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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ole am 01. November 2007, 12:13:03

Titel: Bleiben die Alterstufe nach der Bundeswehrzeit erhalten???
Beitrag von: Ole am 01. November 2007, 12:13:03
hallo

Hab da mal ne Frage bin SAZ 16 und scheide nächstes Jahr aus der Bundeswehr aus. Möchte danach als Beamter im gehobenen Dienst weiter arbeiten. Wie sieht das mit meinen bereits erworbenen Alterstufen (Gehalt) aus, übernehme ich die wenn ich in ein Beamtenverhältnis einsteige oder fange ich da wieder von vorne an???
Meine da gab es ne Änderung...

Lg
Titel: Re: Bleiben die Alterstufe nach der Bundeswehrzeit erhalten???
Beitrag von: BulleMölders am 01. November 2007, 12:36:22
Ich bin nach 8 Jahren Marine direkt als Beamter in die Verwaltung gewechselt.
Mein Dienstaltersstufen sin erhalten geblieben, schon da sie sich ja nach dem Lebensalter richten.
Außerdem ist der Eintrittstermin in die Marine auch als Eintritstermin in die Verwaltung übernommen worden.
So das sich die 8 Jahre Marine auch auf die Pension auswirken, da ich dann ja 8 Dienstjahre in der Verwaltung mehr auf dem Buckel habe.

Wie gesagt ich bin aber auch ohne Umwege von der Marine in die Verwaltung gewechselt.
Wie es ist, wenn man dazwischen noch was anderes macht, kann ich nicht sagen.
Titel: Re: Bleiben die Alterstufe nach der Bundeswehrzeit erhalten???
Beitrag von: Ole am 01. November 2007, 13:20:59
Hallo

Ja das würde bei mir auch so laufen, direkt vom Bund zur Verwaltung, aber ich habe gehört dass die "Alterstufen" sich nach dem Eintrittsalter richten. Das soll Neuerdings auch beim direkten Wechsel neu festgesetzt werden, so dass die Zeit beim Bund nicht berücksichtigt wird.
Allerdings konnte mir keiner etwas genauers sagen.
Titel: Re: Bleiben die Alterstufe nach der Bundeswehrzeit erhalten???
Beitrag von: Andi am 01. November 2007, 13:31:19
Die Rechtslage ist dafür wohl auch zu neu (ist das überhaupt schon Fakt oder noch Planung?) - ich würde mich direkt an die Personalabteilung der Verwaltung wenden, bei der du eingestellt werden willst - früher oder später müssen die ja sowieso Klarheit schaffen. Und falls du bei null anfangen müsstest empfehle ich den Klageweg.

Gruß Andi
Titel: Re: Bleiben die Alterstufe nach der Bundeswehrzeit erhalten???
Beitrag von: stuka9 am 01. November 2007, 14:56:06
Wenn du als Beamter übernommen wirst, bleibt dir deine Altersstufe erhalten, wenn du als Angestellter übernommen wirst, fängst du in der niedrigsten Stufe deiner Entgeltgruppe an, weil im Gegensatz zum BAT, im TVÖD die Bundeswehrdienstzeit nicht mehr angerechnet wird.