Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: StUffz L. am 29. August 2007, 22:57:25

Titel: Übergangsbeihilfe nach DZE
Beitrag von: StUffz L. am 29. August 2007, 22:57:25
So, das DZE naht und ich frage mich, woraus sich die Abfindung zusammensetzt.
Einem SaZ 8 steht ja das 6-fache der letzten Dienstbezüge zu.
Was zählt zu den Dienstbezügen? Ist es nur das Grundgehalt, sprich Besoldgungsstufe mit der entsprechenden Alterstufe? Oder zählen dort auch die Zulagen, wie Amtszulage und verheiratet dazu?

Die Grenze der Steuerbefreiung liegt ja bis Anfang 2008 für Soldaten immer noch bei 10.800 EURO. Das heißt nach meiner Logik, wird nur der Betrag versteuert, der über diese 10.800 EURO hinausgeht, oder?

Kameradschaftlichen Gruß
StUffz L.
Titel: Re: Übergangsbeihilfe nach DZE
Beitrag von: StOPfr am 30. August 2007, 13:52:03
Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen.
Soviel ich weiß, muss nur der Betrag versteuert werden, der über der Grenze der Steuerbefreiung liegt.
Titel: Re: Übergangsbeihilfe nach DZE
Beitrag von: HFRo am 05. September 2007, 14:40:12
Es wird nur der Betrag über 10800 versteuert