Guten Tag die Herren!
Mein Bruder geht bald in den Auslandseinsatz nach Afghanistan und hat bald Geburtstag. Ich wollte ihm ein praktisches, gutes Einhandmesser schenken, da er schon zahlreiche Taschenmesser besitzt. Ic habe auf der Seite von H&K nach geeigneten Messern gesucht, die mir auch schon sehr gut gefiehlen, aber hier sitze ich näher an kompetenten Quellen, als sonst wo. Habt ihr weitere Marken und Ideen rund um dieses Thema ? Der Preis ist erstmal nebensache.
Dank euch schon mal im Voraus.
MfG
Mein Tipp:
Lass es.
Die Angebote im Einsatzland sind viel günstiger, als du die Teile hier je beziehen könntest-ausserdem ist die Auswahl recht gut.
Ist es überhaupt erlaubt eigene Messer mitzunehmen?
Da das Gepäck im Normalfall durchleuchtet wird, wird von Feldjägerseite diesbezüglich auch kontrolliert. Nicht selten hat man da dann Verstöße gegen das Waffengesetz oder Dienstvergehen, da Messer im Handgepäck mitgeführt werden.
Aber mal im Ernst: was soll der Werte Bruder bitte mit einem Messer? Wenn er zur entsprechenden Klientel gehört, die eins benötigt, dann bekommt er eins dienstlich geliefert, gehört er nicht dazu, benötigt er auch keins!
Und mal den Fall gestellt er würde dieses nicht dienstlich gelieferte Messer gegen eine Person einsetzen wäre das fast immer mindestens ein Dienstvergehen und der Staatsanwalt würde auch hallo sagen! Wir sind in Afghanistan in einer Stabilisierungsmission und nicht im Krieg, dementsprechend enge rechtliche Grenzen gelten auch!
Gruß Andi
Immer langsam...
Einhandmesser sind wirklcih praktisch-EPA´s öffnen, Schüre durchschneiden, Brötchen aufschneiden-dafür werden solche Dinger wirklich oft benutzt-und sind auch wirklich zu gebrauchen.
Dennoch: Im Handgepäck haben sie nichts verloren.
Ich empfehle: Lass ihn sich im Einsatz selbst damit eindecken...
ich habe vergessen zu erwähnen, dass er selbst zur Feldjägertruppe gehört.
der praktische Wert eines messer ist scheinbar nicht so gering, wie hier einige behaupten. schließlich hat Gibbs von Navy CIS immer ein messer dabei.
Zitat von: Aussiedler am 27. August 2007, 13:16:50
schließlich hat Gibbs von Navy CIS immer ein messer dabei.
Danke, jetzt weiß ich wie ich das ganze einordnen muss. ;D ::) 8)
Und MacGyer baut aus nem Kaumgummi und nem Bleistift ne Rohrbombe!!
war glaub ich kein bleistift sondern ein Kugelschreiber
für ne rohrbombe brauch man ja noch ein röhrchen ^^
Und jetzt kommt bitte wieder zurück zum Thema. Sonst bau ich hier aus einer Schaltfläche und einer Maus einen geschloßenen Thread.
für einen einsatz bekommen soldaten das neue einhand-taschenmesser vom dienstherrn gestellt - ist um einiges besser als das alte bw-stumpf
im regelfall kann er sich im einsatzland in den verschiedensten PX (Militärläden) bedienen und messer oder tools (find ich im übrigen praktischer als ein taschenmesser) kaufen.
zu preisen - die öft über die hälfte billiger sind als hier in deutschland
das selbe gilt für zippo feuerzeuge oder maglits taschenlampe
aber er soll preise vergleichen - ers kann passieren das in den läden der verschiedenen nationen für das selbe teil preisunterschiede von einigen euros sind
Ist es denn erlaubt diese Messer und 'Tools' mit in den Flieger nach Deutschland zu nehmen, wenn der Soldat zurück fliegt? Das muss doch dann angemeldet werden oder? (reine Neugierde)
Messer usw. dürfen, wie bei jedem zivilen Flug, nicht im Handgepäck mitgenommen werden aber im Rucksack ist das alles kein Problem. Angemeldet werden müssen Waffen und Munition.
Zu dem "Messer usw." gehören auch Feuerzeuge und Zippos.
wobei die zippos noch neu sein müssen - wenn sie schon mal mit benzin befüllt wurden gibts auch probleme mit den schülerlotsen
diese teile müssen dann in das gepäck verstaut werden - das per landweg nach hause verfrachtet wird
Und genau dies ist falsche Interpretation von Vorschriften-und bringt mir jedes Mal eine Diskussion mit den Lotsen ein...
Die GGVL (Gefahrgutverordnung Luft-oder im Bw-Deutsch "Richtlinie Gefahrgut Luft"), im Prinzip auf der IATA aufbauend besagt, das Zippos mitgeführt werden dürfen, wenn der Brennstoff (flüssig) vollständig von dem umgebenden Stoff (Watte) aufgesaugt wurde.
Zitat von: Huey am 28. August 2007, 22:01:18
Und genau dies ist falsche Interpretation von Vorschriften-und bringt mir jedes Mal eine Diskussion mit den Lotsen ein...
Sinnlose Diskussion. Unsere Anweisungen für Flugsicherheit sind nämlich eindeutig. Ich empfehle mal bei der SFJgStDst anzufragen, ob dir mal die aktuellen Erlasse und Anweisungen überlassen werden können. Ansonsten hat diese auch jeder Kontingentleitverband, welcher jeden Kontingentsoldaten aktenkundig über die Sicherheitsbestimmungen zu belehren hat.
