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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Mike am 28. Dezember 2007, 12:32:42

Titel: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Mike am 28. Dezember 2007, 12:32:42
Hallo Group,

kennt sich jemand mit dem Verfahren der Wiedereinstellung aus ?
Ich habe Ende der 80er Jahre meinen Wehrdienst (15 Monate) beim Heer abgeleistet und habe neulich von der Möglichkeit einer WIedereinstellung als Bewerber mit wissenschaftlicher Vorbildung gelesen.
Hat jemand bereits mit dem Prozedere Erfahrungen gemacht ?

Fraglich ist, ob dies altersmäßig (gehe ja schon auf die 40 zu  :-\ ) überhaupt noch gehen würde.

Wie ist hier der Bedarf zu sehen ? (vermutlich werden die "Lücken" sowieso durch BwUNI-Abgänger gefüllt)

Danke

Mike
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: wolverine am 28. Dezember 2007, 14:30:47
Ein Einstieg ist theoretisch möglich, wenn der Bewerber bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres im DstGrd Hptm eingestellt werden kann. Verfahren ist recht einfach: Bewerbung an das PersAmt Bw mit allen erforderlichen Unterlagen. Zuständig sind ebenfalls die Wehrdienstberater, die aber oftmals mit derartigen "Exoten" überfordert sind. Den Bedarf kennt auch nur der Einplaner im PersAmt.
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Mike am 28. Dezember 2007, 14:45:31
Hallo Wolverine,

..im Dienstgrad Hauptmann ? ... das ist aber nicht unbedingt üppig (Besoldungsgruppe A11/12), im Vergleich dazu, was ich derzeit verdiene...

Gibt es da Ausnahmen bzgl. des Einstellungsdienstgrades oder wird hier nicht unterschieden, ob der Bewerber nun 27 Jahre mit Uni-Abschluß (mit 0 Jahren Berufserfahrung) oder 39 Jahre mit Uni-Abschluß (und über 10 Jahren Berufserfahrung in einem für die Bundeswehr interessanten Studienabschluß) ist ?

- Gibt es hier "Verhandlungsmasse" gegenüber dem BMVg oder liegen die Kriterien gemäß der SLV fest ?

- Können hier bzgl. der späteren Bw-Verwendung Wunschäusserungen getätigt werden oder wird hier
   fest vom Stammamt eingeplant ?

- Weiß jemand, ob es für die Verwendung nach § 28 SLV eine Liste über zu besetzende Dienstposten gibt ?
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Huey am 28. Dezember 2007, 14:53:58
Ich will dir deine Hoffnungen nicht zerstören-aber wenn du nicht etwas studiert hast, das bei der Bw derzeit dringend gebraucht wird, wird es wohl mit Wiedereinstellung nichts werden.

Gründe dafür gibt es viele:
Jeder Soldat muss jederzeit auch im Ausland eingesetzt werden-berücksichtigt man die Zeit, die man noch benötigt, um dich "fertig auszubilden", dann bleibt einfach nicht mehr viel Restdienstzeit übrig.

Es gibt viele Bewerber-auch mit abgeschlossenem Studium-die bedeutend jünger sind, wenn sie sich bewerben.

Solltest du also ("ausser" deinem abgeschlossenen Studium) keine weiteren Vorzüge mitbringen....sehe ich schwarz..

Aber: Fragen kostet nichts...

Die Stellen, die für dich evtl. in Betracht kommen, sind mit Sicherheit sehr spärlich gesät-du kannst also Wünsche äussern, solltest dir aber im Klaren darüber sein, das du dorthin kommst, wo die Bw dich braucht-im Zweifelsfall also genau 800 Km entfernt von deinem jetzigen Wohnort;da wird auch keine Rücksicht auf dein Alter genommen.

