1. für einen Zugführer PzGren
2. für einen deutschen Richter
Ich arbeite an einem Landesgericht. Hier sind ja einige Richter äusserst aktiv und einige waren schon mehrmals am Hindukusch oder in Serbien. Die kommen dann alle braungebrannt zurück. Offiziell waren die im Urlaub. Wo die wirklich waren erfährt man hier leider immer nur unter der Hand. Das sind Oberste, Oberstleutnante. Gibt es für die andere Altersgrenzen?
Wehrpflichtgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wehrpflg/gesamt.pdf
??? Danke, aber ich wollte keine Gesetzestexte lesen und mir schon gar nicht eine pdf runderladen. Eine Zahl hätte mir völlig gereicht.
Hallo,
dann willst du es auch nicht wissen. Anstatt Danke zu sagen das der Kamerad dir sogar noch den ganzen Text zum Ausdrucken präsentiert, meckerste hier rum. *kopfschüttel*
Gruß Mariner ;)
Hallo,
z.B. Mannschaften bis 47 Jahre
Uffz 60 Jahre
Offz 63 Jahre
falls falsch, bitte Berichtigung !! ;D
P.S. der Text als PDF hat 29 Seiten
Gruß fornax69
Eine unnötige und unpassende Kritik muss auch nicht sein - Textblock entfernt - Dennis
Ergänzung: Für die Personen aus den Punkten 2 und 3 ist per Ausnahmegenehmigung eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus möglich, längstens jedoch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Wie sieht es aus für einen OGRUA?
Gruß
Ecki
??? Siehe Tommies Beitrag?
Hallo Tommie,
vielen Dank für die Info....
Reserve hat Ruh.
Gruß
Ecki