hey leute
hab ein kleines problem
und zwar hab ich ja gerade urlaub 3 wochen .. nunja es hat sich leider herausgestellt das ich schwanger bin..
jetzt problem bin seit januar OG (UA) mache im mai meine ZAW
und die frage.. was passiert nun? manche meinen die schmeisen mich raus.. andere meinen die ZAW wird verschoben.. wenn die verschoben wird behalte ich dann trotzdem noch die eigendliche ausbildung und wird die geändert`?
;) Was soll passieren? Du bekommst ein Kind und hast Anrecht auf Mutterschutz und Elternzeit. Etwaige Lehrgänge, wie die ZAW verschieben sich dann entsprechend, wenn es so weit ist.
Gruß Andi
jupp
andi hat recht.
bin selbst mama und mache nebenbei die zaw.
mache allerdings keine elternzeit.
ABER wenn du in elterzeit gehst verfällt innerhalb von 6monaten der anspruch auf deinen dienstposten in deiner stammeinheit.
heisst du kannst am ende der elternzeit wenn du pech hast ganz woanders hinversetzt werden.
kann muss aber nicht.
aber für solche fragen steht dir die gleichstellungsbeauftragte der bundeswehr hauptmann (w) r. zur verfügung.
die kümmert sich u.a. um sowas und reist auch quer durch die brd und unterrichtet frauen und disziplinarvorgesetzte über die neuesten regelungen.
es ist auch möglich als elternteil in der bundeswehr teilzeit einzureichen.
ausserdem besteht die möglichkeit ein eltern-kind-büro einzurichten..
oder arbeiten von zuhause aus.
ich habe zb. meine tochter oft bei mir dabei;)
sprich mit deinem disziplinarvorgesetzten ganz dringend so schnell wie möglich darüber, denn es muss auch dringend ein BA 90/5 erstellt werden in dem die schwangerschaft bestätigt wird. der geplante entbindungstermin eingetragen wird.
ausserdem musst du u.a. von schwerem heben und tragen, nacht und sonderdiensten usw. befreit werden.
du darfst nicht mit infektiösem material arbeiten usw.
und ganz wichtig!!!!
geh anschliessend so schnell wie möglich zu dem sozialberater deines standortes und lass dich über die neue elternzeit und elterngeld regelung beraten. die helfen dir auch bei den äntragen.
du bekommst zb. kindergeld 154euro von der bundeswehr gezahlt da du beim staat angestellt bist.
ausserdem musst du dich um das versicherungsrechtliche deines kindes kümmern.
aber wie gesagt wende dich an die leute die ich dir geschrieben habe und alles wird gut laufen.
kommunikation ist alles ;)
rausgeworfen wirst du auf keinen fall.
wer sowas erzählt hat keine ahnung.
gruss
Klarnamen entfernt - So in der Öffentlich die besagte Person dann doch noch nicht. - Dennis
Zitat von: Blessed am 04. Januar 2008, 23:18:53
Klarnamen entfernt - So in der Öffentlich die besagte Person dann doch noch nicht. - Dennis
Und was ist dann das
hier oder
das? ;)
Im Übrigen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr zwar eine gute Adresse, noch besser sind allerdings die Gleichstellungsbeauftregte auf Verbands- und Kommandoebene, deswegen wählt man sie ja. ;)
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 05. Januar 2008, 18:26:33
Zitat von: Blessed am 04. Januar 2008, 23:18:53
Klarnamen entfernt - So in der Öffentlich die besagte Person dann doch noch nicht. - Dennis
Und was ist dann das hier oder das? ;)
Im Übrigen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr zwar eine gute Adresse, noch besser sind allerdings die Gleichstellungsbeauftregte auf Verbands- und Kommandoebene, deswegen wählt man sie ja. ;)
Gruß Andi
Ja, ich weiss....
Hey Leute,
wisst ihr wie sich das verhält wenn man schon mitten in der ZAW ist ? Ich hab voll Angst das ich jetzt rausgeschmissen werd!
Lg
Du hast den Thread gelesen, oder?
Warum soll man dich raus schmeissen?
Ich zitiere Andi und gehe davon aus, dass sich seit 2008 an Schwangerschaft und ihren Folgen nichts geändert hat ;):
Zitat von: Andi am 04. Januar 2008, 07:48:26
;) Was soll passieren? Du bekommst ein Kind und hast Anrecht auf Mutterschutz und Elternzeit. Etwaige Lehrgänge, wie die ZAW verschieben sich dann entsprechend, wenn es so weit ist.
Gruß Andi
btw: Ich wünsche einen guten Verlauf der Schwangerschaft und die komplikationslose Geburt eines gesunden Kindes.
Wende dich bei Fragen zum Ablauf usw. ggf doch auch an die für die zuständige GleiBmil und an den Sozialdienst deines Standortes.
Ganz wichtig: So schnell wie möglich zum DV wegen dem 90/5er und dann zusehen,wer bei euch für Arbeitsschutz zuständig ist. Je nach Art der ZAW, darfst du wegen Mutterschutzgesetz bestimmte Tätigkeitne nicht mehr ausführen.