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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: steinschnell am 11. Dezember 2007, 17:18:08

Titel: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: steinschnell am 11. Dezember 2007, 17:18:08
Hi, ich komme grade von der Deutschen Bahn heim. (Auf die sind wir ja grade alle besonders gut zu sprechen) Ich werde am 02.01.08 meinen Wehrdienst antreten und wollte mir heute mit dem Gutschein mein Ticket holen, damit ich es hinter mir habe. Gebe den Gutschein samt Einberufung ab und beantworte die Frage wohin ich denn wolle Ordnungsgemäss. Er tippte in seinem Computer herrum und sagte dass ich die Fahrtkosten von 13,80 vorerst auslegen müsse. Ich würde sie dann am Tag meines Dienstantrittes wohl zurück erstattet bekommen aber da muss ich moch doch echt fragen, warum bekomm ich dann die Gutscheine?
Ausserdem sind für mich 13€ ein gazschöner Haufen Holz. Ich fühle mich auch nicht richtig informiert, der Herr bei der DB war sehr Wortkag und einer schnellen Abspeisung bedacht.

Ist das Normal, die Kosten auslegen zu müssen, obwohl man die Gutscheine hat?

Glück ab!
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2007, 17:23:51
Wenn Du innerhalb eines Verkehrsverbundes fährst (der Preis lässt darauf schließen) dann ist das richtig. Die Fahrtkosten bekommst Du vom ReFü erstattet.
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: myday am 11. Dezember 2007, 18:30:15
innerhalb eines Verkehrsbundes ? Bedeuted jetzt was genau ? Nur mit der den Produkten von der DB (IC, ICE, RB usw ) oder wie ?
Weil dann müsste ich ja 66 € auslegen  :(


Mfg Myday
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: TheAdmin am 11. Dezember 2007, 18:53:57
Du bekommst mit dem Einberufungsbescheid Bahngutscheine.
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: steinschnell am 11. Dezember 2007, 18:58:41
Myday, Sie müssten erstmal nur die Hinfahrt Auslegen. Sind das immernoch 66€?

StOPfr, meinen Sie damit zum beispiel den Nahverkehr in Schleswig-Holstein? Ich verlasse mein Budesland nicht und die Reisezeit beträgt 1:40 Stunden.

TheAdmin, bei mir wurden die Gutscheine nicht anerkannt, darum fragte ich hier.

Für mich ist das Thema geklärt. Ich danke Ihnen für die Antworten und die Beseitigung meinr Zweifel.

Mit freundlichen Grüssen,
Stein
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2007, 19:27:22
Das kann unterschiedlich geregelt sein. Bei Fahrten von Berlin nach Brandenburg und umgekehrt werden im Verkehrsverbund die Gutscheine m.W. nicht anerkannt. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen, weil eventuell auch andere Verträge gelten und die DB anders einbezogen ist. Da hilft nur fragen.

@ steinschnell
Es geht nicht um den Nahverkehr, sondern um die besonderen Bedingungen in einem Verkehrsverbund.
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: myday am 11. Dezember 2007, 19:41:30
Zitat von: TheAdmin am 11. Dezember 2007, 18:53:57
Du bekommst mit dem Einberufungsbescheid Bahngutscheine.

Ja aehm... ???  Das weiß ich ....


Wollte nur fragen was genau nun innerhalb eines Verkehrsbundes bedeutet. Ich geh morgen gleich zum Bahn Schalter nachfragen / einlösen. Muss immerhin über 360 km reisen und eine Fahrt kostet 66 €. Deshalb wollte ich nochmal nachharken.

MfG myday


Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2007, 21:18:01
Zitat von: myday am 11. Dezember 2007, 19:41:30
...Muss immerhin über 360 km reisen und eine Fahrt kostet 66 €. Deshalb wollte ich nochmal nachharken.
Es gibt in Deutschland m.W. keinen Verkehrsverbund mit einem Radius von 360 km. Du wirst also eine normale Bahnfahrt antreten, die Fahrkarte dafür gegen Vorlage des Gutscheins gratis bekommen und das sogar für die 1. Klasse.   
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: Mariner am 11. Dezember 2007, 21:35:50
Hallo,


Verkehrsverbünde wurden gebildet auf den Bahnstrecken die die DB selbst nicht mehr bedient. Dies sind meist Privatbahnen.