Was den Dienstgrad betrifft: Theoretisch ist auch eine Einstellung als Major oder OTl möglich; dafür braucht man aber mehr Qualifikationen als "nur" ein abgeschlossenes Studium....
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: wolverine am 28. Dezember 2007, 14:56:36
Für den DstGrd Major z. B. eine Promotion bzw. eine Staatsprüfung.
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Mike am 28. Dezember 2007, 23:51:36
Promotion (Dr.-Ing.) kann ich nicht nachweisen, ich habe gleich nach dem Studium etwas Geld verdient ;-)
.. Die Regelung des § 28 SLV ist dann aus finanziellen Erwägungen wohl eher für "Kollegen" bis zum Lebensalter von max. 30 Jahren interessant, die noch am Anfang ihrer Karriereleiter stehen.
Ich dachte, der Beamten"apparat" würde hier flexibler reagieren und entsprechende Berufserfahrung in dem Bereich honorieren, die bei der Bundeswehr gesucht wird.
Interessant auch, da ein Studienkollege von mir seinerzeit direkt nach Abschluß des Studiums in die Laufbahn des Höheren Technischen Dienstes als Baurat z.A. eingestiegen ist (entspricht A 13 Höherer Dienst = Major). Und das ohne Promotion, da ein Universitässtudium generell zum Einstieg in den Höheren Dienst laufbahnrechtlich befähigt. Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) ist hier nicht "kompatibel" zu Bundes- oder Landeslaufbahnverordnungen der Länder.
Ein Einstieg mit Universitätsstudium in den Gehobenen Dienst (entspricht glaube ich A9g - A13g) als Hauptmann (in A11 oder A12), noch dazu mit etlichen Jahren Berufserfahrung, dürfte hier die Ausnahme bei den Öffentlichen Arbeitgebern/ Dienstherrn darstellen.
Ein Blick in die Bundeswehrverwaltung (Höherer Technischer Dienst) verriet mir, dass hier ebenso wie bei den anderen Dienstherrn verfahren wird, den Zugang ausschliesslich von einem Universitätsabschluß, der benötigt/ gesucht wird, abhängig zu machen.

Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: sliderbp am 29. Dezember 2007, 18:59:23
Was macht dich eigentlich so sicher, dass dein Abschluss so begehrt beim Bund ist ?
Erfahrungsgemäß sucht die BW eher Abschlüsse, die sie selbst an ihren Unis NICHT ausbildet.

Und mit der Berufserfahrung ist das so ne Sache ... je nachdem was du zivil gemacht hast, bringt dir das dann beim Bund gar nix, weil du als Teileinheitsführer irgendwo im Büro sitzt und 90% des Tages Papier hin und her schiebst.
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Andi am 29. Dezember 2007, 19:29:29
Zitat von: sliderbp am 29. Dezember 2007, 18:59:23
Erfahrungsgemäß sucht die BW eher Abschlüsse, die sie selbst an ihren Unis NICHT ausbildet.

Schon alleine von daher unlogisch, da die Bundeswehr mit Ausnahme von Rechtswissenschaften und Medizin so ziemlich alle gängigen Studiengänge an ihren Unis hat.

ZitatUnd mit der Berufserfahrung ist das so ne Sache ... je nachdem was du zivil gemacht hast, bringt dir das dann beim Bund gar nix, weil du als Teileinheitsführer irgendwo im Büro sitzt und 90% des Tages Papier hin und her schiebst.

Ebenfalls nicht richtig - gerade auf Leute mit Berufserfahrung in bestimmten Bereichen ist die Bundeswehr scharf. Und in aller Regel werden die Offiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung nicht als klassischer TE Führer eingesetzt, sondern eben in Funktionen, in denen ihr Studium von Nutzen ist. Im Normalfall werden sie aber wenigstens ein Jahr als Disziplinarvorgesetzter eingesetzt.

