch wenn es keiner ausspricht).
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: diezerbundi am 05. August 2007, 15:53:05
Ich bin am Anfang April 2007 wiedereingestellt worden.

bei der einstellungsuntersuchung wurden etwas mehrer zahntechnische fehler entdeckt was aber nicht zwingend zu meiner entlassung geführt hat

also die bw bemüht sich schon ihren soldaten im rahmen der möglichkeiten den soldaten zu helfen wobei die bw aber auch nur behandlungen in der höhe der gesetzlichen erstattung durchführt.
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: quantum am 06. August 2007, 18:38:56
hey, ich nochmal..

da oben erwähnte löcherle im backenzänchen meldet sich ab und zu LEICHT...   und da ich ja morgen den termin im kwea hab wollt ich fragen ob es sinnvoll ist ne schmerztablete zu nehmen??   ist zwar nicht nötig, aber die antwort darauf würde mich trotzdem interessieren  ;)     (also ich meine jetzt, kann ich anstatt kiffen auch ne schmerztablete nehmen um ausgeustert zu werden??  ;D  (wobei ich das ja garnicht will) )  ;)

und noch  was andreres-->  ich hab ja geschrieben musterung und eignungsfeststellung  im KWEA...da hattet ihr mir gesagt das das ne normale musterung ist..    da steht aber eindeutig MUSTERUNG SOWIE EIGNUNGSUNTERSUCHUNG UND EIGNUNGSFESTSTELLUNG (EUF)    in der "schlagzeile"  :D     also jetzt doch musterung, psychologe,pc test etc...?? :)

freue mich auf ne antwort!!

horido,
mkg  :D
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: Timid am 06. August 2007, 19:23:47
Zitat von: quantum am 06. August 2007, 18:38:56und da ich ja morgen den termin im kwea hab wollt ich fragen ob es sinnvoll ist ne schmerztablete zu nehmen??

Du solltest dir überlegen, dass bei bestimmten Produkten, wie etwa Schmerzmitteln, in der Packungsbeilage in etwa steht, dass die Fahrtüchtigkeit dadurch eingeschränkt wird. Wenn du also mit sowas im Blut selbst fahren willst, ist das eine ganz ganz blöde Idee, da bei einem Unfall sehr wahrscheinlich keine Versicherung zahlen wird, ohne sich das Geld von dir zurückzuholen, was sehr schnell sehr ins Geld geht ...
Und auch bei dem Test im Kreiswehrersatzamt könnte es zu ... unerwünschten Effekten führen, wenn der auf solche Sachen anschlägt. Zur Ausmusterung (zumindest wegen "Sucht") allerdings wohl in den seltensten Fällen.

Zitatda steht aber eindeutig MUSTERUNG SOWIE EIGNUNGSUNTERSUCHUNG UND EIGNUNGSFESTSTELLUNG (EUF)    in der "schlagzeile"  :D     also jetzt doch musterung, psychologe,pc test etc...?? :)

Ja. Das ganz stinknormale 08/15-Standardverfahren beim Kreiswehrersatzamt.
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: quantum am 06. August 2007, 19:35:13
Zitatund da ich ja morgen den termin im kwea hab wollt ich fragen ob es sinnvoll ist ne schmerztablete zu nehmen??

war doch sowieso nur ne frage, ich habe meinen führerschein ja mit verstand gemacht und weiss das dies nicht clever wäre  ;)

wie meinst du das 0815 verfahren??   das standartverfahren bei saz bewerbern oder für jeden??
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: Timid am 06. August 2007, 19:54:05
Zitat von: quantum am 06. August 2007, 19:35:13war doch sowieso nur ne frage, ich habe meinen führerschein ja mit verstand gemacht und weiss das dies nicht clever wäre  ;)

Gut.

Zitatwie meinst du das 0815 verfahren??   das standartverfahren bei saz bewerbern oder für jeden??

Wie ich es geschrieben habe: Das Standardverfahren beim Kreiswehrersatzamt. Und das ist in der Beziehung ausschließlich für Wehrdienstleistende zuständig ;)
Titel: Re: Zahnärztliche Behandlung
Beitrag von: zwerg am 08. August 2007, 20:57:59
Nur mal kurze Erklärung was mit Einstellung und Zahnarzt zu tun hat.
1. Als SaZ sollten keine Kieferfehlstellung = Zahnspange
2. Keine Zähne so kaputt sein das sie gezogen werden müssen AUSNAHME Weisheitszähne
3. Wer mehr als mehr als 2Zähne zu ziehen hat und dazu noch einige mit Karies wird zurückgestellt
    aufgrund erschwerter Nahrungsaufnahme und der GUTE sonst zu oft ZAHNkrank ist
    sicherlich auch eine Kostenfrage

Also in den RACHEN wird erst geleuchtet wenn du schon mit beiden beinen in einer Kaserne stehst. ;D