>:( :'(
Nach 8 Jahren Bundeswehr, habe ich mich wie es vorgeschrieben war, bzw ist mich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Mein Arbeitsvermittler erklärte mir gleich das sie garnicht für mich zuständig wären, aber schlug mir vor Bewerbungen über die Agentur für Arbeit zuveröffentlichen. Sollte ich am Ende der Zeit wo meine Bezüge auslaufen würden, immer noch keine Tätigkeit in meinem alten Berufsfeld bekommen habe , mich dann Arbeitslos zumelden.
Ich habe insgesamt über 170 Bewerbungen verschickt, bekam Anrufe von Interessenten die sich aber zu 90% als private Arbeitsvermittler am Ende geoutet haben, die mir verdeutlichten das ich einen Vermittlunggutschein von der Agentur für Arbeit bekommen würde, oder aus meiner eigenen Tasche erstmal 1000€ selber zahle. Ich war schockiert, bzw bi es immer noch. Die Agentur für Arbeit erklärte mir gleich...das ich keinen Anspruch auf diesen Vermittlungsgutschein hätte da ich ja nicht Arbeitslos sondern nur Arbeitsuchend sei !!! Auch auf weitere Hilfe hätte ich keinen Anspruch.
Meine Übergangsgebürnisse laufen jetzt aus und ich habe mich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Ein persönliches Gespräch geführt und mein Arbeitsvermittler sah das ich in der Zeit meiner Übergangsgebürnisse nicht untätig gewesen bin und gab mir einen Antrag für Arbeitslosengeld mit den ich zuhause ausfüllen sollte. Ende letze Woche bekam ich dann mal ein Termin um meinen Antrag abgeben zu dürfen..... da laut der Arbeitsagentur ja noch genügend Zeit wäre.
Bei der Abgabe meines Vertages bekam ich nach knapp 2 Minuten knallhart vor den Kopf geworfen das die Arbeitsagentur garnicht für mich zuständig sei und drückte mir Unterlagen in die Hand das der Antrag abgewiesen wird und ich müsste mir einen Termin besorgen um einen Antrag für Hartz 4 mir besorgen.....!!!! Damit war das Gespräch zuende und der nächste Bitte.......
Ich bin so sauer und total fertig !!!! Erst war das Amt nicht für mich zuständig und jetzt aufeinmal werde ich mit meiner Familie zu einem Hartz 4 Fall?..... Hiermit bedanke ich mich auch gerne persönlich bei unserer Regierung und auch bei dem Herrn Hartz der ja wie gesehen seine Schulden wegen dubiosen Geschäften mal so eben bezahlen konnte... Ich kann so etwas leider nicht!!!
Was kann ich machen das ich nicht so schnell ausgeliefert bin?...
danke tommy71
Das du enttäuscht bist kann ich gut nachvollziehen, doch leider ist der Übergang Bw / Zivilleben in den meisten Fällen alles andere als einfach, besonders nach 8 Jahren ...
Leider hat die Agentur für Arbeit nicht ganz unrecht, dass sie für dich erstmal nicht zuständig sind. Du bekommst Übergangsgebürnisse und hattest Anspruch auf BfD MIttel, somit ist die AfA erstmal raus. Ich hoffe für dich, dass du deine BfD Mittel zu 100% genutzt hast und sie nicht verfallen hast lassen.
Ich würde nochmal zur AfA gehen, denn von dem Tag an von dem an deine Übergangsgebürnisse auslaufen, solltest du meinem Kenntnisstand nach 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben! Immerhin warst du die letzten 8 Jahre bei der Bw als SaZ beschäftigt.
Wenn es ums Thema Jobsuche geht kann ich dir nur raten, verlass dich nicht auf die AfA! Nutze Das Internet und recherchiere in den Stellenbörsen SELBER. Dies ist zwar zeitaufwendiger, doch bringt viel mehr als die Hilfe der AfA.
Viel Glück Und Erfolg!
Mit meinem laienhaften juristischen Kenntnissen geantwortet
Soweit ich weis werden keine Beiträge für SAZ automatisch vom Gehalt abgezogen und abgeführt wie bei einem zivilen Arbeitgeber.
Dazu bedarf es einer Zusatzversorgung, die der Kamerad extra abschliessen muss ???
Da in dem letzten Jahren keine Beiträge abgeführt worden sind entfällt also der Anspruch auf ALG und bleibt nur ALG2.
Möge man mich bitte korrigieren.
