Servus Kameraden,
ich nerv mal wieder den Großteil, aber ich habe nichtsdestotrotz eine Frage, die ich nicht selbst 100% beantworten kann. ;)
Also: Ein befreundeter Reservist gedenkt, eine HimmelfahrtsKdo-Wette zu unternehmen, da er bei Verlieren eben jener Wette als Einsatz an einem Halbmarathon teilnehmen möchte, allerdings nicht in Laufklamotten, sondern im FA mit STAN-Rucksack. 8) Da er hierfür natürlich DVag und UTE vergessen kann, stellt sich die Frage, ob er das machen kann,wenn er DstGrd-Abzeichen etc. entfernt und quasi als Funker rumläuft. Bestehen da rechtliche Bedenken?
Schon mal danke für Eure Antworten!
Fm - Hurra! ;)
Piet
@ Piet:
was heißt hier "rechtliche Bedenken" ? 8) 8)
Dein "Freund" würde dann "ganz sauber" einen STRAFTATBESTAND verwirklichen, siehe § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
ALSO EINE STRAFTAT BEGEHEN.
Den die Uniform Feldanzug sieht auch ohne Dienstgradabzeichen und Nationalitätsabzeichen eben dieser Uniform zum Verwechseln ÄHNLICH (hier ist der Masstab des durchschnittlichen Menschen anzulegen, die werden den Unterschied NICHT erkennen ...).
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe :o :o
Es handelt sich übrigens um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt", d. h. der Täter "muss" keine Befehle geben oder sich als "Soldat" aufspielen, es REICHT DAS REINE ZEIGEN DER UNIFORM in der Öffentlichkeit ... (und ein Halbmarathon ist ÖFFENTLICH ....)
(und die Betrachtung BW intern in Form von Disziplinaren Maßnahmen kommt dann noch "oben drauf" )
Oh.
Ok, danke Frank.
Was ist denn wenn man als aktiver Soldat z.B. nur die Feldhose anzieht und den Rest zivil bekleidet ist ?
Ist das auch verboten ? Kenne die ZDV da nicht auswendig :)
@ RayT:
Wir reden hier vom STRAFRECHT, das hat mit "Soldaten" erstmal nichts zu tun .....
Wer SOLDAT ist, trägt die Uniform NICHT unbefugt, "erfüllt" damit also nicht den Strafttatbestand.
(einfach mal den Text lesen, steht alles im Internet ...).
Wenn also ein Soldat einem Halbmarathon in Unifrom läuft, ist das NICHT von strafrechtlicher Relevanz (nichtdestsotrotz halte ich das nicht für angemessen, ggf. ist hier deswegen disziplinar zu würdigen ...).
MISCHT ein Soldat allerdings Feldhose / Zivil, VERSTÖSST er gegen die Anzugordnung und ist disziplinar zu massregeln / erziehen ...
MISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...
Zitat von: F_K am 03. April 2004, 14:06:34
@ RayT:
Wir reden hier vom STRAFRECHT, das hat mit "Soldaten" erstmal nichts zu tun .....
Wer SOLDAT ist, trägt die Uniform NICHT unbefugt, "erfüllt" damit also nicht den Strafttatbestand.
(einfach mal den Text lesen, steht alles im Internet ...).
Wenn also ein Soldat einem Halbmarathon in Unifrom läuft, ist das NICHT von strafrechtlicher Relevanz (nichtdestsotrotz halte ich das nicht für angemessen, ggf. ist hier deswegen disziplinar zu würdigen ...).
Meine Frage bezog sich auch überhaupt nicht auf das Thema :)
Zitat von: F_K am 03. April 2004, 14:06:34
MISCHT ein Soldat allerdings Feldhose / Zivil, VERSTÖSST er gegen die Anzugordnung und ist disziplinar zu massregeln / erziehen ...
MISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...
Im Dienst ist das ja eindeutig geregelt. Es geht hier um die Urlaubs / DA Zeit und außerhalb von militärischen Bereichen. Sprich außerhalb des Dienstes.
HallOOOOOOOOOOOOOOOOOO RayT, AUFWACHEN .... ::)
Die Frage WAR beantwortet.
Ist jemand SOLDAT
(und das ist eine STATUSfrage, das hat mit im Dienst, außer Dienst, innerhalb MSB / Kaserne, im Urlaub, auf dem Mond, innerhalb oder außerhalb des Sonnensystems usw. NICHTS ZU TUN ...)
dann gelten die Vorschriften der Bundeswehr für diesen Menschen.
