Hallo!
Rentiert sich die Anwartschaft als SAZ?
Ab wann kann ich diese abschließen?
Wie schließe ich diese ab?
Habe heute mit 1-2 Kollegen diskutiert.
Die Privatsicherung meinte aber ich solle einfach von meinen Leistungen zurücktreten , da ich als SAZ vollständig abgedeckt bin.
Bitte um Ratschläge!
Vielen Dank
Würde mich auch interresieren, meine KK sagte das eine Anwartschaft aufgrund eines neuen Gesetzes nicht mehr nötig ist.
Wie gesagt:
War heute bischen noch mit nem Stabsfw quatschen.
Er hat mir die Antwartschaft ans Herz gelegt , aber meinte auch , dass der Mann mit der gelben Schnur nicht immer aufklärt und viele Kameraden deswegen keine haben!
Die KK meinte die Anwartschaft kostet 15% extra , brauche ich aber nicht , da ich meine Leistungen ruhen lassen soll , da Abdeckung durch Bundeswehr...!!
Zitat von: Patricksiniho am 22. Oktober 2007, 14:01:20
Er hat mir die Antwartschaft ans Herz gelegt , aber meinte auch , dass der Mann mit der gelben Schnur nicht immer aufklärt und viele Kameraden deswegen keine haben!
Die KK meinte die Anwartschaft kostet 15% extra , brauche ich aber nicht , da ich meine Leistungen ruhen lassen soll , da Abdeckung durch Bundeswehr...!!
Wenn mit diesen Aussagen ein Rat verbunden sein sollte, finde ich ihn nicht.
Ich auch nicht , darum frage ich ja.
Manchmal meinen die Leute ja was gut , sind aber selbst nicht auf dem neuesten Standpunkt.
Deswegen wollte ich generell mal durchhorchen.
Was mich bei meiner frage auch nicht weiter bringt......
ghanz knappe antwort:
für GWDL und FWDL keine anwartschaft nötig -
da ja nur "kurze" zeit aus der KK raus und diese ja verplfichtet ist die bewerber wieder einzustellen - im zusammenhang mit arbeitsplatzschutzgegsetz - ist ja nur eine unterbrechung der AN wegen des wehrdienstes
bei SAZ empfehlenswert -
wenn nach dem Wehrdienst AN oder selbständig und selber für seine krankenversicherung zuständig ist (anwartschaft sorgt das du zu dem Zeitpunkt mit dem gesundheitszustand in den tarif aufgenommen wirst der bei abschuß der anwartsch. besteht)
wenn nach wehrdienst als normaler AN der sozialversicherungspflichtig ist weiter gearbeitet wird, hat die anwartschaft auch keinen zweck - AN werden einheitlich versichert und MÜSSEN von den AlgKK angenommen werden
Das heißt für mich als SAZ 4 oder 8 der wieder in einen normalen Beruf als AN zurückkehren wird nicht notwendig oder?
mienr meinung nach - richtig
Wie sieht das für mich als SAZ 12 aus(, da hier ja EVTL. BS möglich ist)?
an deiner stelle - würd ichs abshließen
Und wie mache ich das jetzt?
Meine KK hatte gesagt ich bin durch die BW abgedeckt und soll mir jetzt nur deren Leistungen(KK) ruhig stellen lassen.
das kann Dir keiner sagen weil Dir keiner sagen kann wie Deine Zukunft aussieht.
Außer datürlich das alte Weib auf´m Jahrmarkt mit dem Pickelgesicht und dem riesen Zinken in der Fresse.
Wenn Du ihr 50 Euro gibst, schaut sie in die Kristallkugel und kann Dir Dein ganzen weiteren Lebenweg voraussagen.
Für 20 Euro mehr wird Sie Dir die Lösungsanleitung für die Rekrutenbesichtigung geben und Du kannst dann Karriere bei den Feldjägern machen und mit "Feldjäger-Offz-Kumpel" Andi einen saufen gehen.
Die Sendung mit der Maus verabschiedet sich für heute und wünscht einen geruhsamen nachhauseweg .....
Ausreichende Tips und Hîlfestellungen sind gegeben und da Schlammi die Kristallkugel anscheined nichmehr rausrücken wird mach ich mal an dieser Stelle zu