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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: MJ am 04. Januar 2008, 06:15:35

Titel: Anfrage
Beitrag von: MJ am 04. Januar 2008, 06:15:35
zur Zeit verrichte ich mein Grundwehrdienst.Ich hatte vor mich als Soldat auf Zeit zu verpflichten.
Nun meine Frage : Kann ich mich noch einmal umendscheiden und nur meinen Grundwehrdienst zur verrichten ? ???
Über Antworten würde ich mich freuen.
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: dominicpaine am 04. Januar 2008, 07:12:18
dann wart doch erstmal nen großteil deines grundwehrdienstes ab um dich zu entscheiden ob du einen antrag auf saz stellen willst. wenn du dich einmal verpflichtet hast ist's nahezu unmöglich da wieder rauszukommen. deswegen heißt es ja verplichten.
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: MJ am 04. Januar 2008, 09:14:31
Ich habe bei der Zentrale für Nachwuchsgewinnung angegeben das ich Soldat auf Zeit ( 8 Jahre )
werden möchte.Kann ich wärend meiner Grundausbildung mich immer noch umendscheiden ???
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: Piet am 04. Januar 2008, 09:27:20
 ???

Du warst im ZNwG (Z=Zentrum übrigens)? Wann? Während Deines Grundwehrdienstes oder vorher? Du musst mit ein paar mehr Informationen rausrücken, ansonsten versteht keiner Dein Anliegen. Also: Welcher Dienstmonat? Wann im ZNwG gewesen? Ergebnis?
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: MJ am 04. Januar 2008, 09:48:41
Ich  (bin 17 Jahre)war vorher im ZNwG Düsseldorf.Wurde zum 02.01.08 eingezogen zum Grundwehrdienst. Nach der Grundwehrdienst wollte ich eine Lehre in Logistik der BW beginnen.
Vorraussetzung war ein Verpflichtung. Nun habe ich mir das Überlegt und möchte nur noch mein Grundwehrdienst ableisten und dann ausscheiden. Geht das
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: Mariner am 04. Januar 2008, 10:38:42
Hallo,

was hast du denn im ZWNG unterschrieben ? Wir kennen ja den Inhalt nicht. Bist du als SAZ 8 angetreten mit oder ohne Widerruf oder als Eignungsübender ?

Gruß Mariner ;)
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: MJ am 04. Januar 2008, 10:47:59
Ich habe vom ZWNG eine Verpflichtungserklärung eines SAZ 8 unterschrieben.
Wann wird man zum SAZ ernannt ?
Titel: Re: Anfrage
Beitrag von: peppie am 04. Januar 2008, 11:51:29
Öhm, mit 17 Jahren hat einer deiner Erziehungsberechtigten sicherlich mit Unterschrieben, denn sonst wäre das gar nicht Rechtskräftig.

Und der richtige Ansprechpartner ist dein Gruppenführer. Dieser schickt dich zum Zugführer und dieser dich zum Spieß/KpChef.

Aber: Wenn du mit Widerruf unterschrieben hast, dann warte doch erstmal ein paar Monate und guck dir das ganze an. Die ersten paar Tage sind schlimmer als der Rest deiner Bundeswehrzeit.