Damit auch die Anzugordnung ! 8) 8)
Jetzt klar ?
@RayT
Hier im Download-Bereich kannst du dir auch die ZDv 37/10 herunterladen, da steht das alles drin :)
Und da sind auch alle Fälle aufgeführt, in denen man zivile Bekleidung zur Uniform tragen darf (wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das auf Motorradhelme beschränkt ...).
Ansonsten, wie Frank schon geschrieben hat: Als Soldat hat man sich an die Vorschrift zu halten. Und an DIESE auch dann, wenn man nicht im Dienst ist.
Entweder Uniform komplett, oder gar nicht!
(Wobei man, glaub ich, ausserhalb des Dienstes und der Kaserne eh nur Dienstanzug tragen dürfte - auch, wenn das im Prinzip von fast allen Soldaten nicht berücksichtigt wird ;))
okay..danke.. nicht das ich so etwas mache würde ;D
Die Uniform trage ich sowieso nur so wenig wie möglich. Schon garnicht im Urlaub *rofl*
PS : Die ZDV muss ich mal meinem Major vorlegen,wenn er beim Antreten mal wieder kein Hemd anhat :o
Wie, kein Hemd? :o
Tritt der mit nacktem Oberkörper oder im T-Shirt an???
Ohne Hemd , nur mit Feldbluse..
ZitatAlso: Ein befreundeter Reservist gedenkt, eine HimmelfahrtsKdo-Wette zu unternehmen
ZitatMISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...
In jenem Moment, wo er nicht im aktiven Dienst ist, ist er Zivilist. Völlig egal ob er der Wehrüberwachung unterliegt oder nicht, Frank ....
Demnach ist es einfach nur albern, aber nicht strafrechtlich relevant, sofern er keine Dienstgradabzeichen anlegt und wilde Befehle erteilt ...
@ Fähnlein:
LESE dir einfach mal (wenn Du lesen und verstehen kannst) den § 132 a durch.
Du wirst erkennen, das dieser § das unberechtigte Tragen von Uniformen (bzw. Dingen die Uniformen zum Verwechseln ähnlich sehen) UNTER STRAFE STELLT.
Ist jemand also ZIVILIST, dann trägt er GRUNDSÄTZLICH die Uniform UNBEFUGT. (Ausnahme halt DVag (da IST er Soldat), bzw. UTE, die hier aber nicht vorliegt.).
OB nun an einer Uniform Dienstgradabzeichen "dran" sind oder nicht, ist eine INTERNE Frage der Anzugordnung der Bundeswehr, mit der Eigenschaft der Uniform als solche hat das aber nichts zu tun ...
Und auch die Frage der Befehlsanmaßung wird von Dir falsch gesehen, ist jemand KEIN Soldat, gilt für ihn NICHT das Wehrstrafgesetz, das dies unter Strafe stellt. Sprich: "Befielt" ein Zivilist "wilde Dinge", dann ist DAS tatsächlich nicht unter Strafe gestellt.
Unterliegt dieser Zivilist (der also Strafttaten begeht) nun noch der Wehrüberwachung und hat EINEN DIENSTGRAD, so wird das auch dienstrechtliche Folgen haben ...
In aller Regel wird ein Reserveoffizier doch mit einem "Karriereknick" konfrontiert ...
Fassen wir zusammen: DEIN Beitrag ist völlig ohne Wert da total falsch ..
Gut, der Freund sieht von der Ausführung ab... ;) Hätte ich aber ehrlich gesagt nicht gewusst, dass auch das Tragen der Uniform ohne Abzeichen einen Straftatbestand erfüllt, da es nur auf die Uniform als solche ankommt. Wieder was gelernt hier! :)
Frank,
nur mal so am Rande: vor ein paar Jahren sah ich auf einer Party (Faschingszeit) zwei Tussies die sich als "Kampfweiber" aufgebrezelt hatten. Original Bw-Flecktarn, allerdings etwas unkonventionelle Trageweise (bauchfrei etc). Ist sowas Angesichts der Jahreszeit auch strafrechtlich relevant oder zu Fasching erlaubt/geduldet?
Hallo Schlammtreiber und Alle:
Zur Erfüllung des Straftatbestandes ist das Tragen einer Uniform "notwendig".
Ob diese nun Dienstgradabzeichen hat oder nicht ist unerheblich.
