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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Einherjer am 05. August 2007, 17:49:29

Titel: Frage zum Dienstantritt
Beitrag von: Einherjer am 05. August 2007, 17:49:29
Hallo,habe folgende Frage,gehe am 03.09. wieder zur BW.Habe auch alles schriftlich,Schreiben zum Dienstantritt etc.Frage mich aber wann ich denn arbeitsvertrag unterschreiben muss.Konnte es damals nicht machen da ich noch ärtzliche Auflagen hatte.Vielleicht weiß das ja mal jemand.Danke!!!!!!!!!
Titel: Re: Frage zum Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 05. August 2007, 18:02:33
Der "Arbeitsvertrag" heißt Verpflichtungserklärung und wird in den ersten Tagen nach Dienstantritt unterschrieben.
Titel: Re: Frage zum Dienstantritt
Beitrag von: zwerg am 07. August 2007, 12:05:51
Hm die frage ist jetzt was für Dienstantritt?
Als SaZ oder wie?
Wenn SaZ davon gehe ich einfach mal aus muss du innerhalb der nächsten 5Tage nach Dienstantritt vereidigt werden! Da unterschreibst du nach den Eid das du für den bestimmten Zeitrahmen für die Bundeswehr verpflichtest.
Es gibt also keinen Arbeitsvertrag?
Wenn jetzt doch noch Fragenzeichen über deinen Kopf schwirren fragen.
Ansonsten viel Spaß.  ;D