Umfrage
Frage:
Kann ich meine Wehrpflicht so kurzfristig noch aufschieben???
Antwort 1: 1
Stimmen: 1
Antwort 2: 2
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Antwort 3: 3
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Hallo ihr,
ich hatte vor ca.4 Monaten, während der Ausbildung, meine Musterung und wurde als T2 gemustert. Damals wollte ich noch zur Bundeswehr und hab mir extra ein Formular zuschicken lassen (Verzicht auf Zustellungsfrist, oder so was ähnliches- d.h. das ich im Oktober eingezogen werde und möglicherweiße erst eine Woche davor angeschrieben werde). Jedenfalls ist mir in diesen 4 Monaten die Lust vergangen und ich würde doch lieber weiter in meiner Arbeit bleiben. Ich habe meinem AG auch schon bescheidgegeben und er würde mir auch ein Befreiung, oder wie man das nennen soll, schreiben. Jedoch weiß er nicht was da alles drinnen stehen muss. Er würde mir auf eine befristete Zeit einen Vertrag geben, den er mir Ablauf wieder verlängert( ist üblich in meiner Firma). Mein Fragen an euch:
-Was muss alles in diesem Brief stehen(wenn möglich gleich eine Vorlage :))
- Geht das so kurzfristig noch?
Hallo,
und wie lange soll denn deiner Meinung nach diese Aufschieben dauern ? So lange bist du wieder Lust hast oder noch länger ?
Du willst mit sicherheit keine Auskunft wie du generell da rauskommst, die wird es hier nicht geben.
Gruß Mariner :)
Ich würde an Deiner Stelle gleich nach der Ausbildung meinen GWD ableisten, ich hätte das damals auch machen sollen. Ist einfacher als erst ein paar Jahre zu arbeiten und dann zur Bw gehen. Aber mittlerweile stehen die Chancen nicht schlecht, ohne großen Aufwand um den GWD rumzukommen... Hier wird Dir dabei jedoch denke ich mal niemand helfen, denn dieses Forum ist eigentlich sehr Pro-Bw eingestellt...
Und weshalb ist Dir die Lust vergangen?? Eine Meinung zu wechseln ist ja nicht so schlimm, doch sollte man zu gemachten Zusagen trotzdem stehen. Aber die Gründe für Deinen Meinungswechsel würden mich jetzt schon mal interessieren. Kohle? Freundin? Oder einfach nur was gehört, was Dir nicht gefällt?
Zitat von: Pezet am 05. September 2007, 21:57:56
Jedenfalls ist mir in diesen 4 Monaten die Lust vergangen und ich würde doch lieber weiter in meiner Arbeit bleiben.
Ach so, ja das ist natürlich ein Grund *roflmao*
ZitatIch habe meinem AG auch schon bescheidgegeben und er würde mir auch ein Befreiung, oder wie man das nennen soll, schreiben.
Befreien kann er Dich nur, wenn er zufällig Franz Josef Jung heißt, andere Arbeitgeber können Zurückstellung (also Verschiebung, nicht Aufhebung!) vom Wehrdienst wegen Unabkömmlichkeit im Betrieb (was begründet werden muss) beantragen (=darum bitten, nicht verlangen)...