haay
ich weiß nich was los ist..er hat sich zwei wochen nicht gemeldet und ist am wochenende nicht wieder gekommen obwohl er das immer macht! ich weiß dass er betrunken beim schießen erwischt wurde aber kann man dafür gleich 2 wochen ausgangssperre kriegen? und darf man da sein handy nicht benutzen? oder gibt es vllt noch einen anderen grund dafür, dass er sich nicht meldet ? ???
Zitat von: kimi am 24. November 2007, 13:36:15oder gibt es vllt noch einen anderen grund dafür, dass er sich nicht meldet ?
Trunkenheit im Dienst, und dann noch beim Umgang mit Schusswaffen, ist kein "Kavalliersdelikt"! Kann also gut sein, dass dein Freund sich deshalb nicht gemeldet hat/nicht nach hause gekommen ist, weil er momentan im Arrest sitzt. Und dabei würde er natürlich kein Handy benutzen dürfen.
Aber wenn du es genau wissen möchtest, solltest du am Montag vielleicht in seiner Einheit anrufen und nachfragen ...
Umgang mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluss... Ganz ehrlich? Ich würde mal behaupten, dass der gute Mann nich nur ne Ausgangssperre hat...
Das nächste Mal- besser nachdenken (sofern es ein "nächstes Mal gibt)... Kam sowas schon öfter vor (also nicht das Gleiche, aber solche Fehltritte eben)?
ahm ich weiß nich^^ aber kann gut sein ^^ aber der is der kaserne da erst seit 4 wochen und wird nächste woche wieder in seine eigene versetzt...weil er da nur seinen lkw führerschein macht..
Zitat von: kimi am 24. November 2007, 14:51:01weil er da nur seinen lkw führerschein macht..
Bzw.: Er wurde zur Teilnahme an dem Lehrgang in die Kaserne abkommandiert - eventuell ist der Lehrgang jetzt für ihn gelaufen ... Es wurden schon Leute aus wesentlich geringeren Anlässen vom Lehrgang abgelöst!
ahm aber dann könnte er doch nach hause fahren oda???
Nein?
Wenn er disziplinar entsprechend gemaßregelt wurde (Ausgangssperre, wie du vermutet hast, Arrest, was meine Vermutung wäre), dann wird er in dieser Zeit die Kaserne natürlich nicht verlassen dürfen! Eine eventuelle zusätzliche Ablösung vom Lehrgang hat darauf absolut keinen Einfluss.
achsoo....ähm aber wie lange kann denn son arrest dauern? maximal?
Wie Ausgangssperren maximal 3 Wochen.
aaahr dankeeschöön^^ jez bin ich beruhigt :)
Zitat von: Timid am 24. November 2007, 15:01:24
Bzw.: Er wurde zur Teilnahme an dem Lehrgang in die Kaserne abkommandiert - eventuell ist der Lehrgang jetzt für ihn gelaufen ... Es wurden schon Leute aus wesentlich geringeren Anlässen vom Lehrgang abgelöst!
Da versteh ich jetzt aber eins nicht: Geht man während eines Fahrschullehrgangs auch im Kraftfahrausbildungszentrum schießen? Oder ist er vor seinem Lehrgang betrunken schießen gewesen und das hat einfach nur drei-vier Wochen gedauert bis sie ihm Urlaub im Cafe-Viereck spendiert haben?
Ich persönlich glaube nämlich, dass er sich "nur" bei einer Ausgangssperre trotzdem noch melden könnte, da er da meines Wissens nach nur untersagt bekommt, bestimmte Gebiete zu verlassen (Kaserne) bzw wenns eine strenge Ausgangssperre ist, darf er glaubich nur vom Block zum Essen gehn oder so ähnlich, aber dass ihm Handy o.ä. abgenommen wird wäre mir neu. Deswegen vermute ich auch eher Arrest.
Zitat von: Strassid2 am 27. November 2007, 23:51:53Da versteh ich jetzt aber eins nicht: Geht man während eines Fahrschullehrgangs auch im Kraftfahrausbildungszentrum schießen?
Wir damals zwar nicht, aber ausschließen will ich es nicht - auch die Zentren sind Bestandteil des militärischen Teils der Bundeswehr, insofern gehört eigentlich auch militärische Ausbildung, wie etwa das Schulschießen, mehr oder weniger regelmäßig auf den Dienstplan ...
ZitatOder ist er vor seinem Lehrgang betrunken schießen gewesen und das hat einfach nur drei-vier Wochen gedauert bis sie ihm Urlaub im Cafe-Viereck spendiert haben?
Gerade bei solchen Sachen denke ich nicht, dass die Zuständigen zwischen Tat und Beginn der Maßnahme soviel Zeit verstreichen lassen würden.