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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tuni am 20. Oktober 2007, 11:06:19

Titel: AGA-Unteroffizier?
Beitrag von: Tuni am 20. Oktober 2007, 11:06:19
Hallo,

mein Sohn ist SAZ 12, Feldwebelanwärter. Nach der Aga bekamen seine Kameraden fast alle die Urkunde zum Gefreiten, nur er nicht.
Fast übergangslos nach der AGA kam er auf einen Feldwebelanwärter - Vorbereitungslehrgang.
Dort wird er in allen Unterlagen bereits als Unteroffizier geführt. Kann das sein?  Eine offizielle Beförderung hat er nicht bekommen.


Titel: Re: AGA-Unteroffizier?
Beitrag von: F_K am 20. Oktober 2007, 13:49:17
Welche Gehaltsstufe weißt den die Gehaltsabrechnung aus?

Wie waren die Bildungsvorausetzungen zur Einstellung? Was sagt die SDBw dazu?
Titel: Re: AGA-Unteroffizier?
Beitrag von: Tuni am 20. Oktober 2007, 17:07:41
Zitat von: F_K am 20. Oktober 2007, 13:49:17
Welche Gehaltsstufe weißt den die Gehaltsabrechnung aus?

Wie waren die Bildungsvorausetzungen zur Einstellung? Was sagt die SDBw dazu?

naja, die letzte Abrechnung ist noch von der Aga, da war es A3. die neueste Abrechnung wird wahrscheinlich an seinen Standort liegen.

Er hat Realschulabschluss und Fachhochschulreife....normalerweise Voraussetzung für die Offizierslaufbahn....aber da kam er gegen die Abiturienten nicht an.
Titel: Re: AGA-Unteroffizier?
Beitrag von: F_K am 20. Oktober 2007, 17:24:51
Hallo,

also wird der Kamerad als Jäger, PzGrenadier oder whatever in der untersten Gehaltsklasse besoldet, eine Einstellung mit höherem Dienstgrad kommt aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht in Frage.

Wie sehen denn die Unterlagen genau aus? Vielleicht gibt es hier eine Verwechselung mit der Dotierung der Stelle?

Wie auch immer, Beförderungen MÜSSEN bekanntgegeben werden, und die Beförderungsurkunde muss unterschrieben sein, sonst hat keine Beförderung stattgefunden.
(wobei genaugenommen die öffentliche Bekanntgabe ausreicht, aber das sind jetzt Details ...)

Also am neuen Standort Verbindung mit dem KpFw (Spieß) aufnehmen und fragen, wann man zum Gefreiten befördert wird und um Korrektur der Unterlagen bitten.

(Ansonsten: Das Erfüllen von Mindestvoraussetzungen ergibt keinen Anspruch auf eine Laufbahn, die Einstellung von Realschülern als OA ist die absolute AUSNAHME.).