Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gast am 17. Mai 2004, 14:09:57

Titel: Einberufung obwohl Schüler
Beitrag von: Gast am 17. Mai 2004, 14:09:57
Hallo,
bei meiner Musterung im Februar habe ich angegeben, erst zum 1.10. einberufen werden zu wollen. Jetzt habe ich Post vom KWEA bekommen, dass ich evtl. schon zum 1.7. gezogen werde, obwohl ich damals ein Schulbescheinigung vorgelegt hatte, in der steht, dass ich noch bis zum 31.7. Schüler bin.

Können die mich trotzdem zum 1.7. einberufen oder haben die das übersehen?

Danke!
Titel: Re:Einberufung obwohl Schüler
Beitrag von: schlammtreiber am 17. Mai 2004, 16:15:18
Da liegt wohl ein Fehler vor.

Es ist so: wenn Du bereits 1/3 des augenblicklichen Ausbildungsabschnittes absolviert hast kannst Du nicht eingezogen werden.

Beispiele:

a) Du gehst auf´s Gymnasium. Sind 9 Jahre. Davon 1/3 sind 3 Jahre. Wenn Du also in der 8. Klasse bist wirst Du nicht eingezogen (Scherz)

b) Eine Lehre hat gewöhnlich 3 Jahre. Sobald man das erste Jahr hinter sich hat ist man "Safe" bis Ende der Lehre.

c) Du gehst nach der Realschule auf die FOS. Das dauert 2 Jahre. Also müssen die ersten 8 Monate rum gehen.

Titel: Re:Einberufung obwohl Schüler
Beitrag von: Gast am 22. Mai 2004, 12:19:37
Also ich hab gestern mal beim KWEA angerufen und nachgefragt, ob man sich evtl. vertan hat. Der Typ am Telefon hat mir dann aber erzählt, dass es dem Bund eigentlich egal ist, ob ich offiziell noch Schüler bin, schließlich seien die Abi-Prüfungen ja im Juli schon gelaufen.

Ich bin ja gerne bereit zum Bund zu gehen, aber halt erst im Oktober, was kann ich also tun?

Danke.
Titel: Re:Einberufung obwohl Schüler
Beitrag von: Simon am 22. Mai 2004, 16:00:48
Hallo,

das halte ich ja dann dochmal fuer kompletten Schwachsinn. Ich habe zwar bisher immer angenommen, das zumindest der 30.6 wirklich fuer alle Abiturienten das Ende der Schulzeit ist, aber wenn Sie nunmal ganz offiziell bis zum 31.7 zur Schule gehen, dann kann man Sie auch nicht einfach vorher einziehen. Von daher--> Widerspruch gegen Einberufungsbescheid einlegen (schriftlich) mit schriftlicher Ausfertigung der Schule, dass Sie bis zum 31.7 Schueler sind. Allerdings geht das alles natuerlich erst dann, wenn Sie TATSAECHLICH zum 1.7 Einberufen werden....vorher ist es ja aber auch voellig egal oder?

mfg,
Simon