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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Albe am 02. November 2007, 19:14:40

Titel: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Albe am 02. November 2007, 19:14:40
Hallo,

Ich bin derzeit in der AGA im Jägerregiment 1 in Schwarzenborn. Ich hatte mich als ROA beworben, und war im April dieses Jahres in München zum Einstellungstest. War auch alles schön und gut, und ich wurde "genommen". Weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll. Ich habe also diese "Eröffnung der Einplanungsentscheidung" bekommen, wo als Verpflichungszeit 2 Jahre und als vorgesehener Verwendungszweck JG OffZ steht. Das ganze natürlich unterschrieben vom Einplaner.
Damit dachte ich, und so wurde es mir auch gesagt, dass ich ROA bin.
Im Oktober wurde ich dann auch als SAZ vereidigt, vorerst natürlich nur auf 6 Monate.

Vorgestern musste ich zum Spieß und dieser meinte, ich bin kein ROA, sondern ROB. Warum wird sowas nicht gesagt? Es steht in den Unterlagen, dass ein gesonderter Antrag notwendig ist, aber erwähnt wurde das mit keinem Wort.

Natürlich hab ich jetzt ein paar Fragen:

Wenn ich genommen werde, ist ja alles gut. Aber was passiert, wenn ich abgelehnt werde? Muss ich dann 2 Jahre Mannschaft machen?
Das wäre für mich eigentlich keine Option, ich könnte ja (falls ich das Ergebnis innerhalb dieser 6 Monate erfahre....) auch kündigen.
Muss ich dann mein SAZ Sold, den ich ja schon bekomme, zurückzahlen?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mein Zugdienst und ZgFhr wusste das nicht und der Spieß hatte keine Zeit.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: wolverine am 02. November 2007, 19:27:22
Wenn man ROA wird, wird man förmlich dazu ernannt. Etwas Derartiges unterschrieben? Zudem erhält man dann eine silberfarbene Litze. Tragen Sie die?

Sollten Sie nach der Probezeit nicht übernommen werden, werden Sie in der Regel zurückgestuft auf W9. Die erhaltenen Bezüge müssen nicht rückerstattet werden.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Albe am 02. November 2007, 21:06:50
Nein, natürlich nicht, ich war ja der Meinung, dass wenn man sich für etwas bewirbt, dieses dann auch wird - ohne Zusatz.
Einige Kamaeraden FA und UA haben auch noch keine Litzen bzw. Klappen, ich dachte, die bekomm ich erst noch.

Und darf ich das Geld auch behalten, wenn ich selber kündige, weil ich nicht genommen worden bin?
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: F_K am 03. November 2007, 11:17:34
Hallo Albe,

Du solltest schon Deinen Vertrag gelesen haben, da Du vermutlich OHNE Widerrufsrecht unterschrieben hast, kannst Du NICHT kündigen.

Viel Erfolg weiterhin in Deiner angestrebten Laufbahn.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Albe am 03. November 2007, 12:37:32
@Tommie:
Natürlich hat man mir Informationen gegeben, nur diese eine wurde nicht erwähnt. Ich dachte wirklich, ich bin ab Eintritt ROA. Meinen Spieß hat das nicht gewundert, er hat gemeint, das wird oft nicht gesagt, dass man nur ROB ist.
Das mit dem "Ohne Widerrufsrecht" kann ich leider auch nicht nachschauen, ein Teil der Unterlagen befindet sich im Privatspind.
Was würde passieren, wenn ich nicht genommen würde? Müsste ich dann Mannschaft machen? Denn dafür habe ich mich nie beworben, und auch nicht unterschrieben...
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: F_K am 03. November 2007, 13:58:48
Hallo,

"früher" wurde man als UA eingestellt, wurde man nicht als ROA zugelassen, hat man die BW halt als Uffz verlassen.
Wie das heute ist, wäre von Dir in den Unterlagen nachzulesen.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Tobi am 03. November 2007, 20:40:27
Dies ist ein Teil der Verpflichtungserklärung, für dessen Durchlesen man vor der Unterschrift auch genügend Zeit hat. (Stand lt. Formular: 11/97)

ZitatIch verpflichte mich, 2 Jahre Wehrdienst zu leisten.
Mir ist bekannt, daß ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit verlängert wird. Der Verlängerung kann ich nicht widersprechen.

Mir ist (ferner) bekannt, daß ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werden kann, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde...

