Hallo Kameraden
habe folegendes Problem....
Habe im letzten Monat ziemlich viel DZA geleistet.
Von einem Kameraden habe ich nun gehört, dass ich maximal 10 Anrechnungsfälle einreichen soll und den Rest als FVD geltend machen soll.
Grund dafür soll angeblich sein, dass ich bei Ansetzung eine höheren Zahl wohl in eine höhere Steuerklasse fallen soll und so mehr Steuern zahlen muss.
Was sagt ihr dazu?
Wieviel Anrechnungsfälle sollte man max einreichen?
Noch so zur Info.
Gehaltgruppe A6
MFG
Freddy
In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.
Ob und wie sich der Prozentsatz erhöhen könnte kann man nicht Pauschal anhand des Bruttolohns und der zusätzlichen Zahlungen sagen.
Wenn das aber ein einmaliger Fall in dem Jahr bleibt, gleicht sich ein eventuelle Höherer Prozentsatz in dem Monat am Ende bei der Einkommensteuerveranlagung wieder aus.
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.
Das passt für Unwissende nicht ganz zu dem hier:
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.
Richtig ist in dem Zusammenhang, dass der Betrag, der abzuführen vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt/Lohn abhängig ist. Soll heißen, dass bei im Schnitt rund 100€ mehr auch mehr abzuführen ist, trotz gleicher Steuerklasse ---> google mal nach "Stollfusstabelle", da kannst du dir das Ganze selbst zusammen rechnen.
Habe auch die Lohnsteuer kam bloß nicht auf den Namen.
Da ich in den anderen Monaten auch ein paar Anrechnungsfälle geleistet habe und so eine hohe Zahl von DZA wahrscheinlich nochmal im Oktober vorkommt.
Insgesamt werde ich in diesem Jahr auf ca. 70 Anrechnungfälle kommen.
@Dennis
google findet dazu nichts
MFG
freddy
ja - aber das ist so kompliziert - vergiss es
besorg dir am besten ein pc prgramm das dir deine steuererklärung macht - da kannst du dann auch die verschiedensten einnahmen und ausgaben ausprobieren wie du am besten wegkommst
einkommenssteuer ist vom
Verdienst
Familienstand (ledig-verheiratet- kinder)
versicherungen - spenden - ausergewöhnlichen belastungen - unterhalten und noch 1000 anderen faktóren abhängig
fausregel jedoch - wenn du mehr verdienst must du meistens mehr zahlen
also am besten oben gemeinten tipp befolgen und ausrechnen
Habe hier mal einen Link raus gesucht:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/LSt2007Script.htm
Dort kannst du dir anhand deiner Verhältnisse ja mal selber ausrechnen in wie weit sich die abzuführende Lohnsteuer erhöht, wenn das gezahlte Bruttogehalt erhöht wird. Wichtig, bei der Berechnung angeben, das man Beamter ist. Da man als Zeitsoldat nicht Sozial versicherungspflichtig ist, muss bei der Berechnung der Lohnsteuer der Besondere Tarif angewandt werden.
Danach musst du selber entscheiden ob es sich für dich lohnt oder nicht.
Zitat von: Dennis812 am 28. September 2007, 18:48:13
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.
Das passt für Unwissende nicht ganz zu dem hier:
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.
Doch es ist so. Die Steuerklasse spiegelt nur die Familienverhältnisse wieder.
Steuerklasse I, ledig ohne Kinder.
Steuerklasse II, ledig mit im Haushalt lebenden Kindern.
Steuerklasse III, IV und V, für verheiratete in den Möglichen Kombinationen III und V oder IV und IV.
Steuerklasse VI, Steuerklasse bei zweiter und jeder folgenden Steuerkarte.
Nach der Steuerklasse richtet sich dann der jeweilige Steuertarif, nach dem die monatliche Lohnsteuer einbehalten wir.
In die unterschiedlichen Tarife der Steuerklassen sind die entsprechenden Grund- und Freibeträge schon berücksichtigt.
Da ist es dann bei allen Steuerklassen gleich, je höher das Bruttogehalt, desto höher der prozentuale Steuersatz.
