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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: David87 am 16. August 2007, 18:59:08

Titel: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: David87 am 16. August 2007, 18:59:08
Hallo liebe User,

Es geht mir um folgendes:

Ich bin jetzt vom 19 - 22 in Hannover und absolviere zum zweiten mal meine EFST.
Ich geh mal vom positivsten aus und werde hypotetisch als Feldwebel genommen und mit dem Dienstgrad StUffz eingegliedert.  Habe abgeschlossene Berufsausbildung und von daher ist das nicht so weit her geholt.

Ab wann bekleide ich dann diesen Rang ? Wohl erst nach der AGA oder ? Ansonsten kann es ja vorkommen das ich von Leuten ausgebildet werde die dann vom Rang her unter mir sind ?!?!  Wie ist das denn mit der militärischen Ausbildung ? Da muss man ja auch Lehrgänge bestehen um überhaupt Uffz zu werden ?

Kurz und bündig..  Könnt ihr mir sagen wie die zeitliche Abfolge der Dienstgrade von AGA bis zum StUffz (Einstellungsdienstgrad) ist ??

Danke im voraus
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: mailman am 16. August 2007, 19:07:55
Wenn du mit abgeschloßener Berufssausbildung eingestellt wirst, dann bist du von Anfang an Stuffz bzw. Uffz.
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: StOPfr am 16. August 2007, 19:25:54
Zitat von: David87 am 16. August 2007, 18:59:08
...Ansonsten kann es ja vorkommen das ich von Leuten ausgebildet werde die dann vom Rang her unter mir sind ?!?! 
So ist es aber. Das nennt sich "Neckermann"-SU. Unter dem Stichwort findest Du mit der Suchfunktion hier im Forum etliche Einträge ;). 
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: mailman am 16. August 2007, 19:46:02
Es wird auch kaum vorkommen das du von Leuten ausgebildet wirst die im Rang unter dir sind. Selbst wenn, was wäre so schlimm dran.
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: Running am 17. August 2007, 14:21:00
Zitat von: mailman am 16. August 2007, 19:46:02
Es wird auch kaum vorkommen das du von Leuten ausgebildet wirst die im Rang unter dir sind. Selbst wenn, was wäre so schlimm dran.

Klar kommt sowas vor, bei der Waffenausbildung z.B - wir hatten einen OG als Hilfsausbilder und überhaupt kein Problem mit sowas, denn der DG sagt am Anfang nicht wirklich was aus.

Man wird von der BW eingekauft und mit höherem DG eingestellt, gut und schön, dennoch hat man genausoviel Ahnung wie jemand, der noch keine Pommes auf den Schultern trägt.
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: mailman am 17. August 2007, 14:23:58
Die Hilfsausbilder wollte ich erwähnen hab ich daann aber wohl vergessen. Die sind auch die Ausnahme geworden, das gab es bei uns zum Beispiel nicht
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: Zebra am 17. August 2007, 14:37:36
Wer sagt bitte, dass die Hilfsausbilder die Ausnahme geworden sind, Mailman?
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: mailman am 17. August 2007, 14:45:25
Ich  in meiner AGA gab es keinen einzigen. Und auch Freunde und Bekannte von mir. Ich meine auch Hilfsausbilder im Mannschaftsdienstgrad. Bei meinen Freunden waren es U oder SUs.
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: Pioneer am 17. August 2007, 14:55:50
Hmmmm,

ich weiß nicht, ob ich mich recht erinnere, aber mir wurde mal gesagt, wenn der OG vom Ausbilder den Befehl hat, einen z. B. an der Waffe auszubilden, ist er - trotz niedrigerem Dienstgrad - Vorgesetzter. Allerdings nur für Sachen, die direkt die Waffenausbildung betreffen. Er kann also einen Uffz oder SU nicht Männchen machen lassen. Den SU die Waffe 25 mal zerlegen und zusammensetzen lassen mit den erforderlichen Meldungen kann er schon....  (http://img115.exs.cx/img115/9916/z4dwink.gif)

Also wäre das bei der Waffenausbildung oder allgemein der Vermittlung Militärischer Grundfertigkeiten schon möglich...

Fällt mir noch was ein:

Ein Bekannter von mir (OG) sollte einem Oberstleutnant d. R. der bei ihnen eine WÜ machte nach der Umkleidung den (damals) neuen Flecktarn-Feldanzug erläutern, da der Oberstleutnant ihn zur Seite nahm, wie der Feldanzug denn getragen würde:

1. Nein Herr Oberstleutnant, für diesen Anzug gibt es im Normalfall keine Koppel, diese wird nur noch "aufgerödelt" getragen.
2. Ja Herr Oberstleutnant, Feldhemden haben ausgedient, es wird nur noch die Feldbluse getragen.
3. Nein, Herr Oberstleutnant, das Barett gehört nicht unter die Schulterklappe...

war wohl jetzt (http://img115.exs.cx/img115/5941/offtopic8ys.gif) und hat mit den Hilfsausbildern nix zu tun, ist aber ne nette Anekdote die mir beim schreiben grade einfiel....
Titel: Re: Dienstgradfrage
Beitrag von: publius am 17. August 2007, 15:09:41
korrekt. dienstgrade haben prinzipiell nichts mit dem vorgesetztenverhältnis zu tun.
so können auch niederrangige offiziere höherrangigen vorgesetzt sein. beispielsweise
kann ein OLt Vorgesetzter eines Hptm oder KaLeu sein, je nach Aufgabenverteilung.
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Zebra am 17. August 2007, 16:08:00
Ich habe dann den Threadtitel mal ein wenig angepasst.