Es ist grundsätzlich zu trennen zwischen der generellen Eignung als SaZ (um dies seitens der Bundeswehr abzusichern erfolgt auch die Festsetzung auf zunächst 6 Monate) und der Eignung als ROA. Der Festsetzung auf 6 Monate sowie der anschließenden Verlängerung kann man einseitig selber nicht widersprechen, es sei denn, es liegt ein besonderer Härtefall vor. Es handelt sich also nicht um ein Widerrufsrecht, wie dies bei den Offizierbewerbern geregelt sein kann.
Zeigt sich aber in den ersten 6 Monaten, dass man nicht mal als SaZ geeignet ist, wird die Dienstzeit gar nicht erst verlängert. Die Bezüge müssen aber nicht zurückgezahlt werden, ggf. anders, wenn die Umstände, die zur Entlassung führen, vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Ist man als ROA, und davon erfasst auch als SaZ, geeignet, wird, nachdem ca. im 4. Ausbildungsmonat eine Laufbahnbeurteilung erstellt wurde, auch die Dienstzeit endgültig auf die vollen 2 Jahre verlängert. Die Zulassung zum ROA ist nach positiver Laufbahnbeurteilung aber i.d.R. nur noch eine Formsache, wird jedoch für alle ROA eines Jahrgangs erst im Januar (also i.d.R. 7. Ausbildungsmonat) vom Personalamt verfügt. Dies wird dienstlich bekanntgegeben und ab diesem Zeitpunkt sind auch erst die Laufbahnabzeichen anzulegen.

Problematisch mag es jetzt sein, wenn man zwar als SaZ geeignet wäre, jedoch nicht als ROA. Diesen Fall habe ich praktisch jedoch noch nicht erlebt. Theoretisch könnte vielleicht darauf bestanden werden, die vollen zwei Jahre als Mannschaftsdienstgrad abzuleisten, andererseits werden Mannschaftsdienstgrade von vornherein ja gar nicht mit der Verpflichtungszeit 2 Jahre eingestellt. In der Praxis wäre es vielleicht realistisch, die Zeit nicht zu verlängern und das ganze in ein Dienstverhältnis eines GWDL zu ändern.

Die grundsätzliche Aussage, dass man sich aber nie für die Mannschaftslaufbahn verpflichtet habe, ist jedoch falsch. Genauso gut kann sich eine Nichteignung als ROA ja auch später noch zeigen, wenn die Dienstzeit bereits auf die vollen 2 Jahre festgesetzt wurde, und dies kann bei nicht bestandenen Lehrgängen oder aufgrund anderer Umstände ja noch bis nahezu zum Ende der gesamten Dienstzeit geschehen. Dann erfolgt die Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere oder Mannschaften (je nach Dienstgrad). Die 2 Jahre sind dann auch bis zum Ende abzuleisten, eine Rückführung in ein GWDL-Verhältnis erfolgt nicht. Eine Entlassung wäre dann wiederum nur noch aufgrund persönlicher Härte möglich.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Albe am 04. November 2007, 09:08:04
Zitat von: Tobi am 03. November 2007, 20:40:27
Problematisch mag es jetzt sein, wenn man zwar als SaZ geeignet wäre, jedoch nicht als ROA. Diesen Fall habe ich praktisch jedoch noch nicht erlebt. Theoretisch könnte vielleicht darauf bestanden werden, die vollen zwei Jahre als Mannschaftsdienstgrad abzuleisten, andererseits werden Mannschaftsdienstgrade von vornherein ja gar nicht mit der Verpflichtungszeit 2 Jahre eingestellt. In der Praxis wäre es vielleicht realistisch, die Zeit nicht zu verlängern und das ganze in ein Dienstverhältnis eines GWDL zu ändern.


Boah, erstmal danke, du hast mir schon sehr geholfen. (Und Hoffnung gemacht;))
Hab aber noch ne Frage hier:
Obwohl ich im Januar erst im 4.Dienstmonat bin, kriege ich schon den Bescheid, ob ich vom Personalamt genommen wurde oder nicht?
Du meinst, falls ich abgelehnt werde, könnte ich zurück ins Dienstverhältnis eines GWDL? Also ein kompletter Rückzieher sozusagen?

Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: wolverine am 04. November 2007, 10:02:19
Das Dienstverhältnis ist immer einseitig, d. h.: in diesem Fall kann man beantragen, die Dienstzeit neu festzusetzen. Entscheiden werden das Bedarf und Auftragslage (und auch die Fürsorgepflicht!) der Bw. Sollte der Fall eintreten sind die Vorgesetzten der richtige Ansprechpartner.
Titel: Re: Unvollständige Informationen vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung?
Beitrag von: Albe am 04. November 2007, 14:06:10
OK, danke, ihr habt mir sehr geholfen. Dann hoffe ich einfach mal, dass das ganze für mich gut ausgeht und ich genommen werde!