Dieser ist aber nicht linear sonder in Sprüngen. Das heißt wenn ich etwas mehr Brutto in dem einen Monat habe, muss es nicht unbedingt sein, dass sich auch der prozentuale Steuersatz erhöht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ich die Schwell zum nächsten Sprung überschritten wird.
Bei der Jährlichen Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen. Die Steuer berechnet sich entweder nach der Grundtabelle (für ledige) oder nach der Splittingtabelle (für Verheiratete).
In diese beiden Tabellen sind keine Grund- und Freibeträge eingearbeitet. Diese werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Auf das so entstehende zu versteuernde Einkommen wird dann die Grund- oder Splittingtabelle an gewand.
@ BulleMölders:
Sehr schön erklärt...
Nur noch ein bis zwei Ergänzungen. Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 15% und der Spitzensteuersatz bei 42%. Und irgendwo dazwischen liegt dann der jeweils persönliche Steuersatz.
ZitatSteuerklasse II, ledig mit im Haushalt lebenden Kindern.
Aber nur, wenn keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Es sei denn, es kann nachgewiesen, dass die beiden Erwachsenen komplett eigene Haushalte führen.
Es funktioniert also nicht, einfach mal schnell eine Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerberechnung durchzuführen..., aber der Link ist schon nicht schlecht.
Zitat von: Dennis812 am 28. September 2007, 18:48:13
Richtig ist in dem Zusammenhang, dass der Betrag, der abzuführen vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt/Lohn abhängig ist.
Nicht ganz:
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2007, 09:17:27
Da man als Zeitsoldat nicht Sozial versicherungspflichtig ist, muss bei der Berechnung der Lohnsteuer der Besondere Tarif angewandt werden.
Es muss also vom einkommensteuerpflichtigen "Gehalt" ausgegangen werden (was aber zu über 90% und bei Soldaten zu 100% [wenn ich jetzt nichts übersehen habe] mit dem SVpflichtigen übereinstimmt.
Ich bin SAZ12.
Ich hau einfach mal meine Frage hier mit rein, da es in etwa zur Überschrift passt.
Ich habe nun die Dienstzeit erreicht, in der ich meine Überstunden geltend machen kann.
Kann mir jemand sagen wie hoch die Sätze sind, wenn ich mir den DZA auszahlen lasse.
(da es nicht nur 6-7 Fälle sind, sondern über 10-20 je Monat)
Werden Übungslager (Auslandsvorbereitung) mit 24 Stunden je Tag berechnet?
Welchen Zuschlag gibt es für außergewöhnliche Zeiten?
Wenn es eine bestimmte Quelle gibt, reicht mir auch ein Link und ich lese mich da durch.
ZitatWelchen Zuschlag gibt es für außergewöhnliche Zeiten?
Ich denke Du sprichst hierbei vom Dienst zu ungünstigen Zeiten (DzuZ)?
Ungünstige Zeiten sind:
Montag - Freitag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 20:00 Uhr - 24:00 Uhr
zu 1,36 EUR pro Stunde Samstag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 13:00 Uhr - 24:00 Uhr
von 00:00 bis 06:00 und 20:00 bis 24:00 zu 1,36 EUR, zwischen 13:00 und 20:00 zu 0,66 EUR pro Stunde (Im Feldjägerdienst 0,77 EUR pro Stunde) Sonntag: 00:00 Uhr - 24:00 Uhr
zu 2,88 EUR pro Stunde Weiterhin für Dienst an Samstagen vor Ostern und Pfingsten, sowie am 24. und 31. Dezember wenn diese nicht auf einen Sonntag fallen, bereits ab 12:00 Uhr.
Info:
Es muss mehr als fünf Stunden im Kalendermonat Dienst zu ungünstigen Zeiten geleistet werden, um die Zulage zu erhalten. Bei Wachdienst muss im Kalendermonat eine Stundensumme von mindestens 24 Stunden erreicht werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei Teilzeitbeschäftigten gelten anteilige Mindestforderungen (BVerwG v. 26.03.09 (2 C 12/08)).
Ok, das weiß ich darüber schon mal bescheid.
Und wie sieht es mit DZA aus?
Der normale Soldatentag wird glaube ich mit 9 1/2 Stunden angesetzt.
Was ist wenn ich mehr als 12 Stunden Dienst oder bis zu 24 Stunden Dienst habe?
