Umfrage
Frage:
Wird ein Abitur aus Holland bei der Bundeswehr anerkannt ?
Antwort 1: Allgemein
Stimmen: 1
Antwort 2: Frage
Stimmen: 0
Bin Deutscher und mache mein Abitur in Holland und will anschl. zur Bundeswehr Pilot werden, wird das Abi da anerkannt ??
Zitat von: Tommie am 10. August 2007, 16:41:03Allerdings wirst Du Dich als Deutscher fragen lassen müssen, warum Du Dein Abitur in Holland gemacht hast? War es einfach nur näher von zu Hause aus oder ... ?
Gerüchteweise soll es etwa deutsche Soldaten in Holland geben, die dienstlich dorthin ziehen mussten und die mit ihren Familien dort leben, womit auch die Kinder in die dortigen Schulen gehen. Gleiches gibt es auch in der freien Wirtschaft. Und irgendwann ziehen diese Leute auch eventuell mal wieder nach Deutschland ;)
Wie auch immer: Ich würde einfach mal bei dem Kreiswehrersatzamt, das für dich zuständig ist (wahlweise, bei Wohnsitz in Holland, bei der deutschen Botschaft oder das KWEA der Region, in die du später mal ziehen wirst) nachfragen, ob die dir dabei weiterhelfen können. Im universitären Bereich gibt es Vereinbarungen bezüglich den Abschlüssen, dann wird es sowas vermutlich auch für Schulen geben.
Hi Tommi,
die frage ist einfach zu beantworten,mein Vater will beruflich nach Holland und ich werde dann mittiehen, will aber mein Berufswunsch dadurch nicht verlieren und da ich sicherlich als Deutscher zum Bund muss auch wenn ich in Holland Lebe, war das halt meine frage wie das so ist.
Danke für weitere Infos
Zitat von: leo2 am 10. August 2007, 16:48:52und da ich sicherlich als Deutscher zum Bund muss auch wenn ich in Holland Lebe, war das halt meine frage wie das so ist.
Normalerweise ruht die Wehrpflicht und/oder Wehrüberwachung, wenn man nachweislich im Ausland lebt.
Die Frage wird sich, denke ich, nicht stellen, da ja bei allen relevanten Gesprächen darüber der Lebenslauf vorhanden ist, der normalerweise auch aufführt, dass man von ... bis ... daundda gewohnt und/oder die Schule besucht hat. Da wird sich eher die Frage ergeben, weshalb man eine Zeit über im Ausland gelebt hat, und damit wird die Frage nach der Schullaufbahn auch schon beantwortet sein ;)
Zitat von: leo2 am 10. August 2007, 16:48:52
Hi Tommi,
die frage ist einfach zu beantworten,mein Vater will beruflich nach Holland und ich werde dann mittiehen,
Dann aber nicht vergessen das Kreiswehrersatzamt über den Auslandsaufenthalt zu informieren, soweit du schon über 17 und wehrerfasst bist.
Gruß Andi
Zitat von: Tommie am 10. August 2007, 16:41:03
Allerdings wirst Du Dich als Deutscher fragen lassen müssen, warum Du Dein Abitur in Holland gemacht hast? War es einfach nur näher von zu Hause aus oder ... ?
Das klingt mir ein wenig emotionsbeladener, als Du wenig später in Abrede stellst, allerdings kannst Du Deine Emotionen natürlich nur selbst richtig einschätzen ;).
Ich würde meinen, dass ein im Ausland erworbener anerkannter Schulabschluss heutzutage sogar ein Pluspunkt im Lebenslauf sein sollte, weil er - unabhängig von den Gründen die zum Schulbesuch im Ausland führten - auf Fremdsprachenkompetenz usw. schließen lässt.
Zitat von: StOPfr am 10. August 2007, 17:51:31
Gründen die zum Schulbesuch im Ausland führten - auf Fremdsprachenkompetenz usw. schließen lässt.
Ausser er hat dort eine deutschsprachige Schule besucht. Dann ist das wohl hinfällig.
Danke an allen die mir dabei weitergeholfen haben,dann kann ich nach der zehnten Klasse umziehen und werde mein ziel weiter verfolgen.Wäre aber nett wenn noch andere Beiträge kommen würden.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland ist bezüglich der Hochschulzugangsvoraussetzungen Ländersache (Merke: Kulturhoheit der Länder!) und im Moment wohl sekundär, denn es geht ja unabhängig vom Bildungsabschluss prinzipiell um den Eintritt in die Bundeswehr eines im Ausland wohnenden Deutschen, dessen Wehrpflicht für die Dauer des Auslandaufenthaltes grundsätzlich ruht.
Die Frage des Eintritts eines im Ausland lebenden wehrpflichtiger Deutsche in den Dienst der Deutschen Bundeswehr stellt sich überhaupt nicht, so lange diese Person ihren Wohnsitz außerhalb der Landesgrenzen und somit auch außerhalb des Geltungsbereichs Deutscher Gesetzgebung hat. Will heissen, es kommt nicht einmal Post vom KWEA, solange die Person sich nicht mit zustellungsfähiger Adresse in Deutschland zurückgemeldet hat (Merke: Der Zustellungsauftrag für Sendungen der Deutschen Wehrverwaltung endet an den Landesgrenzen, das weiß jeder, der einmal ein Kuvert des KWEA zugestellt bekommen hat, denn da steht dieser Zustellungsvermerk drauf).
Wenn die Person (m) vor Eintritt der Wehrerfassung d.h. vor dem 18. Lebensjahr ins Ausland gegangen ist, so existiert über sie noch nicht einmal ein Vorgang der Wehrerfassungsbehörde, denn diese ist identisch mit dem Einwohnermeldeamt des Ortes am Hauptwohnsitz in Deutschland.
Drum merke: Wer Soldat der Deutschen Bundeswehr werden will, muß Deutscher Staatsbürger mit Aufenthalt im Geltungsbereich Deutschen Rechts sein und darf sich deshlab s. o. nicht im Ausland aufhalten.