@ Tommie: Übrigens finde ich den Eingangssatz von dir nicht unbedingt passend.

@ Mailman: Wie du siehst, gibt es durchaus noch Hilfsausbilder im Mannschaftsdienstgrad, und das sogar nicht nur in der AGA.
Hätte ich dir aber dann auch als Antwort geschrieben, nur wollte ich erstmal wissen, auf welchen Quellen deine Informationen beruhen - so rein interessehalber.  ;)


MkG

Zebra
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: David87 am 17. August 2007, 23:19:18
Danke für die hilfreichen Antworten !

Wollte das nur mal im voraus wissen und bin definitiv niemand der sich auf einen Rang was einbilden würde. Hatte nur letztens ein Gespräch mit nem ehemaligen und der wollte das gar nicht glauben :)

Von der militärischen Ordnung her isses ja auch ein bisschen komisch für Aussenstehende..
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Füchschen am 18. August 2007, 11:33:38
Also bei uns hatten wir auch Neckermann-SU, und ja du wirst von Kameraden ausgebildet die einen niedrigeren Rang bekleiden, sei es der Hilfsausbilder im Mannschaftsdienstgrad, der Gruppenführer als Fahnenjunker oder Unteroffizier.
Du solltest dir nur während der AGA nichts auf deine Schulterklappen, die du von Anfang an trägst, nichts einbilden, dass wird nicht gerne gesehen, viel mehr solltest du zusehen das die Ausbilder deine Eignung erkennen und einen größeren Ehrgeiz und eine bessere Korrektheit als bei deinen W9er-Kameraden feststellen.
Vorgesetztenfunktionen kannst du erst nach der bestandenen AGA ausüben, du kannst auch keinen Zimmerkameraden der Schütze/Funker/Flieger/Jäger ist Sachen befehlen.

MkG
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: wolverine am 18. August 2007, 11:38:34
Zitat von: Füchschen am 18. August 2007, 11:33:38
Vorgesetztenfunktionen kannst du erst nach der bestandenen AGA ausüben, du kannst auch keinen Zimmerkameraden der Schütze/Funker/Flieger/Jäger ist Sachen befehlen.
Das wiederum halte ich für ein unbewiesenes Gerücht und wer das behauptet, sollte mir den entsprechenden Passus in der VorgV nennen!
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: mailman am 18. August 2007, 12:09:39
Klar kann man in der AGA schon solche Funktionen übernehmen. Dazu muß man nicht mal Schütze sein:

Beispiel "Schütze Haumichblau, Gruppe übernehmen und zur Waffenkammer führen"

Der Schütze wäre damit Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung. Ich hoffe ich liege damit richtig.
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: werder am 18. August 2007, 14:05:28
Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Timid am 18. August 2007, 14:34:43
Zitat von: werder am 18. August 2007, 14:05:28Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...

Und? Ein Hauptmann ist ein Hauptmann, ob er jetzt in der AGA rumrödelt, oder schon zig Jahre beim Barras Dienst getan hat. Er ist damit auch prinzipiell Vorgesetzter auf Grund des Dienstgrades und könnte Befehle erteilen etc.! Nur sind die Ausbilder ihm gegenüber wiederum Vorgesetzte im Rahmen der Ausbildung.

Wenn sich das mittlerweile geändert haben sollte, würde ich ganz gerne die Vorschrift o.ä. sehen, die die VorgV für "Neckermänner" aufhebt ...
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: peppie am 18. August 2007, 16:46:50
Der ZgFhr ist auch Vorgesetzter nach §1 ! Also ist der ZgFhr dem "Neckermann-Hauptmann" gegenüber auch Vorgesetzter! Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute dieser ist auch Vorgesetzter nach §1.
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Timid am 18. August 2007, 17:32:41
Zitat von: peppieno am 18. August 2007, 16:46:50Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher

Der Gruppenführer führt auch eine Teileinheit, also wird für ihn exakt das selbe gelten wie für den Zugführer.
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: frederik200 am 18. August 2007, 19:22:37
Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Timid am 18. August 2007, 19:25:56
Zitat von: frederik200 am 18. August 2007, 19:22:37Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?

Genau das! http://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/__4.html - Abschnitt 1 ist in der Beziehung eigentlich absolut eindeutig. Oder steht dort, oder sonstwo in der VorgV, dass diese Vorschrift erst ab bestandenem Lehrgang X oder Y Dienstjahren/-monaten gültig wäre?
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: Huey am 18. August 2007, 22:05:49
ZitatWollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Nein.

Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten (und gerne vergessen: Pflichten)!

Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: landrysgryff am 19. August 2007, 08:05:01
Zitat@ Huey:
Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten


Und mancher nützt das gleich die ersten Tage aus und lässt seine "normalen" Mitrekruten
das Revierreinigen übernehmen (Neckermann befiehlt - die anderen Rekruten putzen)

Als Vorgesetzter....

(aus eigenem Erleben - nachdem es ein "klärendes Gespräch" mit dem GrpFhr gab, hat er
das nicht wieder gemacht  ;D )

Kann nur jedem Rekruten empfehlen, hier gleich den GrpFhr einzuschalten, denn es wird nicht
gerade gerne gesehen, dass die Kameraden Neckermänner (ohne besonders beauftragt worden
zu sein) schon den Vorgesetzten raushängen lassen.

Gruss

landrysgryff
Titel: Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
Beitrag von: wolverine am 19. August 2007, 10:02:02
Und im Gegensatz zu allem anderen, was hier geäußert wurde, findet unsere "Behauptung" wenigstens eine Stütze im Gesetz! Ich denke eher, dass alles andere nur "behauptet" wurde!