Wie wird die Stunde berechnet, die über den 9 1/2 Stunden liegt, sofern man diese nicht für dienstfreie Tage einlößt?
Dafür musst du erstmal über 46 Stunden in der Woche bzw. 12 Stunden pro Tag kommen, damit überhaupt was ausgeglichen wird.
Das Ganze ist ziemlich kompliziert- am Besten du schaust mal in den sog. Dienstzeiterlass rein. Bzw. fragst mal deinen KpTrpFhr- der kennt sich meist damit aus.
Mal als Beispiel: Wenn ich jeden Tag eine Überstunde mache (was regelmäßig vor kommt), bekomm ich am Ende -nichts, weil ich nicht über die 46 Stunden komme.
Ich bin jede Woche (4 1/2) Tage Woche bei min. 70 Stunden, meistens über 80.
Wenn ich am Wochenende auch noch dienst habe, dann noch mehr.
Das Fundament für DZA sollte somit gegeben sein.
Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?
Ich suche mal nach dem Dienstzeiterlass, vll. finde ich dort die Informationen die ich brauche.
Wie Ulli schon sagte, ist die generelle Voraussetzung dafür, dass Du einen Ausgleich bekommst, erst einmal die, dass Du über 46h in der Woche kommst.
Einzellstunden bekommst Du, wenn Du an einem Tag mehr als 10 Stunden Dienst hattest, aber weniger oder genau 12 Stunden und die Wochenstunden von 46h überschritten wird. Einen finanziellen Ausgleich für Einzelstunden gibt es nicht.
Bsp1:
Wochenstunden 46:30h (Wochenstunden werden ab 0:30 auf, unter 0:30 abgerundet: Hier also 47h)
Dienst von 7:00 bis 18:30 (11:30h) macht einen Ausgleich von 1h, weil die Wochenstunden nur 1h über den 46h liegt.
Bsp2:
Wochenstunden 45:30 (46h)
Dienst von 7:00 bis 18:00 (11:00h) macht keinen Ausgleich, weil die Wochenstunden nach dem Runden nur 46h beträgt.
Bsp3:
Wochenstunden 48:15h (48h)
Dienst von 7:00 bis 19:00 (12:00h) macht einen Ausgleich von 2h. (Wenn Du bis 19:05 dienst gehabt hättest, wär's ein halber AF)
Ganze AF's (Anrechnungsfälle) bekommst Du, wenn die Wochenstunden über 46h liegen und Du an einem Tag über 16 Stunden Dienst hattest. Wichtig: ÜBER 16h!
Halbe AF's bekommst Du, wenn Du ÜBER 12h bis 16h Dienst hattest. Grundsätzlich ist es so, dass Dir ein halber AF in der Woche nicht ausreicht, um über die 46h zu kommen. Sprich: Der halbe Tag war für das Vaterland.
Was oft auch falsch gemacht wird:
Am Wochenende (Fr. bis So.) werden Stunden nicht durchgehend geschrieben (bspw. 07:00 bis 07:00 = 24h für UVD) sondern immer bis 24:00 Uhr!
Im UvD-Bsp:
Fr: 07:00 bis 24:00 (17h)
Sa: 00:00 bis 07:00 (7h)
Wochenstunden: 65h
Ausgleich:
- Ein ganzer AF (weil 17h)
- 7 Einzelstunden (weil Wochenstunden über 53h liegt (46h + 7h = 53h)
Ich hatte da die letzten Tage/Wochen wilde Diskussionen mit meinem KpFw. Darum bin ich da gerade auf dem laufenden... :-)
Zitat von: Ninjarider23123 am 14. August 2010, 14:12:11
[...]
Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?
[...]
Wenn Du über das Wochenende da warst, und Dein KpFw o.Ä. sagt, "ihr schreibt durch" rechnet man das wie folgt:
Mo: 07:00 bis 07:00 = 24h
Di: 07:00 bis 07:00 = 24h
Mi: 07:00 bis 07:00 = 24h
Do: 07:00 bis 07:00 = 24h
Fr: 07:00 bis 24:00 = 17h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h
Mo: 00:00 bis 24:00 = 24h
Di: 00:00 bis 24:00 = 24h
Mi: 00:00 bis 24:00 = 24h
Do: 00:00 bis 24:00 = 24h
Fr: 00:00 bis 24:00 = 24h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h
(Wir schreiben TrÜbPl-Aufenthalte nach den Vorgaben vom KpFw was Dienstbeginn und Dienstschluss betrifft)
Grüße
Stefan
Wie im Beitrag vor StDsdt schon erwähnt, hab ich ziemlich viele Überstunden.
