Hey!
Habe in meiner Einplanungsentscheidung bei geforderter Fahrerlaubnis ZK21 stehen?Was bedeutet das ????
Ich werde eine Aubildung als Fluggerätemechanikerin machen, vlt. hilft euch das weiter....
Danke schonmal
Ich nehme an es handelt sich um einen FS für ein besonderes Fahrzeug. Vielleicht für eine Art "Schlepper" oder ähnliches.
Den wirst du auf jeden Fall bei der Bundeswehr machen.
Da wird dann aber nicht der Autoführerschein mit drin sein oder?
Kann sein das es unter die Klasse L fällt die man ja beim Autoführerschein dazubekommt. Aber ich glaube es nicht.
Kann man denn seinen Führerschein B in einer Bundeswehrfahrschule machen?Es geht mir nicht darum ihn bezahlt zu bekommen sondern, denke ich das der Dienstplan sich nicht mit den örtlichen Fahrschulen übereinstimmen lässt....
Zitat von: Bballqueen am 18. August 2007, 15:33:14
Kann man denn seinen Führerschein B in einer Bundeswehrfahrschule machen?Es geht mir nicht darum ihn bezahlt zu bekommen sondern, denke ich das der Dienstplan sich nicht mit den örtlichen Fahrschulen übereinstimmen lässt....
Wenn du einen Führerschein für deinen Dienstposten benötigst, bekommst du ein. Wenn du bspw. SaZ12 werden wirst, würde es mich sehr strak verwundern, wenn Du innerhalb der Zeit keine FS B bekämst. Die würdest du dann, wie alle anderen FS innerhalb der BW, in einer Fahrschule der BW machen! Dort würdest du 6 Wochen auf Lehrgang sein!
Mhh ich mache SaZ8 wechsel aber später auf SaZ12, gab zur Zeit meiner Einplanung keine freie Stelle...
Mir geht es gar nicht darum den Führerschein bezahlt zu bekommen, sondern einfach das ich ihn machen kann und so wie ich in dem Forum gelesen habe, scheint es ja schwierig zu sein den Führerschein in einer normalen Fahrschule zu machen, da man kaum Zeit dazu hat.
B-Anfänger ist sehr selten und man bekommt ihn wirklich nur in Ausnahmefällen (hab ich aber auch schon erlebt!). Sonst bekommt man die üblichen Weiterbildungen (BC, E, F, D) wenn es der DP erfordert. Alles findet in Kraftfahrausbildungszentren der Bw statt. Den B kann man durchaus während der Dienstzeit auch zivil machen. Der Dienstplan hängt ja aus und Sonderdienste stehen rechtzeitig fest und sollte doch etwas dazwischenkommen, muss man halt einmal eine Std. verschieben. Vielleicht sollte man nicht unbedingt in der AGA anfangen, aber danach? Warum nicht?
... eben, warum nicht !
Es gibt auch zahlreiche Azubis, die ihren "Lappen" machen und nach der AGA ist man als Soldat im normalen Tagesgeschäft (Hilfsaubildertätigkeiten mal ausgeschlossen) meisst sogar zeitlich besser dran als Leute in der freien Wirtschaft.
Ich hab auch schon W9er gesehen, die BCE (Inkl. B-Anfänger) bekommen haben! Und das in meiner bisher kurzen Bw-Zeit. Also unmöglich ist nichts, wenn auch selten.
Ja ihr habt schon recht, ich werden dann den Führerschein nach der AGA machen....