??? ??? ??? ???
das habe ich gerade gelesen....aber so richtig schlau werde ich wenn ich erlich bin nicht so
01.09.2006 2006-09-08
Verbandserfolg für arbeitslose Soldaten auf Zeit
Mehr Arbeitslosengeld II für SaZ
In der Vergangenheit haben wir mehrfach auf die Problematik bezüglich der befristeten Zuschläge zum Arbeitslosengeld II (§ 24 SGB II) hingewiesen. Ehemalige Soldaten auf Zeit, die nach dem Bezug von Übergangsgebührnissen arbeitslos sind, erhielten aufgrund einer Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) keinen Zuschlag im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Bereits 2004 hat der DBwV den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, auf dieses Problem hingewiesen und eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Mit Brief vom 07.09.2005 informierte der Minister den Verband, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sei.
Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I S. 1706) gilt seit dem 01.08.2006 die neue Fassung des § 86 a SVG. Der alten Fassung wird ein neuer Absatz 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut:
,,Sofern wegen der Gewährung von Übergangsgebührnissen kein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe besteht, steht der Bezug von Übergangsgebührnissen bei der Anwendung des § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch dem Bezug von Arbeitslosengeld gleich. Dabei sind die Zuschläge zum Arbeitslosengeld II nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch so zu befristen und zu bemessen, dass die Summe der Bezugszeiträume von Übergangsgebührnissen und der befristeten Zuschläge 36 Monate beträgt und in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als der um 50 von Hundert verminderte Zuschlag gezahlt wird."
Konkret heißt das: Mit den Bezugszeiträumen von Übergangsgebührnissen und ggf. entsprechenden anschließenden Leistungen von Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosengeld II mit vollem und halbem Zuschlag soll der Leistungszeitraum adäquat zu anderen arbeitslosen Arbeitnehmern auf insgesamt 36 Monate begrenzt werden. Erwerbsfähige, hilfsbedürftige ehemalige SaZ 6 bis 8 erhalten im Regelfall nach Entlassung 12 Monate Übergangsgebührnisse, anschließend12 Monate Arbeitslosengeld II mit vollem Zuschlag und 12 Monate Arbeitslosengeld II mit halbem Zuschlag. SaZ 8 bis 12 erhalten in diesem Fall 21 Monate Übergangsgebührnisse, 3 Monate Arbeitslosengeld II mit vollem Zuschlag und 12 Monate Arbeitslosengeld II mit halbem Zuschlag. Die Rechtslage für kürzer gediente SaZ war bereits vor dem 01.08.2006 eindeutig, ihnen steht gem. § 86 a SVG Arbeitslosenbeihilfe zu, somit auch Arbeitslosengeld II mit vollem und halbem Zuschlag. SaZ 12 und länger erhalten im Regelfall nach den 36 Monaten Übergangsgebührnisse bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II keinen Zuschlag (Ausnahme: z.B. Offiziere mit Studium aufgrund der 24 Monate Übergangsgebührnisse, diese erhalten sinngemäß 12 Monate Arbeitslosengeld II mit halbem Zuschlag).
Somit ist auf Initiative des Deutschen BundeswehrVerbandes erreicht worden, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit diejenigen Soldaten auf Zeit nach Ausscheiden aus der Bundeswehr besser versorgt werden, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. mk
Hm, dann bin ich da wohl nicht mehr auf dem neusten Stand der Dinge. Ich muss zugeben, dass es zu meiner Zeit auch noch kein Alg II gab.
Darf ich mal Fragen warum du es nicht bei Zeitarbeitsfirmen probiert hast? Klar Lohn ist nicht der Beste und du mußt aufpassen mit den Firmen. Aber als Einstieg sind die nicht schlecht.
Hm,
ohne Dir zu nahe treten oder den Ernst Deiner Lage anzweifeln zu wollen - mit 8 Jahren hat man 15+24 Monate BFD. Da läßt sich doch eigentlich was zurechtbiegen, oftmals auch verbunden mit Maßnahmen zu denen evt. ein Praktikum oder ähnliche Wirtschaftskontakte gehören.
Ich weiß aus eigener Erfahrung daß es halt nicht genug Jobs gibt zur Zeit, aber ich hab auch schon viele gesehen die sich beim Bund irgendwie angewöhnt haben daß ihnen der Weg immer recht bequem vorgegeben wird, und die die doch recht großzügigen Übergangshilfen leider nicht sehr gut vorbereitet angehen. Viel zu viele verlassen sich auf den Standard-Bürokaufmann der ihnen aufs Auge gedrückt wird.