Nur am Rande: Es muß sich natürlich um eine "offizielle" Uniform handelt (also Streitkräfte, Polizei, Feuerwehr usw.), NICHT: Page, Lufthansapilot, Fantasieuniform ...
Trägt man nun sichtbar nur Uniformteile (z. B. nur Hose ODER JACKE) ist man auf der sauberen Seite ...
Strafrechtlich relevant bleibt das auch zu "Fasching" ...
Aber wie läuft so was ab ???????
1.) Ist eine Anzeige erforderlich, oder der Polizei muß es "auffallen" .... "sieht" es niemand, passiert auch nichts ...
2.) Falls 1 erfüllt, wird die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen vernehmen lassen (in jedem Fall schon "peinlich", bei der Polizei vorbeikommen zu dürfen / müssen ...).
3.) Ist die Einlassung des Verdächtigen etwa wie folgt: Es tut mir leid, ich wußte nicht, das man das nicht darf, ich werde es nicht wieder tun, tut mir leid ..........
4.) Dann wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren (wegen geringer Schuld) entweder "einfach so" oder gegen eine geringe Geldauflage ( 100 EURO oder so) EINSTELLEN.
5.) Beim "zweiten Mal" sieht es dann anders aus, außerdem hat man natürlich den Eintrag des Verfahrens am "Hals" ...
Für RESERVISTEN folgt ggf. die EM / DM, gerade bei Reservisten auch nicht ohne ...
@ Piet:
Deswegen kann ich nur jedem anraten, sich ne UTE zu besorgen ... es soll ja Reservistten geben, die "laufen" am Volkstrauertag OHNE UTE "rum", um Erfüllen damit den Straftatbestand .... (gut, meistens "merkt" es niemand, deswegen "passiert" meist wenig ...)
@ Piet
mach es halt mit Deinem Kumpel so:
Kampfstiefel, Jeans, normales Kaputzenshirt; Kampfrucksack (Stanmäßig gepackt) und noch eine Pudelmütze.
Aber sag mir wenn der Event stattfindet. Den Spaß will ich mir nicht entgehen lassen.
Horrido
Da gabs doch den Fall, wo so ein blödes Arschloch (tschuldigung) mit einer Leutnantsuniform während der Hochwasserkatastrophe 2002 in Sachsen rumgelaufen ist und den Dicken markiert hat >:(. Man ist dem aber relativ schnell auf die Schliche gekommen...und ich glaube mich zu erinnern, dass der dann so richtig in die Mangel genommen wurde.
Nicht so heftig sehen.
Der arme Kerl war geistig verwirrt, hatte diverse Uniformen zu Hause und massive Minderwertigkeitskomplexe weil ihn weder Bundeswehr, noch Polizei, noch Feuerwehr (oder andere Uniformvereine) nehmen wollten...
Der ist für sein Leben lang genug gestraft.
Kleiner Tip:
Das alleinige Tragen eines FA OHNE SchwarzRotGold (und natürlich ohne DG) kann trotz Ähnlichkeit zur realen Uniform nicht unter Strafe gestellt werden, da jeglicher Hinweis auf eine hoheitliche Funktion fehlt und eine Ähnlichkeit mit vielen anderen "Uniformen", Jagdbekleidung und modischer Kleidung besteht.
Wenn dieser FA aus Beständen der Bw stammt und an einen Reservisten oder Soldaten ausgegeben wurde, dann ist allerdings der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Ansonsten hat Frank Recht mit dem Thema Uniform. UTE besorgen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Horido
@ PzGren:
NEIN, Du hast mit Deiner Auffassung NICHT Recht.
(was ja FEHLT, ist jegliche Begründung für diesen Sachverhalt ...).
Bezüglich Sachbeschädigung ist Deine Auffassung richtig.
Ich zitiere einfach mal (Tröndle / Fischer, Kurzkommentar, StGB und Nebengesetzte, 51. Auflage ...)
" TATHANDNLUNG ist das Tragen der Uniformen, Abzeichen usw. iS von oben 15. Das ist gegeben, wenn entsprechende Kleidungsstücke oder Abzeichen im sozialen Verkehr so verwendet werden, das bei Dritten der EINDRUCK ENTSTEHEN KANN, der Täter sei Träger der durch die Uniform symboliiserten Funktion ... welche den GESAMTEINDRUCK einer Uniform ausschließen ... "
Also:
Wir fragen einfach einen UNBETEILIGTEN Dritten, der diesen Rambo (meinetwegen ohne Flagge und Dienstgradabzeichen, aber ansonsten "Tarndruck") gesehen hat: "War das gerade ein Soldat, der da langgelaufen ist ?"
