Hallo
Ich trete ab 02.01.08 meine Grundausbildung an. Ich habe dazu ,wie alle anderen Wehrpflichtigen mit dem E-Bescheid den Gutschein zum Einlösen erhalten. Nun frage ich mich wie das bei der Heimfahrt / Hinfahrt an den folgenden Wochenende abläuft. Bekomme ich da nochmal einen Gutschein den ich wieder einlösen muss, oder muss ich zunächst die Karten selber bezahlen und bekomme diese dann später erstattet ? ???
Vielen Dank im Vorraus
MfG myday
ich fange auch am 02.01 mit meiner aga an!
soweit wie ich weiß musste die fahrten erst selbst bezahlen bekommst aber im nachhinein das geld wieder
so wird das aufjedenfall in der kaserene gehandhabt wo ich hin muss ,ich weiß net obs da abweichungen gibt
Grundwehrdienstleistende erhalten einen Bahnberechtigungsausweis mit dem sie kostenlos zwischen ihrem Heimatbahnhof und dem nächsten Bahnhof von der Kaserne aus bahnfahren können - in jeder Kaserne. ;)
Einzige Ausnahme ist, wenn Abfahrt und Zielbahnhof im selben Verkehrsverbund liegen, dann muss man die Kosten erst selbst bezahlen und sich später vom Rechnungsführer wiederholen.
Gruß Andi
Alles klar, danke Andi ! :D
Zitat von: Andi am 30. Dezember 2007, 08:26:15
Einzige Ausnahme ist, wenn Abfahrt und Zielbahnhof im selben Verkehrsverbund liegen, dann muss man die Kosten erst selbst bezahlen und sich später vom Rechnungsführer wiederholen.
Ich fahre mittlerweile schon drei Monate mit meinem Bahnberechtigungsausweis innerhalb eines Verkehrsverbundes und musste nie eine Fahrkarte kaufen. Sie wurde immer anerkannt ;) Der Bahnberechtigungsausweis gilt übrigens auch als BahnCard 25, man bekommt also 25% Ermäßigung auf den Kauf anderer DB-Fahrkarten.
Wenn die BW-Karte von dem Verkehrsverbund anerkannt ist ist das auch kein Problem, dies ist aber nicht ueberall der Fall
Zitat von: AGAmachtGAGA am 30. Dezember 2007, 13:49:10
Zitat von: Andi am 30. Dezember 2007, 08:26:15
Einzige Ausnahme ist, wenn Abfahrt und Zielbahnhof im selben Verkehrsverbund liegen, dann muss man die Kosten erst selbst bezahlen und sich später vom Rechnungsführer wiederholen.
Ich fahre mittlerweile schon drei Monate mit meinem Bahnberechtigungsausweis innerhalb eines Verkehrsverbundes und musste nie eine Fahrkarte kaufen. Sie wurde immer anerkannt ;) Der Bahnberechtigungsausweis gilt übrigens auch als BahnCard 25, man bekommt also 25% Ermäßigung auf den Kauf anderer DB-Fahrkarten.
Darauf würde ich mich aber nicht. Bei uns gab es dazu extra eine Belehrung vom Spieß. Und wenn man von der Bahn damit erwischt wird dann können da richtig hohe Preise verlangt werden (300€)
Unser ReFü und Spieß hat gesagt, wenns klappt, weitermachen. Die Schaffnerin/ der Schaffner hat nie was gesagt, auch auf unser Nachfragen kam: "Der (Bahnberechtigungsausweis) gilt überall" ;) Ansonsten löst man einfach in der Bahn nach und holt sich beim Bund das Geld wieder.
Aufgrund von Einzelfällen kann man wohl kaum sagen das es überall so ist.
Und micht nachlösen ist es nicht getan. Erstens ist das nicht mehr mögich und zweitens muß man dann diese hohe "Strafe" zahlen.
Zitat von: AGAmachtGAGA am 30. Dezember 2007, 14:14:17
Unser ReFü und Spieß hat gesagt, wenns klappt, weitermachen. Die Schaffnerin/ der Schaffner hat nie was gesagt, auch auf unser Nachfragen kam: "Der (Bahnberechtigungsausweis) gilt überall" ;) Ansonsten löst man einfach in der Bahn nach und holt sich beim Bund das Geld wieder.
Sorry, aber faehrst du auch besoffen Auto wenn es keiner merkt? Ich denke mal Sinn und Zweck dieses Forums ist es sachliche Information zu liefern und nicht "bei mir ging es so durch"....
Na ja stimmt schon. Trotzdem habe ich es ja nicht verallgemeinert, sondern gesagt, dass es bei mir so war. Auch wenn es bei meinen anderen Kameraden aus dem Verkehrsverbund keine Probleme gab. Aber man will ja dieses Problem lösen.
LINK entfernt
Wichtig ist mailmans Hinweis, weil es nämlich in Verkehrsverbünden tatsächlich unmöglich ist, nachzulösen. Da wäre man dann auf jeden Fall ohne gültige Fahrkarte unterwegs.
Leider ist es tatsächlich so, dass Schaffner oft nicht genau hinschauen. Trifft man dann mal einen der die Bestimmungen kennt, nimmt der sie garantiert auch sehr genau.
Normalerweise gilt der Bahnberechtigungsausweis nicht innerhalb von Verkehrsverbünden. Hierzu wird auch die Seite im Ausweis entwertet, also durchgestrichen, auf der der Abfahrtsort und der Zielort geschrieben werden.
Auch wird das z.B. nach einer Versetzung in eine neue Einheit so gehandhabt.