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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:05:12

Titel: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:05:12
heyho.

ich war mit einem kollegen im gleichen znwg. wir machen beide saz 12 , beide zum 2.1 , gleiche stammeinheit , beide fjg usw. .

er hat sein schreiben bereits am 11.8 bekommen!

ich habe bis heute noch nichts.

ist das normal?

werden diese sachen unterschiedlich rausgesand?
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: mailman am 22. August 2007, 11:13:00
Ich denke es ist normal.  Du kannst locker noch bis November warten und dann Anfang Dezember noch mal nachfragen.

Wenn du es nicht mehr erwarten kannst dann ruf am besten jetzt im Zentrum an.
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:15:02
Soll ich dann mit dem Einplaner sprechen oder mache ich mich da wieder nur unbeliebt?

Das "Problem" ist ja , dass der Kollege seine Aufforderung am 11.8 bereits erhalten hat. Ich habe noch garnichts!
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: mailman am 22. August 2007, 11:18:49
Bloß weil ihr sonst alles gemeinsam habt, heißt das nicht das auch die Aufforderungen gleichzeitig rausgehen.

Ich würde noch warten.
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:26:47
Danke.
Werde ich beherzigen....

Andere Meinungen?
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Andi am 22. August 2007, 11:40:22
Also ich hab jetzt auch mal ne Frage. Ich hab festgestellt, dass das Tarnmuster auf den Feldanzügen bei all meinen Kameraden ein bischen anders ist, als auf meinem Lieblings Tarnanzug.
Ist das normal?
Werden die unterschiedlich angemalt?
Oder sollte ich da mal nachfragen? Wenn ja, soll ich direkt beim Minister anrufen, weil der trägt ja immer nur Anzüge...? ???

Gruß Andi

@PS: Du bist nicht zufällig auf Widerruf eingestellt?
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Dennis812 am 22. August 2007, 11:41:17
Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:26:47
Danke.
Werde ich beherzigen....

Aha.

Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:26:47
Andere Meinungen?

Und veralbern willst Du mich jetzt auch noch? Was denn nun - beherzigen oder andere, die besser gefallene Meinungen (die es kaum geben wird) abwarten. Das Ganze wird bei jedem anders gehandhabt, und daher bringen Erfahrungen dich hier auch nicht weiter. Warte einfach ab - so ab November kannst Du ganz evtl. leicht nervös werden.

Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: StOPfr am 22. August 2007, 12:10:23
Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 11:15:02
...Ich habe noch garnichts!
Zitat von: Andi am 22. August 2007, 11:40:22
@PS: Du bist nicht zufällig auf Widerruf eingestellt?
@ Andi
Kann das irgendetwas miteinander zu tun haben ;D?
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Piet am 22. August 2007, 13:20:00
Im Intranet stand letztens ein Bericht darüber, dass Heer und SKB im BMVg eine Unterabteilung unterhalten, die offiziell zwar nur Nachwuchsseiten etc. aktualisiert und im Auge behält, aber im Hinblick auf militärische Sicherheit und Ansehen der Streitkräfte auch auf "Spaßseiten" wie Foren unterwegs ist. Ist zwar datenschutzrechtlich nicht ganz sauber, aber augenscheinlich sollen angehende Soldaten, die zu peinliche Fragen stellen oder das Ansehen einer Truppengattung zu sehr beschädigen, vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden ("ex post festgestellte charakterliche Uneignung zum freiwilligen Dienst in der Truppe"). Evtl. mal direkt im Ministerium anfragen, ob Du betroffen bist und ggf. Widerspruch einlegen (Chancen aber eher gering).
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: StSch am 22. August 2007, 13:27:23
mir gehts gähnlich wie Patricksiniho. bloß mit einem unterschied ich sollte eigentlich schon zu oktober anfangen, habe bis jetzt aber immer noch kein brief.
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 14:12:16
Es hieß mal ich bekäme auf anständige Fragen eine anständige Antwort.

Ich habe doch nur gefragt , ob dies normal ist(woher sollte ich es eigentlich wissen).

Zurück kommt fast schon Beschimpfung und mehr Verarsche. ;)

Das Abwarten und "ja...du brauchst dir wirklich keine Sorgen machen" habe ich doch aktzeptiert - und fertig...!

P.S. @Andi: Jeder ist doch bis auf Widerruf eingestellt , oder nicht?!
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: diezerbundi am 22. August 2007, 14:28:01
@patricksiniho

keine Angst wenn ich zurükdenke das ich meine einberufung zum Grundwehrdienst im Jahre 2002 erst 14 Tage vorher bekommen habe dann mach dir mal keine sorgen du wirst deine aufforderung zum dienstantritt noch rechtzeitig erhalten. mittlerweile bin ich auch wieder dabei habe mich als feldwebelanwärter beworben und bin nunmehr seit april 2007 wieder stolzer soldat viel glück bei deinem werdegang.
mfg aus diez
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: mailman am 22. August 2007, 14:30:39
ZitatP.S. @Andi: Jeder ist doch bis auf Widerruf eingestellt , oder nicht?!

Eben nicht. Es gibt einen Unterschied ob man mit oder ohne Widerrruf eingestellt wird.