Und solche "Diskussionen" kommen immer wieder gut - insbesondere, wenn die leute 2 Minuten vorher zum wiederholten Male belehrt wurden und man bei 100 Mann mindestens 10 hat, die es trotzdem nicht verstanden haben. Da ist dann der Offizier oder dienstältere PUO schon nen ganz tolles Vorbild für seine Soldaten, wenn er anfängt sinnlos herumzudiskutieren. Glücklicherweise habe ich keine Veranlagung zu längeren Diskussionen.
Habe schon einen Kommandeur erlebt, der sich mal ein paar Minuten bei den Kontrollen daneben gestellt hat. Erst war er nur irritiert, beim dritten Soldaten ist ihm dann wortwörtlich der Arsch geplatzt und er hat sein ganzes Bataillon wieder aus dem check in rausgeholt, antreten lassen, rund gemacht, von den Zugführern die Taschen kontrollieren lassen und die Namen der Unbelehrbaren aufschreiben lassen. Dem Bodenpersonal und uns gegenüber war ihm das ganze ziemlich peinlich. Nun ja, das hat zwar ein "paar" Minuten gedauert, aber man mag es kaum glauben - dadurch, dass es bei den Kontrollen zu keiner einzigen Verzögerung mehr kam ging der Rest dann ruck zuck. Aber man sieht, dass es funktionieren kann, wenn man den wichtigsten Punkt der Befehlsgebung - die Kontrolle - mal hin und wieder berücksichtigt.
Gruß Andi
Zitat von: Huey am 28. August 2007, 22:01:18
Und genau dies ist falsche Interpretation von Vorschriften-und bringt mir jedes Mal eine Diskussion mit den Lotsen ein...
Die GGVL (Gefahrgutverordnung Luft-oder im Bw-Deutsch "Richtlinie Gefahrgut Luft"), im Prinzip auf der IATA aufbauend besagt, das Zippos mitgeführt werden dürfen, wenn der Brennstoff (flüssig) vollständig von dem umgebenden Stoff (Watte) aufgesaugt wurde.
das mag vielleicht im zivilen sein
aber wenn der befehl lautet -- keine gebrauchten zippos - dann werden halt keine gebrauchten zippos mitgeführt
den:
ein Befehl ist ein Befehl - und wer einen Befehl nicht befolgt wird gef...
Mir ist die Befehlslage sehr wohl bekannt-zum einen unterliege ich als Luftfahrzeugführer der Pflicht, regelmässig Unterrichte zum Gefahrguttransport besuchen zu müssen, zum anderen bin ich derzeit in der OPZ eingesetzt und kenne die Befehlslage zu den Auslandseinsätzen.
Und da die Befehle als Begründung die RGGL angeben, ist die Umsetzung schlicht und einfach falsch.
Nachtrag: Wenn der Befehl, keine Zippos mitzuführen, sich auf die RGGL bezieht, in denen dies aber nicht enthalten ist-wo ist dann der dienstliche Zweck?
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 18:42:51Und da die Befehle als Begründung die RGGL angeben, ist die Umsetzung schlicht und einfach falsch.
Man könnte es auch anders formulieren: Die Bundeswehr orientiert sich mit ihren Befehlen an der RGGL, setzt diese jedoch anders um. Nämlich schärfer, als es "zivil" der Fall wäre. Wäre ja nicht die einzige Gelegenheit, bei der die Bundeswehr zivile Vorgaben und Richtlinien anders umsetzt bzw. diese erweitert.
Der Kasus Knaxus ist ja, das die RGGL bereits die militärische "Vorschrift" zum Gefahruttransport ist.....
Also schränkt man hier willentlich eine Vorschrift noch weiter ein...
Und wir beschweren uns, das die Bw unflexibel ist.....
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 20:00:42Der Kasus Knaxus ist ja, das die RGGL bereits die militärische "Vorschrift" zum Gefahruttransport ist.....
Touché ;D
Vielleicht gab es auch schon entsprechende "Vorfälle" in den Flugzeugen, denen man durch eine Änderung der Vorschrift beikommen will, nur ist die Vorschrift selbst noch nicht aktualisiert worden? Wäre zumindest eine mögliche Theorie ...
(Und wer bezweifelt, dass das möglich ist, der sei nur auf die "lustigen" Artikel zu Besonderen Vorkommnissen im Umgang mit Waffen und Munition im Intranet aktuell, Murphys Gesetz etc. verwiesen ...)
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 20:00:42
Der Kasus Knaxus ist ja, das die RGGL bereits die militärische "Vorschrift" zum Gefahruttransport ist...
Siehe meinen obigen Hinweis auf die geltende Befehlslage. Im Übrigen sind befüllte oder bereits benutzte Benzinfeuerzeuge bei allen mir bekannten zivilen Flugunternehmen im Handgepäck oder "am Mann" ebenfalls nicht erlaubt.
Und ein weiterer Tipp: Die Sicherheitsbestimmungen dienen - wie im Zivilen - nicht nur dazu, um Unfälle durch explosive Stoffe zu verhüten...
Und nein, verkompliziert wird dadurch überhaupt nichts, da während der Sicherheitsbelehrung bestimmte Gegenstände (unter anderem Benzinfeuerzeuge/"Zippos") namentlich angesprochen werden. Ist alles total soldatensicher, man muss nur machen, was einem gesagt wird.
Gruß Andi