hallo nochmal
jetzt hat mich gestern meine freundin gefragt ob wir dieses jahr noch mal in urlaub fahren...nunja, meine frag is kann ich während den erst drei monaten urlaub nehmen??? sprich während der grundausbildung..!!
lg jan
Nein
Ausgeschlossen. Als GWDL hast du erst 3 Monate nach Dienstantritt Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub für deine Wehrdienstzeit von den restlichen 6 Monaten.
Naja, Sonderurlaub geht schon...
Sonderurlaub bekommst Du z. B. wenn Du heiratest, jemand aus der nächsten Verwandschaft gestorben ist oder Du Gerichtstermine wahrnehmen mußt.
Aber das sind dann andere Bedingungen. Nicht mal zum kurz auf Malle jetten um die Kaasbändl in die Sonne zu recken... (http://www.v-rodforums.com/forums/images/smilies/rofl3.gif)
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...