Damit jetzt nicht gesagt daß es bei Dir der Fall war, aber ich denke gerade Dein Beispiel kann jüngeren Kameraden verdeutlichen daß es echte Schwierigkeiten geben kann, und es sich sehr lohnt, den BFD optimal zu untersuchen, zu planen und zu nutzen.
Dir noch viel Glück!
dieser Fall sollte den jüngeren Kameraden genug Aufschub geben, die sich ausschlieslich auf eine BS Stelle und einen sicheren Job nach der BwZeit verlassen.......
Alles Gute und viel Erfolg bei der Jobsuche Tommy71!!
Ist zwar ein altes Thema aber tommy71 bei mir war es ähnlich.
Hab nach meiner Entlassung es auch etwas schleifen lassen. Hab meine Übergangsgebürnisse eingesteckt und dann noch ein halbes Jahr ALG I., der Staat zahlt ja nicht 2x. Dann war ALG II (Hartz IV) angesagt.
Im Grunde kann man aber sagen: Einem Zeitsoldaten (egal wieviel Jahre) wird nix geschenkt. Oft muss man sich sogar den "Zivilisten" geschlagen geben weil besser ausgebildet und meist schon Berufserfahrung. Nicht umsonst knüpfen viele BS Kontakte zur Rüstungsindustrie und verdienen danach ihr Geld dort.
Ergo wer sich nicht schon während seiner Dienstzeit drum kümmert um Weiterbildung usw steht danach nicht gut dar.
Aber tommy71 mit etwas Anstrengung wird das.
:o :o :o
Hallo zusammen.....
Nach langen hin und her.... Erst doch Agentur für Arbeit und dann aber Arge... Termin...... dieses war am 26.09.2007 . Sehr freundlicher Sachbearbeiter !!! Dieser gab mir nach ein paar Minuten den Bescheid das ich bei der "Arge" vorgesprochen hätte und das die Arge garnicht für mich zuständig sei..... !!! Sondern die Agentur für Arbeit.... Schriftlich hieß es ( SAZ- ALG. )( Soldat auf Zeit Abeitslosengeld ). Darauf hin bin ich sofort wieder zur Arbeitsagentur geflitzt. Nach 2 Std warten und kurzem Gespräch kam dann wieder raus....nix Agentur für Arbeit sondern Arge. Sofort bin ich wieder zur Arge rüber..... diese meinten nur.... ja wir haben mit Ihrem Sacharbeiter gesprochen. Hier ist ihr Antrag auf Arge ( Hartz IV ). Rufen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter an und bitten um einen kurz fristigen Termin. Dieser war nach langem hin und her dann heute am 02.10.2007
Termin bei Aussenstelle !!! Und diese Person arbeitet auch nur halbtags....
Nachdem ich alles vorgellegt habe , bekam ich nur die Antwort..." Sie haben ja alles dabei , aber warum eine Ablehnung von der Agentur für Arbeit ....auf Arbeitslosenbeihilfe?..... Dieses hätte heissen müssen ....
"Ablehnung auf Arbeitslosengeld" !!!!
Weiter Bearbeitung des Antrages wird erst am 04.10.2007 geschehen.
Ich finde es nur noch zum lachen, das die eine Hand nicht weiss was die andere Macht.
Und zu meinem Vor-Redner.... Ich habe nix schleifen lassen. Habe nur gemerkt wie sehr der ehemalige Dienstherr auf die Belangen eines (früheren Saz )interessiert ist.
Ich selber habe Anfang 2004 einen Antrag auf WDB gestellt (Kabul 2003) 29.05.2003 Freund verloren (Miene). 30.05.3003 wurde ich nach Deutschland geflogen weil ich erfahren habe das mein Vater im Sterben liegt. 01.06.2003 ist er verstorben. 05.06.2007 bin ich wieder zurück geflogen. Bin am 07.06.2003 morgens um 7 uhr wieder angekommen. Eine Stunde später war es mit dem Busanschlag. Ich selber war als Sanitäter vor Ort. Habe meinen Dienst bis zum Kontigentswechsel weiter gemacht. Und ab Anfang 04 Dienstunfähig... Kur und weitere Maßnahmen hat mein ehemaliger Dienstherr sofort bewilligt.
WDB wurde abgelehnt, nach der offiziellen Dienstzeit.
Das schleifen lassen war auf mich bezogen. Dennoch das der ehemalige Dienstherr etwas nachlässig sein kann mit ehemaligen vor allem wenn man Probleme hat ist nix neues. Einige meiner Ehemaligen können davon Lieder singen.