Mich interessiert nun wie die Überstunden bezahlt werden, da die große menge eher für eine Auszahlung interessant ist, sofern der Dizi das akzeptiert.
Zum Dienstzeiterlass konnte ich leider noch nichts finden.
Soweit ich mich erinnere ist ein ganzer AF zwischen 30 EUR 33 EUR netto.
Gruß
Stefan
Einzelne Überstunden können nur frei genommen werden und es gibt keinen finanziellen Ausgleich. Finanziellen Ausgleich gibt es nur bei den Anrechnungsfällen (also bei mehr als 12 bzw. 16 Stunden).
Wenn ich mich nicht ganz irre, gibt´s 35€ brutto für nen ganzen und die Hälfte für nen kleinen Anrechnungsfall.
Das heißt,
es macht kein Unterschied ob ich 13 oder 15 Stunden Dienst habe
und
ob ich 17 oder 23 Stunden Dienst habe?
Es gibt einen pauschalen Betrag für diesen Tag. Richtig?
Genau- nur an den Wochenenden ist das wieder anders.
Zitat von: ulli76 am 14. August 2010, 16:08:50
Genau- nur an den Wochenenden ist das wieder anders.
...weil die Stunden am Wochenende 1:1 vergütet werden (sofern Du über 46h in der Woche kommst).
Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF. Hast Du also 9 Stunde Dienst an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag und hast eine Wochendienstzeit von 55 Stunden, bekommst Du für den Samstag 9 Einzelstunden. Hast Du an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag 11 Stunden Dienst, bekommst Du keine 11 Einzelstunden, sondern einen ganzen AF dafür (sofern Du 57h Wochenstunden hast).
Grüße
Stefan
""""Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF."""""
Ich muss meinem Vorgänger in einem Punkt wiedersprechen gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Dienstzeiterlass und den angehängtem Beispielblatt kann der Soldat an einem Samstag Sonn oder Feiertag wahlweise Freistellung vom Dienst bis zu 10 Stunden ODER entsprechenden finanziellen Ausgleich kriegen
Sprich 9 Stunden Dienst = 9 Stunden Freistellung 11Std Dienst = 10 Std Freistellung 13std Dienst = 10Std Freistellung ODER 1/2 Anfechnungsfall 17 Std Dienst = 10 Std Freistellung oder 1 ganzer Anrechnungsfall.
die einzelstunden können dann auch jeweils einzeln genommen werden
Dazu kam in den letzten 2 Wochen sogar ein Schreiben in dem das extra nochmal betont wurde.
@erni2703
Wo finde ich dieses Schreiben?
Macht für mich aber keinen Sinn, denn:
Mache ich einen Tag unter der Woche frei, brauche ich dazu 10 Einzelstunden. In Deinem Bsp. bekomme ich ja aber für 13h geleisteten Dienst am Samstag einen halben AF (für den ich einen halben Tag frei bekomme), oder eben 10 Einzelstunden, was einem ganzen Tag entspricht. Also entweder verstehe ich etwas falsch oder wir haben 'n Fehler in der Matrix! Oder bezieht sich das ganze ausschließlich auf die finanzielle Vergütung?
Ich war bisher auch der Meinung, dass Du Dir alles über 10h am Wochenende als ganzen AF auszahlen kannst. Den genauen Wortlaut, den mir mein Spieß zeigte als er mich eines besseren belehren wollte, hab' ich aber leider nicht mehr im Kopf. Ich werde Prüfen!
Grüße
Stefan
Der halbe AF ist dann für den finanziellen Ausgeich.
Den Dienstzeiterlass hat sicher dein KpTrpFhr und/oder der Spieß. Normalerweise haben die auch die Berechnungsbeispiele.
Wie gesagt, das Ganze ist ne Wissenschaft für sich.