Hallo!
Ich bin Unteroffizier und habe eine dienstliche Frage, weil ich das Problem nicht lösen kann.
Mein Freund ist FWDL 23 und leistet seinen Dienst in Dillingen (Bayern), seine Dienstzeit endet im Februar 2008.
Er hat nun seinen Führerschein in einer zivilen Fahrschule begonnen.Sein TE-Fhr hat ihm heute gesagt, dass er im 4.Quartal 2007 auf einen Gerätewartlehrgang gehen soll.
Das ist ein Problem, da er die Fahrschule keine 4 Wochen unterbrechen darf,sonst müsste er vorn vorne beginnen. Und auch am Wochenende kann er keine Fahrstunden z.Bsp. an seinem Heimatort absolvieren,weil dieser in einem anderen Bundesland liegt und es gesetzlich verboten ist, Bundeslandübergreifend den Führerschein zu machen .
Gibt es kein Gesetz, welches regelt, dass Ausbildungen (z.Bsp. Führerschein), die für die Eingliederung in seinen zivilen Beruf wichtig sind, vorgehen ???????
Mit kameradschaftlichen Grüßen, Heidi.
Abgesehen davon, dass sich mir gerade die Frage stellt, wieso jemand für 2 Monate Restdienstzeit ein Gerätewartlehrgang machen soll (es sei denn es ist klar, dass er danach MOB-Reservist wird) hat dein Freund keine rechtliche Handhabe. Er ist derzeit Soldat und das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
An seiner Stelle würde ich das gespräch mit dem TE-Führer, wenn das nichts hilft mit dem Kp-Chef suchen. Wenn auch das nichts hilft Vertrauensperson einschalten, evtl. Beschwerde oder Eingabe schreiben. Eine Beschwerde oder Eingabe würde ich wohl eben auf dem Aspekt der Eingliederung ins Zivilleben aufbauen und der Tatsache, dass die dienstliche Nutzungsdauer für die erworbenen ATN den ganzen Lehrgang schon aus Kostengründen unsinnig macht (wobei letzteres natürlich nichts mit einer Beschwer zu tun hat, man sollte es aber entsprechend verkaufen).
Gruß Andi
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich denke auch,dass ein Gespräch mit der VP und anschließend nochmal mit der TE-Fhrin sinnvoll wäre,weil es eigentlich eine menschliche Angelegenheit ist. Verstehe nicht wie man jemanden solche Steine in die zivile Eingliederung legen kann.
Mal schauen,wie es weitergeht.
Anders herum wird ein Schuh draus:
Erst zum TE-Fhr, dann zur VP...
Nicht immer gleich das Kind mit dem Bade ausschütten-oder habt ihr auch immer einen Ehevertrag dabei, wenn ihr in die Disko geht, um jemanden kennenzulernen?
Das hast du Recht. Doch das hat er ja schon gleich zu Beginn gemacht als seine TE-Fhrin die Hiobsbotschaft überbracht hat. Der Kompromiss muss nun von ihm und der VP UND der TE-Fhrin gesucht werden.
MkG
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 18:49:00
oder habt ihr auch immer einen Ehevertrag dabei, wenn ihr in die Disko geht, um jemanden kennenzulernen?
Nein, aber ich habe immer Kondome bei mir, wenn ich zum Kunden fahre um potentielle Projekte zu besprechen ;D ;D ;D
;)
Zitat von: schlammtreiber am 30. August 2007, 08:31:31
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 18:49:00
oder habt ihr auch immer einen Ehevertrag dabei, wenn ihr in die Disko geht, um jemanden kennenzulernen?
Nein, aber ich habe immer Kondome bei mir, wenn ich zum Kunden fahre um potentielle Projekte zu besprechen ;D ;D ;D
;)
Ähm, ja...der Vertrieb mal wieder - nur Schind
luder im Kopf :D 8)