Aber das mit Ablehnung auf Arbeitslosenbeihilfe wäre schon richtig.
Erklärung. Soldaten auf Zeit steht kein Arbeitslosengeld zu. Er bekommt Arbeitslosenbeihilfe, ist aber im Grunde Arbeitslosengeld.
Bei mir war es auch so. Hab nach meinen 4 Jahren die Übergangsgebürnisse bezogen und diese wurden auf die Bezüge für "ALG I" (für SAZ auch unter Arbeitslosenbeihilfe bekannt) angerechnet, d.h danach waren noch mx. 6 Monate ALG I drin. Danach hab ich dann ALG II aka Hartz IV bezogen.
hallo zusammen,
ich war Soldat auf Zeit (SaZ) für vier Jahre. Nach dem Ende meiner Dienstzeit habe ich eine einjährige Weiterbildung absolviert und Übergangsgebührnisse erhalten. Anschließend habe ich mich intensiv um eine Anstellung bemüht, jedoch leider nur Absagen erhalten, da mir eine abgeschlossene Berufsausbildung fehlt. Derzeit absolviere ich eine Umschulung. Besteht in meiner aktuellen Situation ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Ich wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie die letzten Jahre nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben, besteht auch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Könnte schwierig werden.
Grundsätzlich braucht man mind. 1 Jahr Versicherungspflichtige Tätigkeiten für ALG 1. Diese müssen nicht zussammenhängend sein. Allerdings gibt es eine maximale Anwartschaftszeit von 30 Monaten. Damit wäre also selbst vor der Dienstzeit als SaZ 4 der Anspruch verjährt, sofern man während der Weiterbildung nicht freiwilig oder verpflichtet einbezahlt hat.
Ansonsten wäre die Frage wer Träger der Umschulung ist? Die Agentur finanziert Umschulungen in der Regel auch kaum und ein Bezug von ALG1 wäre da auch schwierig, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Es bleibt:
- Bürgergeld (unter Umständen)
- Aufstiegsbafög oder reguläres Bafög
- Bildungskredit
Oder man sucht sich einen Job nach der Umschulung oder am Wochenende oder in den Ferien ggf. als gfB. (Tankstelle, Fahrer, Regale einräumen usw.)
RDL?
Allgemeine Anmerkung / Ratschlag:
- Es ist immer sinnvoll sich frühzeitig an die richtigen Ansprechstellen zu wenden (BFD, Sozialdienst, Agentur für Arbeit)
- Also sobald man arbeitssuchend ist, auch bei der Agentur melden
- Diese unterstützt bei der Arbeitssuche, finanziert ggf. Maßnahmen und bietet / berät auch zu eigenen Leistungen.
- Die Agentur hat auch alle Informationen zum eigenen Versicherungsverlauf - die wir hier nicht kennen, und kann daher eine rechtsverbindliche Bewertung treffen.
Viel Erfolg bei der Umschulung.
ZitatDie Agentur hat auch alle Informationen zum eigenen Versicherungsverlauf - die wir hier nicht kennen, und kann daher eine rechtsverbindliche Bewertung treffen.
Wenn die 30 Monate verstrichen sind (und das kann nur vor der Dienstzeit gewesen sein), dann gibt es defintiv nichtsl egal wie der Verlauf war, zudem setzt das Vorraus das man vor der Bw schon eingezahlt hat. Wenn man eingezahlt hat und dann 30 Monate nicht mehr gibt es nie mals ALG 1
@ thelastofus:
Inhaltlich stimme ich Dir ja zu - trotzdem erstellen wir keine rechtsverbindlichen Bescheide, machen keine Beratung und vermitteln keine Arbeitsstellen.
Dies wird von dafür bezahlten Profis gemacht - an die sollte man sich rechtzeitig wenden - dort wird geholfen (ggf. mit einer ablehnende Auskunft / Bescheid)
Zwischen Threaderstellung und neuer Antwort liegen fast 17 Jahre. Er hat hoffentlich was gefunden ;-)
Zitat von: matze2kx am 01. Oktober 2024, 21:24:50
Zwischen Threaderstellung und neuer Antwort liegen fast 17 Jahre. Er hat hoffentlich was gefunden ;-)
Auf jeden Fall hat er verstehendes Lesen gelernt, genauso wie der, der in diesem Thread am 02.09.2024 seine Frage gestellt hat.