Dein Problem ist auch das du mit keiner antwort zufrieden bist. Ich hab geschrieben es ist normal und wenn du es nicht abwarten kannst dann sollst du anrufen. Aber du bohrst immer weiter.
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 14:40:23
nein , ist gut! ich werde warten!

also ich habe ohne wiederruf unterschrieben!

bezieht sich das auf andis äußerung?
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 22. August 2007, 15:45:10
Zitat von: Piet am 22. August 2007, 13:20:00
Im Intranet stand letztens ein Bericht darüber, dass Heer und SKB im BMVg eine Unterabteilung unterhalten, die offiziell zwar nur Nachwuchsseiten etc. aktualisiert und im Auge behält, aber im Hinblick auf militärische Sicherheit und Ansehen der Streitkräfte auch auf "Spaßseiten" wie Foren unterwegs ist. Ist zwar datenschutzrechtlich nicht ganz sauber, aber augenscheinlich sollen angehende Soldaten, die zu peinliche Fragen stellen oder das Ansehen einer Truppengattung zu sehr beschädigen, vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden ("ex post festgestellte charakterliche Uneignung zum freiwilligen Dienst in der Truppe"). Evtl. mal direkt im Ministerium anfragen, ob Du betroffen bist und ggf. Widerspruch einlegen (Chancen aber eher gering).

der is gut  ;D
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: StOPfr am 22. August 2007, 17:35:51
Zitat von: StSch am 22. August 2007, 13:27:23
mir gehts gähnlich wie Patricksiniho. bloß mit einem unterschied ich sollte eigentlich schon zu oktober anfangen, habe bis jetzt aber immer noch kein brief.
Es ist immer noch möglich zum 1. Oktober zum Dienstantritt aufgefordert zu werden. Wenn Du z.B. arbeitslos bist und keine Kündigungsfristen beachten musst, sollte das auch kein Problem sein. Im Gegensatz zu Patricksiniho - der noch warten kann, weil der Dienstantritt erst für Januar geplant ist - hätte ich Verständnis dafür, dass Du jetzt langsam Bescheid wissen möchtest... 

Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 14:40:23
also ich habe ohne wiederruf unterschrieben!
bezieht sich das auf andis äußerung?
@ Patricksiniho
Ich glaube es ist besser, wenn Du das jetzt einfach auf sich beruhen lässt ;).
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Andi am 22. August 2007, 19:28:18
Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 14:12:16
P.S. @Andi: Jeder ist doch bis auf Widerruf eingestellt , oder nicht?!

Natürlich nicht! Wer auf sein Widerrufsrecht verzichtet ist auch nicht auf Widerruf eingestellt. ;)

Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 14:40:23
also ich habe ohne wiederruf unterschrieben!

Dann erhältst du deine Aufforderung zum Dienstantritt vom zuständigen ZNwG, wenn die zeit reif ist.
Männer, die mit Widerruf eingestellt sind erhalten keine Aufforderung zum Dienstantritt, sondern einen normalen Einberufungsbescheid vom zuständigen Kreiswehrersatzamt.

Gruß Andi
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 19:46:22
Ist doch schön , wenn wir zwei anständig miteinander umgehen könn(t)en. ;)

Ich habe auf mein Widerrufsrecht verzichtet.

War doch nur eine Frage , weil der Kollege seine Aufforderung bereits erhalten hat.
Ich werde nun geduldig weiter warten.

Habe mir blos etwas mehr Verständnis erhofft , weil ich an der ganzen Geschichte arg hänge und manches komisch lief(Hörtest nachreichen , SÜ fehlerhaft ausgefüllt usw.).
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Andi am 22. August 2007, 20:15:49
Zitat von: Patricksiniho am 22. August 2007, 19:46:22
Habe mir blos etwas mehr Verständnis erhofft

Das hattest du auch mal.

Zitatweil ich an der ganzen Geschichte arg hänge

Ach, wirklich?

Zitatund manches komisch lief(Hörtest nachreichen , SÜ fehlerhaft ausgefüllt usw.).

...na an wem das wohl lag...
Es ist ja nicht so, dass in der Bundeswehr bereits millionen Kameraden gedient hätten, nein, das passiert alles bei dir das erste mal, denn die Bundeswehr wartet seit 1955 genau auf dich und möchte, das alles 100% klappt...

Andi
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: Patricksiniho am 22. August 2007, 20:20:42
neiiiin!

hörtest: war halt total erkältet. natürlich lag es an mir. aber es hat ja alles geklappt.
sü: hatte ich im znwg ausgefüllt. ein herr hat drüber geschauht - alles ok. woche um woche vergeht. sü kommt nochmal. adresse des ehemaligen arbeitgebers fehlte.

klar , mein pech.

ich mache mir doch keine sorgen und jetzt ist doch alles klar!!!

ich habe doch nur nachgefragt , ob die aufforderungen zum dienstantritt zeitgleich rausgehen.

können wir den clinch nicht endlich mal beenden? :-\
Titel: Re: aufforderung zum dienstantritt
Beitrag von: mailman am 22. August 2007, 20:25:34
Ich beende jetzt hier das Thema.

Und meld mich gleichzeitig in meinen Kurzurlaub ab


Das mit dem Hörtest und so will keiner wissen.

Dicht