Beispiel: zu meiner BW Zeit fuhr noch ein ICE der DB von München bis Bremerhaven. Heute fährt der nur noch bis Bremen. Die weiterfahrt nach Bremerhaven - Cuxhaven übernimmt der VBN. Verkehrsverbund Bremen- Niedersachsen. Und genau diese Verkehrsverbünde erkennen manchmal diese Gutscheine, Fahrkarten innerhalb ihres Verbundes nicht an. Wie schon angemerkt legt man das Geld für die einfache Fahrt nur aus ( keine Platzreservierung ) und bekommt es dann vom ReFü zurück.

Gruß Mariner ;)
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: myday am 11. Dezember 2007, 22:01:56
Ahh okay vielen Dank für die Antworten.  :)
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2007, 22:16:18
Zitat von: Mariner am 11. Dezember 2007, 21:35:50
...Verkehrsverbünde wurden gebildet auf den Bahnstrecken die die DB selbst nicht mehr bedient. Dies sind meist Privatbahnen.
@ Mariner
Kompliziert wird es dadurch, dass es auch Verkehrsverbünde mit Beteiligung der DB gibt  ;). 
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: Andi am 11. Dezember 2007, 22:34:21
Zitat von: Mariner am 11. Dezember 2007, 21:35:50
Verkehrsverbünde wurden gebildet auf den Bahnstrecken die die DB selbst nicht mehr bedient. Dies sind meist Privatbahnen.

Ne, die gibts natürlich schon viel länger, als es Privatbahnen gibt. ;)
Verkehrsverbünde wurden gebildet um in Regionen/Bundesländern einheitliche Tarife zu bilden und Unternehmesübergreifend gültige Fahrkarten erstellen zu können. Die an den Verkehrsverbünden beteiligten Unternehmen (insbesondere regionale Busunternehmen und die Deutsche Bahn) werden prozentual anhand des Fahrgastaufkommens an den Einnahmen beteiligt. Die Gutscheine der Bundeswehr, als auch die Bahnberechtigungsausweise gelten genau aus diesem Grund auch nicht in einem einzelnen Verkehrsverbund, da die Verträge hier ausschließlich zwischen der Bahn und dem Bund geschlossen sind und eben nicht mit einzelnen Verkehrsverbünden.

In Schleswig Holstein gibt es einen einheitlichen Verkehrsverbund. Dementsprechend gelten in den Zügen der deutschen Bahn bei Fahrten ausschließlich innerhalb dieses Verkehrsverbundes Gutscheine und Bahnberechtigungsausweise der Bundeswehr nicht und auch die Bahncard nur eingeschränkt.

Gruß Andi
Titel: Re: Reisekosten zum Dienstantritt auslegen?
Beitrag von: Mariner am 12. Dezember 2007, 04:15:22
Hallo,

Zitat von: Andi am 11. Dezember 2007, 22:34:21
Zitat von: Mariner am 11. Dezember 2007, 21:35:50
Verkehrsverbünde wurden gebildet auf den Bahnstrecken die die DB selbst nicht mehr bedient. Dies sind meist Privatbahnen.

Ne, die gibts natürlich schon viel länger, als es Privatbahnen gibt. ;)

Das ist richtig das es die länger gibt. Aber generell ist meine Aussage auch nicht falsch. Hier in der Region in der ich lebe gibt es zb. nur 2 Verkehrsverbünde und diese wurden aus dem Grund gebildet bzw. gingen ganz in die Hand von Privatunternehmern / Bahnen über. Die DB stellte einige Fahrstrecken ein. Die Kommunen, Landkreise etc. reagierten dementsprechend. Aber das weicht schon vom Thema ab. Ich denke wir haben dem TE so gut es ging weitergeholfen auf seinem Weg in die Kaserne  :)

Gruß Mariner ;)