Antwortet dieser Unbeteiligte dann mit "JA", dann hat sich bei ihm der GESAMTEINDRUCK einer Uniform und damit eines Soldaten gebildet.
STRAFTATBESTAND erfüllt ! :o :o
es ist immer nach dem SCHUTZZWECK der Gesetze zu fragen, HIER möchte man nicht, das jemand in UNIFORM " rumläuft" !
(und sind wir ehrlich: Wer kann hier mit Sicherheit sagen, wie GENAU die Uniform eines POLIZISTEN auszusehen hat, ab wann der gegen die Anzugordnung der Polizei verstößt und ab wann es KEINE Polizeiuniform mehr ist ?????
Sobald halt eine größere Anzahl von Menschen "etwas" für eine Polizeiuniform "hält", dann haben wir oben angegebenen Straftatbestand ... ist doch alles wirklich nicht so schwer ... )
Und ich bitte euch:
WENN hier nun noch mal jemand seine MEINUNG darlegen möchte, dann aber bitte mit entsprechenden Zitaten und Quellen usw. nicht einfach "Ich habe mal gehört ... nein das ist nicht so ... sondern halt fundiert ... )
Frank,
bezüglich Polizei: mir ist mal aufgefallen, daß "falsche" Polizisten z.B. bei Versteckte Kamera oder so immer mit unpassenden Uniformen auftreten, d.h. die Jacke (Oberarm) zeigt ein anderes Länderwappen als die Dienstmütze.
Schlechte Requisite oder evtl doch Gesetzeslücke oder evtl auch so Vorschrift bei Gags/etc??
ganz zu schweigen bei den Gerichtsshows im Fernseher.
Wenn der Fernmelder mit dem Grünen Barett, OG UA Schulterklappen mit der OA Diskolitze, sich als Uffz ausgibt, und dann auch noch im Feldanzug, tarndruck vor Gericht erscheint.
@ Frank:
Lieber Frank,
ich habe während des Jus-Teils in meinem Studium gelernt, daß zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen können.
Als Präzidenzfall möchte ich Dir ein Urteil des BayObLG vom 25.03.1996, 5 St RR 5/96 zur Kenntnis geben, worin "erweckt das Tragen einer Uniform nämlich nicht ohne weiteres den Anschein, der so Bekleidete habe eine Amtsstellung inne". Es ging hierbei um das Tragen einer Uniform bei einer Protestveranstaltung.
Horido
@ PzGren:
Dann mach Dir doch bitte die Mühe und LESE die paar Seiten im Kommentar im Zusammenhang, das von Dir erwähnte Urteil wird dort AUCH erwähnt.
(Theater, Kino, Fernsehen usw. gilt als "Sonderfall", dort kommt wohl niemand auf die Idee, das es sich NICHT um Schauspieler handelt ...)
Bei unserer Fragestellung ging es um die Frage, ob das Mitlaufen bei einer Laufveranstaltung PROBLEMATISCH sein kann.
Bei einer Laufveranstaltung handelt es sich in ALLER REGEL NICHT um eine (angemeldete) Demonstration !
(oder siehst Du das ernsthaft ANDERS ? ? ::) )
Bei so einer Laufveranstaltung hätten wir quasi einen REGELFALL des Straftatbestandes, plus die dienstrechtlichen Geschichten ...
Da Du Deine (falsche) MEINUNG bezüglich des Entfernens der Flagge nicht weiterverfolgst, gehe ich mal davon aus, das Du dort einsichtig bist ;D ;D (bzw. doch schon den Kommentar gelesen hat, und erkannt hast, das es um den Gesamteindruck geht, da hast Du dann vermutlich auch das Urteil her, was sich dann ggf. für "Rückzugsgefechte eignet ... ;D
Ach, nur für die Anderen:
Wie kommt es den zu so einem OLG Urteil?
Da "demonstriert" jemand auf einer Demonstration in Uniform gegen die BW o. ä. (UNBERECHTIGT) ...
Da sagt die Staatsgewalt / der Amtsanwalt dann, na, das stellen wir doch NICHT EIN (so wie oben geschildert), SONDERN DEM GEBEN WIR RICHTIG EINEN MIT ;D ;D .. (vordem Strafrichter am Amtsgericht)
Es kommt zu einem Urteil mit Tagessätzen ...
