Also ich hätte da mal eine Frage:
Für einen Dienst wie z.B. GvD/Wache bekommt man ja einen FA bzw. DA,
je nach dem was der Chef will.
Bei über 12 Stunden arbeit gibts 1/2 und bei über 16 einen ganzen.
Wenn ich nun z.b. am Diensttag GvD bin arbeite ich von 7.00 morgens bis
24.00 abends, also 17 Stunden = 1DA
Und am Mittwoch arbeite ich von 00.00 bis 16.15 (dienstschluss)
also 16+ Stunden =1DA
Nun müsste ich doch 2DAs / FAs bekommen aber egal wen ich frag alle sagen
man bekommt nur einen.
Verrechne ich mich hier oder kann mir das einer erklären?
MkG das Gürteltier
Zitat von: Gürteltier am 06. September 2007, 11:47:02Wenn ich nun z.b. am Diensttag GvD bin arbeite ich von 7.00 morgens bis 24.00 abends, also 17 Stunden = 1DA Und am Mittwoch arbeite ich von 00.00 bis 16.15 (dienstschluss) also 16+ Stunden =1DA
Du leistest in diesem Beispiel von 7 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages 24 Stunden zusammenhängenden Dienst. Dafür erhälst du einen ganzen Anrechnungsfall. Am Folgetag geht dein Dienst dann wieder ganz normal von 7 Uhr bis 16.15 Uhr, also ohne Anrechnungsfall.
*ggg* darauf bin ich damals auch schon gekommen. Dann wäre ich ja von jeder Woche des letzten Quartals nur noch drei Tage in der Kaserne gewesen... Aber mein Spieß hat mir das gleiche wie der Beobachter gesagt, und das mit einem bedauernden Grinsen... Aber den Versuch war´s wert.
hehe, einen Versuch wars wert, aber hab mir schon gedacht das es nicht so einfach geht^^
trotzdem Danke für die schnelle Antwort, jetzt bin ich wieder etwas schlauer.
MkG das Gürteltier