hallo zusammen
Ich habe ja den einberufungsbescheid zum 2.01.08 zugeschickt bekommen.
Da sind 2 Zettel:
1. Meldung über den Beginn der Teilnahme am Grundwehrdienst.
2. Meldung über die Beendigung der Teilnahme am Grundwehrdienst.
wem genau muss ich das melden,habe da einiges ausgefüllt....
soll ich das am 2.01 mit zum Bund nehmen?
Hab die Zettel gestern auch bekommen allerdings waren es bei mir 3. Die 2 Zettel die du auch bekommen hast und dann noch irgendein anderer Name, Geburtsort.....
Doch was man mit den Zetteln machen muss weiß ich leider auch nicht vielleicht weiß hier ja einer mehr darüber.
Vermute das sind die Schreiben für die Krankenkasse - allerdings wird das alles auch dabeistehen. ;)
Gruß Andi
Die beiden Zettel sind für die Krankenkasse, die Arbeitsagentur (wenn man Arbeitslos ist), den Arbeitgeber, für die Unterhaltsicherungsbehörde... Kurz: Für jeden der es erfahren muss.
is ja nich wichtig, das es jemand erfährt?!...
also ich hab grad ein teilzeitjob, bis ich zum bund gehe, und mein scheff weiss es so bescheid und ja ehm ich war 1 mal beim arbeitsamt und hatte ein gespräch mit dem ( arbeitsberater...) und den hab ich alles über meine zukunftspläne erzählt, also könnte sein das ers in sein rechner eingetragen hatte...
Zitat von: zesar am 07. Dezember 2007, 11:30:38
is ja nich wichtig, das es jemand erfährt?!...
also ich hab grad ein teilzeitjob, bis ich zum bund gehe, und mein scheff weiss es so bescheid und ja ehm ich war 1 mal beim arbeitsamt und hatte ein gespräch mit dem ( arbeitsberater...) und den hab ich alles über meine zukunftspläne erzählt, also könnte sein das ers in sein rechner eingetragen hatte...
Und wenn nicht? Wenn du arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet bist, dann musst du der Agentur für Arbeit eine Kopie des Einberufungsbescheides zukommen lassen. Wenn dein Chef (Nicht scheff), dir ohne die Kopie glaubt, ist ja gut.. Die Krankenkasse bekommt davon aber auf jedenfall eine Kopie. Wenn du eine eigene Wohnung o.ä. hast und Ansprüche von der Unterhaltsicherungsbehörde hast, dann benötigt diese auch eine Kopie davon.
Ich hatte noch den zettel "vorbereitung ihrer musterung" vor dem Einberufungsbescheid bekommen
da steht : Ich bitte sie, die beiliegenden Fragebögen sorgfältig auszufüllen und innerhalb von 14 tagen nach erhalt mit den erforderlichen Nachweisen im beigefügten Umschlag zurückzusenden.
aber an wen, an das Kreiswehrersatzamt Köln?
das habe ich nicht getan^^, ich dachte die fragebögen währen für die krankenkasse, arbeitsamt etc..
soll ich dem "arbeitsamt, krankenkasse etc.." dann nur die kopie des Einberufungsbescheid zuschicken?
und die fragebögen jetzt nachträglich noch zu versenden? oder ist es jetzt zu spät^^
Zitat von: zesar am 10. Dezember 2007, 19:37:03
...Ich bitte sie, die beiliegenden Fragebögen sorgfältig auszufüllen und innerhalb von 14 tagen nach erhalt mit den erforderlichen Nachweisen im beigefügten Umschlag zurückzusenden.
aber an wen, an das Kreiswehrersatzamt Köln?
Auf dem beigefügten Umschlag muss eine Adresse stehen!? Zurücksenden heißt im Zweifelsfall natürlich immer an den Absender (daher ja auch >>
zurücksenden!!). Und ja, ich würde es auch jetzt noch tun.
Arbeitsamt und Krankenkasse usw. (siehe peppienos Beitrag) sind ebenfalls zu informieren. Hinweise gibt es im Schreiben des KWEA bzw. auf den Zetteln.