Der "Demonstrant" geht in Berufung / Revision, vermutlich vors Landgericht, die Staatsanwaltschaft gewinnt auch HIER !
Erneut geht der Demonstrant in Berufung / Revision, das Bay OLG sieht ein paar Dinge anders (das Ganze zieht sich ein paar Jahre hin ...), ob der Demonstrant "gewonnen" hat, weiß ich nicht, kann auch gut sein das NICHT ... (vielleicht hat die StA auch ein Verfahren wegen Beleidigung "nachgeschoben", wenn man was sucht, findet man auch was ... )
In jedem Fall hat er ein paar Jahre "Streß gehabt" ....
Lieber Frank,
Du weißt am Besten, daß Gefechte beweglich geführt werden und von einem "Rückzugsgefecht" kann nicht die Rede sein. Eher von Ausweichen und neue Stellung beziehen, so wie Du es plastisch in der Diskussion um den Sinn oder Unsinn von KpfPz dargestellt hast. ;D ;D (als alter PzGren kennen wir das)
Mag sein, daß ich hier eine Mindermeinung (das ist, wie Du sicherlich weißt keine FALSCHE Meinung) vertrete.
Ich betrachte den §132a so wie ihn der Gesetzgeber erlassen hat als Schutz der öffentlichen Sicherheit und Verhinderung des Amtsmißbrauchs, doch in dieser Interpretation kann ich z.B. nicht positiv wissen, ob meine momentane Kleidung irgendeiner Uniform (auf der Welt) entspricht. Ebenso bin bei meiner (freien) Kleiderwahl von dem Interpretationsvermögen Dritter abhängig.
Kommen wir zurück auf die Laufveranstaltung. Wie Du sicherlich weißt, müssen Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe und vor allem mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr (Straßen, Wege) angemeldet werden. Dies steht grundsätzlich einer Anmeldung einer Protestverantaltung gleich. ::)
Wenn sich nun die Personen, die den Lauf in einem FA absolvieren wollen, als Laufsportgruppe HORIDO anmelden und gegenüber dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen zum Ausdruck bringen, daß sie vorhaben irgendwelche Themen der Bw zu persiflieren oder zu karrikieren und dies durch ihr Auftreten (d.h. nicht FA entspr. 3/10) zum Ausdruck bringen, dann ist der Tatbestand nach §132a NICHT gegeben. Dazu kann ein Entfernen aller Hoheits und Dienstgradabzeichen gehören.
Nochmal eine Erläuterung anbei:
Ist das Tragen einer Uniform in der Öffentlichkeit von vorne herein nicht geeignet, bei anderen den Anschein zur Berechtigung des Tragens der Uniform zu erwecken, stellt es sich insbesondere erkennbar als Maskerade dar, ist der Tatbestand des § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht erfüllt. Zum Vorliegen des subjektiven Tatbestandes ist erforderlich, dass der Träger der Uniform billigend in Kauf nimmt, dass außenstehende Beobachter das Tragen der Uniform als Ausdruck der Innehabung einer bestimmten Amtsstellung verstehen konnte.
* BayObLG NStZ-RR 1997, 135
Die Frage ist also nicht nur WAS mache ich, sondern auch WIE, WO, WANN und vor allem WARUM mache ich etwas. Bitte also systemisch denken ;)
Nichts desto trotz besteht die Möglichkeit, daß die Personen der Laufsportgruppe HORIDO von einem Unbeteiligten angezeigt werden.
Hallo PzGren,
na, nun bist Du aber DEUTLICH NÄHER am Urteil des BayObLG als VORHER ...
Ich stimme Dir ZU, das wenn man DEUTLICH zum Ausdruck bringt (und hier "reicht" es NICHT aus, dies gegenüber dem Veranstalter zu tun ..) das es sich NICHT um eine Uniform handelt, sondern um eine Maskerade, das DANN NICHT der 132 a erfüllt ist.
MEINES ERACHTENS REICHT aber nicht das Entfernen der Dienstgradabzeichen aus (WEIL z. B. ein "Soldat / jäger" gar keine hat !), und das Entfernen der Hoheitsabzeichen auf mittlere Entfernungen NICHT SICHBAR ist und von der Masse der Bevölkerung auch wohl nicht erkannt werden wird.
DEUTLICH zum Ausdruck bringt man, das es sich NICHT um eine Uniform handelt, wenn:
- Man eine zivile Hose / Jacke dazu trägt (also nur EIN Uniformteil)
- Eine Karnevalsmütze oder so trägt
- am besten ein Schild: NEIN, ich bin kein Soldat sondern ein "Hobbyrambo ..".