Gruß Andi
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Mike am 29. Dezember 2007, 23:29:24
Warum ist das dann generell so, daß in der Soldatenlaufbahnverordnung Kriterien für Quereinsteiger mit Berufsausbildung, nicht nur mit abgeschlossenem Studium, festgelegt sind, wenn die beiden Bundeswehruni's "ihre" Offiziere selbst ausbilden ?
In einem anderen Bw-Forum habe ich von einem Bewerber (Diplom-Informatiker Uni.) gelesen, der nach § 28 SLV (also mit wissenschaftlicher Vorbildung) eine Wiedereinstellung im Dienstgrad Hauptmann positiv vom PersStammamt bestätigt bekommen hat (Herbst 2007).
Informatik ist doch auch ein Studienfach, das sowohl in München als auch in Hamburg an der BwUni angeboten wird. Sind das dann Planstellen von Leuten, die aus dem Studium von der BwUni "geflogen sind" und nun durch externe Seiteneinsteiger mit Studium aufgefüllt werden ?
Und o.a. Bewerber sprach auch noch von einem Mitbewerber an der OPZ Köln, der als Dipl.-Ing. (FH) - Bauingenieurswesen - ebenfalls als Seiteneinsteiger mit dem Einstiegsamt Oberleutnant mitgeprüft wurde.

Bauingenieurwesen gibt es doch auch an der BwUni ???

Sind das evtl. Dienstposten, die wegen aktueller Haushaltslage spontan geschaffen wurden und besetzt werden müssen oder wurde hier evtl. falsch mit dem Nachwuchsbedarf kalkuliert (= zu wenig Offz-Bewerber eingestellt) ?
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Andi am 30. Dezember 2007, 08:23:54
Nö, sliders Aussage ist schlichweg falsch. ;)

Gruß Andi
Titel: Re: Wiedereinstellung § 28 SLV - Dipl.-Ing. Uni Elektrotechnik
Beitrag von: Timid am 30. Dezember 2007, 14:27:31
Zitat von: Mike am 29. Dezember 2007, 23:29:24Warum ist das dann generell so, daß in der Soldatenlaufbahnverordnung Kriterien für Quereinsteiger mit Berufsausbildung, nicht nur mit abgeschlossenem Studium, festgelegt sind, wenn die beiden Bundeswehruni's "ihre" Offiziere selbst ausbilden ?

- Die Struktur innerhalb der Bundeswehr kann sich sehr schnell ändern, was bestimmte Bereiche angeht. Zu sehen etwa an der "Transformation der Bundeswehr", die sich im Prinzip seit einem Minister Scharping hinzieht und ständigen Änderungen unterworfen ist.
- Die Zahl der Studenten entspricht nicht zwangsläufig derjenigen der Absolventen. Dürftest du ja aus deinem Studium selbst kennen, da auch im Zivilen genug Studenten zwischenzeitlich den Studiengang ändern (müssen) ;)
- Die Zahl der Absolventen entspricht nicht zwangsläufig der Zahl der Offiziere, die anschließend in der Truppe eingesetzt werden können ...
- Die Zahl kann sich durch z.B. Verletzungen o.ä. auch nach dem Studium noch reduzieren, so dass irgendwann einfach Bedarf an fertig studierten oder ausgebildeten Soldaten besteht.
- Praktische Erfahrung in der freien Wirtschaft kann man als Offizier nicht sammeln, diese kann jedoch der Bundeswehr nutzen.
- Man kann nicht unbedingt ohne weiteres einfach die Zahl der Studenten im Studienfach X ändern - das zieht ja eventuell eine ganze Menge an weiteren Problemen nach sich, etwa zusätzlichen Personalbedarf an der entsprechenden Uni etc..
- Wenn sich strukturelle Änderungen ergeben, die JETZT einen Bedarf an zusätzlichen Y Personen mit dem Studiengang X verursachen, hätte man schon vor wenigstens ~3 1/3 Jahren entsprechende Studienplätze an den Unis schaffen und 2001 Y mehr Offizieranwärter mit diesem Studienfach einstellen müssen! Um kurzfristig Bedarf zu befriedigen, kann man jedoch auch einfach zivile Absolventen einstellen und sie nach einer Minimalausbildung entsprechend einsetzen.