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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bob am 24. Mai 2004, 11:39:09

Titel: Mindestalter Musterung
Beitrag von: Bob am 24. Mai 2004, 11:39:09
Hallo mich würde interessieren ob es ein Mindestalter gibt ab dem man sich Mustern lassen kann? ???

Gruß Bob
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Fitsch am 24. Mai 2004, 12:37:50
ich wurde mit 17 gemustert. (hab mich damals mit dem KWEA zwecks freiwilliger Musterung gemeldet)

Horrido
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Bob am 24. Mai 2004, 13:39:37
Ich werde wahrscheinlich auch an meinem 17 Geburtstag gemustert und wollte wissen ob es vielleicht früher möglich wäre.
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 24. Mai 2004, 16:17:52
 17 ist das minimum für die Musterung. Ich glaub, da brauch man auch noch die Erlaubnis der Eltern, oder?



Gruß


jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Barbarossa am 24. Mai 2004, 22:05:40
lol ne, im Prinzip dürfen die dich mustern wenn die wollen. Bloß zum Wehrdienst darf man mit 17 nur mit Erlaubnis der Eltern gezogen werden.
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 25. Mai 2004, 15:10:31



Wieder was durcheinander gebracht. Aber die müssten dich doch, schon der Logik halber, kurz vor dem Antreten des Wehrdienstes Mustern. Bringt ja nun auch nichts, wenn die dich zwei Jahre davor schon für Tauglich /Untrauglich mustern, oder seh ich das falsch?


Gruß


jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Zebra am 25. Mai 2004, 18:00:27
Zitat von: jo_man am 25. Mai 2004, 15:10:31

Wieder was durcheinander gebracht. Aber die müssten dich doch, schon der Logik halber, kurz vor dem Antreten des Wehrdienstes Mustern. Bringt ja nun auch nichts, wenn die dich zwei Jahre davor schon für Tauglich /Untrauglich mustern, oder seh ich das falsch?

Mit deiner Logik liegst du in diesem Fall allerdings falsch!
Ich bin rund 3 Jahre vor meinem Dienstbeginn gemustert worden 8)

Ausserdem musst du ja bei der Einstellungsuntersuchung ohnehin sämtliche Gebrechen angeben.

Gruß, Zebra
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 26. Mai 2004, 13:08:22


Sämtliche?  Da kommen die bei mir ja gar nicht mehr raus aus der Akte! :-\



Gruß


jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Timid am 26. Mai 2004, 13:13:07
Du wirst zu Beginn deines Wehrdienstes eh nochmal untersucht - mit Hör-/Sehtest, Blutuntersuchung (zwecks Impfschutz etc.), notfalls Röntgenuntersuchungen usw..

Das bedeutet aber auch, dass man in der ersten Woche des Grundwehrdienstes noch ausgemustert werden kann!
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 26. Mai 2004, 13:16:37



Muss ich dann alle Röngenbilder und befunde mitbringen, oder besorgt sich das die BW alleine?



Gruß


jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Timid am 26. Mai 2004, 13:22:14
Erstmal wirst du ja eh gemustert. Dann kannst du dem Musterungsarzt einfach sagen, wer dich alles geröngt hat, dann werden die sich das schon irgendwie von diesen Ärzten besorgen - wenn es relevant ist für deine Dienstfähigkeit.
Und wenn es dann noch irgendwelche größeren Untersuchungen/Vorfälle gab bis zum Dienstbeginn, wegen denen deine Dienstfähigkeit in Frage gestellt werden könnte und wegen denen Aufnahmen angefertigt wurden, dann solltest du die einfach zur Untersuchung bei der Einschleusung mitnehmen.

Es wäre auch etwas übertrieben, jede einzelne Aufnahme der letzten zig Jahre aufzutreiben und dem Musterungsarzt vorzulegen ;) Dann wird der an dem Tag ja nie fertig ;)
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 26. Mai 2004, 13:31:14


Ich hatte bis jetzt zwei OPs, ich glaub, die sind relevant, oder?




Gruß

jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Timid am 26. Mai 2004, 13:46:38
Ja, könnte man so sagen. Kommt natürlich auf die Art der Operation an ;) Bei einer Mandeloperation wohl eher nicht ;)
Aber das gehört nicht hier hin!

Ich würde die Aufnahmen aber trotzdem nicht unbedingt mitnehmen. Die Ärzte bräuchten ja vermutlich nicht nur die Aufnahemn, sondern auch den Operationsbericht, um etwas über deine Eignung aussagen zu können. Also am besten Anschrift des Krankenhauses und Name des Arztes, Datum etc. aufschreiben und zur Musterung mitnehmen, dann können die die Unterlagen besorgen.
Es sei denn, du hast Aufnahmen und Operationsbericht eh schon ;)
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: jo_man am 26. Mai 2004, 14:05:25


Nee, die Aufnahmen und OP Berichte hab ich noch nicht. muss ich mich eigentlich einer Musterung unterziehen, wenn ich als Praktikant zwei Wochen bei Wehrdienstleistenden mitmache?



Gruß


jo_man
Titel: Re:Mindestalter Musterung
Beitrag von: Barbarossa am 26. Mai 2004, 14:08:49
Nein, musst du nicht! Als Praktikant bist du ja kein Soldat, die zeigen dir ja nur alles.