Bezüglich Deiner Sichtweise das es sich hier um eine Sonderform des "Amtsmißbrauchs" handeln würde (Schutzrichtung !), kann ich nur sagen:
Das ist nicht mal ne Mindermeinung, sondern einfach FALSCH.
Selbst die "Vorgesetzteneigenschaft" ist KEIN Amt, d. h. selbst wenn ein solcher "nichtsoldatuniformträger" Befehle gibt, haben wir KEINEN Amtsmißbrauch ...
Einfach mal dort im Kommentar nachlesen.
(ansonsten: Gerade bei einer MINDERmeinung muss man gut argumentieren, die Schutzrichtung der Amtsanmaßung ist eine ANDERE, dieser § 132 ist ein Abstrakter Schutz der FALSCHEN Benutzung von Titeln, Abzeichen, Uniformen; eine konkrete Gefährdung muss sich NICHT ergeben oder angestrebt sein ... )
Ansonsten kann ich mit Deiner MINDERmeinung leben ...
Falls ich sojemand sehe, werde ich den tatsächlich anzeigen, derjenige darf dann zur VERNEHMUNG bei der Polizei erscheinen (Auslagen (Fahrtkosten)werden NICHT erstattet, Zeitaufwand sowieso nicht); und wenn man das eh mal geschrieben hat, geht ne Kopie zum Disziplinarvorgesetzten bzw. Kdr im VB, warten wir mal ab, was der dann dazu sagt .... ;D ;D
In diesem Sinne:
Jeder kann erstmal machen, was er für richtig hält, die FOLGEN hat er aber auch zu tragen. 8) 8)
Bei einer solchen Diskussion fühlt man sich im Bw Forum direkt wieder "heimisch".
Wie habe ich doch dieses Winkeladvokatengeschwafel im SE-Forum vermisst.
Wer wirklich nichts besseres zu tun hat, sollte am Wochenende Baustellen abklappern. Dort könnte er fündig werden: Gerüchten zufolge soll es Maurer geben, die im kompletten "Flecktarn" (allerdings ohne Dienstgradabzeichen) die Kelle schwingen.
Vielleicht sollte er ja noch die Nachbarn fragen, ob sie glauben, dass beim Nachbarn auf der Baustelle ein Aufbauteam der Bundeswehr im Inlandseinsatz beschäftigt ist. Frei nach F_K hätte er dann einen erwiesenen Straftatbestand ;D ;D ;D
Zitat von: U. Kaiser am 25. April 2004, 18:59:09
Aufbauteam der Bundeswehr im Inlandseinsatz
So schlecht steht es also schon um Deutschland ;D
@ U. Kaiser:
Die "Maurer" die am Wochenende auf Baustellen arbeiten, tun dies in aller Regel "schwarz".
Da soll es schon Zoll und Arbeitsamtmitarbeiter geben, die diese Baustellen "abklappern ...".
Da dort in aller Regel deutlich SCHWERERE Strafttatbestände vorliegen, fällt das "Uniformtragen" wegen der höheren Straferwartung sowieso "unter den Tisch".
Ansonsten ein Hinweis wegen der "Zitierweise frei nach F_K", das ist so nicht RICHTIG, das StGB kommt nicht von mir, die Kommentierung auch nicht, ich habe die richtigen Quellen genannt ...
Außerdem hat hier ein Kamerad eine Frage gestellt, vermutlich, weil er eine Antwort haben wollte ...
... und wer hat zu dieser Antwort NICHTS beigetragen ?
Zitat von: U. Kaiser am 25. April 2004, 18:59:09
Wie habe ich doch dieses Winkeladvokatengeschwafel im SE-Forum vermisst.
Guten Tag Herr Kaiser ;D
das Winkeladvokatengewäsch ist zumindest sachlich und fachlich fundiert und folgt dem Grundprinzip der Dialektik (auch wenn ich nie behauptet habe, daß es sich um einen Amtmißbrauch handelt, gell Frank ;D) und "leider" hat man bei einem strafrelevanten Fehlverhalten mit lauter solchen Leuten zu tun. Da ist es vielleicht schon mal hilfreich VORHER mal nachlesen zu können, was einen erwartet. ;)
In diesem Sinne ein winkliges Horido (zum Advokaten hat die Leidenschaft nicht gereicht)