Hallo, wisst ihr ob die Möglichkeit besteht in Berufung zu gehen, wenn ihr am Tag der Eignungsfeststellung bzw. an einem Tag in der OPZ leicht krank wart oder ihr euch nicht gut gefühlt habt?
Gruß,
Toni
Das wird nicht funktionieren. Im Krankheitsfall sollte man sich vor dem Test krank schreiben lassen und normalerweise erhält man dann einen Ausweichtermin. Aber nach dem (mißlungenen?) Test zu behaupten am Testtag krank gewesen zu sein, um so einen neuen Versuch zu erhalten, würde dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Auch wenn ich die genaue Rechtslage jetzt nicht belegen kann, würde ich sagen dass es nicht möglich ist.
"In Berufung"? *gg* Sind wir hier vor Gericht?
Ganz einfach: Nein, wenn der Bewerber krank ist muss er das melden und wird wieder nach hause geschickt, um zu einem späteren Termin geprüft zu werden. Wer das nicht macht darf sich auch nicht beklagen, wenn die Tests in die Hose gehen.
Gruß Andi
Also wenn ich mich recht Erinnere, dann wurden wir damals bei der Freiwilligen Annahme Zentrale der Marine, hieß damals noch so ;D, vor beginn der Tests gefragt ob jemand Krank sei oder sich nicht in der Lage fühle die Tests zu machen.
Ist das heute nicht mehr so?
Ich kenn das auch so, dass man vorher gefragt wird (hätte gedacht, es is bei der BW genauso), ob man gesund ist und in der Lage, den Test zu machen.
Ich bitte um Aufklärung. Ist das bei der BW nicht so? Muss man da keinen Wisch unterschreiben?
Zitat von: BulleMölders am 28. August 2007, 07:52:45
Ist das heute nicht mehr so?
Selbstverständlich ist das auch heute noch so. Ansonsten gibt es aber natürlich noch den gesunden Menschenverstand.
Gruß Andi
Ich denke, hier hat unser Kamerad von diesem
Thread zugeschlagen
Ja ;D