Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: George Bernard Shaw am 24. September 2007, 16:54:57

Titel: Unabkömmlichkeit bzw. Wehrdienst verschieben?
Beitrag von: George Bernard Shaw am 24. September 2007, 16:54:57
Servus,

zunächst zu meiner Ausgangssituation:

Ich bin 20 Jahre alt und habe vor ca. 3 Monaten meine Ausbildung abgeschlossen und bin nun Fachinformatiker, ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und habe derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ich wurde im Alter von 19 Jahren (im Jahr 2007) mit T2 gemustert. Da ich derzeit eine Zertifizierung zum CCNA mache, die noch bis kommenden Januar läuft, wurde zum Zeitpunkt der Musterung auch direkt eine Zurückstellung bis zum 31.01.08 arrangiert, damit ich meine Zertifizierung vor Antritt des Wehrdienstes abschließen kann. Mir wurde mitgeteilt, dass somit der früheste Einberufungs Termin der 01.04.08 sein würde.

Nun zu meiner Fragestellung:

Ist es möglich, obwohl momentan schon eine Zurückstellung "aktiv" ist, eine weitere zu erreichen? Ich möchte zum Bund, allerdings befinde ich mich in einer unglücklichen Situation.

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter und meinem Bruder (21, Zivi), meine Mutter ist seit mehreren Monaten arbeitslos, mein Bruder erhält ein herkömmliches Zivigehalt. Ich, als ausgebildeter Fachinformatiker, verdiene also den Großteil des Familineinkommens.

Nun sieht es so aus, als dass, wenn ich tatsächlich ab dem 1. April beim Bund wäre und fortan lediglich 222,30€ erhalten würde, meine Familie ziemlich aufgeschmissen wäre. Außerdem kommt dazu, dass ich in der Firma eine verhältnismäßig "wichtige" Position habe und mein Fehlen hier deutlich spürbar wäre.

Ich dachte also, dass meine Probleme mit einer Unabkömmlichkeitserklärung (Link zum Thema, allerings von 2002)  gelöst wären, da ich nun ggf. genug Zeit hätte, um in der Firma alles auf meine längere Abwesenheit vorzubereiten und außerdem die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass meine Mutter bis zum Zeitpunkt meiner Einberufung wieder einen Arbeitsplatz hat.

Nun habe ich in der Firma bei meinem Vorgesetzten (ein umgänglicher Mensch) angefragt, wie die Möglichkeiten seitens der Firma in Sachen Unabkömmlichkeit sind. Er sagte mir, dass er privat schon mitbekommen hätte, dass ein solcher Antrag abgelehnt wurde, obwohl die Umstände des Antrages um einiges "härter" waren als die meinen (Da ging es wohl um eine fünf Mann Bäckerei, bei der einer direkt aus der Produktion "geholt" wurde und sein Fehlen ein herber Schlag für den Betrieb war...).

Ich arbeite als einziger IT Mitarbeiter in einer 50 Mann Niederlassung unseres Firma (weltweit mehr als 2000 Beschäftigte), mein Fehlen würde auffallen, aber untergehen würde die Firma davon wahrscheinlich nicht. Das Stellen eines Antrages auf Unabkömmlichkeit wäre auch nicht das Problem, aber ich bezweifle, sofern die Aussagen meines Vorgesetzten authentisch sind, dass diesem Antrag stattgegeben wird.

Gibt es eine andere Möglichkeit, den Antritt meines Wehrdienstes aufzuschieben? Wie gesagt, ich will zum Bund, aber momentan sind die Umstände zu unpassend.

George 
Titel: Re: Unabkömmlichkeit bzw. Wehrdienst verschieben?
Beitrag von: StOPfr am 24. September 2007, 17:48:09
Es kommt immer wieder vor, dass auch ein 2. Rückstellungsantrag genehmigt wird (Diskussion zum Thema kürzlich hier > http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=12719.msg109049#msg109049 ).
Stell einen Antrag, füge eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bei, weise im Antrag auch noch auf die besondere familiäre Situation hin...
Als neuen "Wunschtermin" kannst Du z.B. den Quartalsbeginn angeben, zu dem der Zivildienst Deines Bruders endet (das wäre dann gleich ein positives Signal) oder ist eine Arbeitsaufnahme Deiner Mutter absehbar?
Viel Glück.
Titel: Re: Unabkömmlichkeit bzw. Wehrdienst verschieben?
Beitrag von: schlammtreiber am 25. September 2007, 08:16:12
Nur zur Vorwarnung: bereite Dich darauf vor (und sei nicht zu empört) daß man von der prekären familiären Familienmsituation eigentlich gar nichts wissen will, weil die Rückstellung mit Unabkömmlichkeit im Beruf bergündet werden muss.

Es gibt zwar auch eine Unabkömmlichkeit in der Familie, aber das ist wenn man z.B. jemanden pflegen muss oder so. Die Argumentation "Ich muss das Geld verdienen und kann mir GWD nicht leisten" interessiert daher den Bund nicht wirklich und wird meist mit Verweis aufs Sozialamt quittiert. Nicht gerade galant, aber auch nicht böse gemeint von denen. Is halt so.