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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: cYCHo am 10. Januar 2008, 14:33:41

Titel: Musterung schon lange her...
Beitrag von: cYCHo am 10. Januar 2008, 14:33:41
Hey wollte mal Fragen wie das Läuft mit erneuter Musterung.
19.01.2005 war meine Musterung und es ist seitdem schon einige Zeit ins Land gestrichen...
Ich fühl mich an manchen Stellen nicht mehr so Fit und "tauglich"

T1 ..war 2005 mein Resultat, kann das der Bund dennoch so beibehalten oder wird nochmal ein Test gemacht?
Am 01.04.2008 werde ich eingezogen glaube aber nicht das ich das wirklich will.
Kann ich drauf bestehen das eine Nach-Musterung durchgeführt wird und meine Gesundheitlichen Leiden dort festgestellt werden?  ;)


Brauche eure Hilfe eure Erfahrung und wäre darüber Enddankbar wie ich die Einberufung jetzt doch noch kippen könnte...

Die Zeit läuft...  :'(
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: Spochtschuetze am 10. Januar 2008, 14:40:42
Da du deine Einberufung schon hast, denke ich nicht, dass du dich erneut im KWEA mustern lassen kannst. Das weiß ich allerdings nicht genau. Zum Dienstantritt wirst du am Standort noch einmal ärztlich Untersucht. Sollte dich der Truppenarzt für nicht wehrdienstfähig halten, wirst du schon bald wieder raus sein.

Zur Not sollte ein Anruf im zuständigen Kreiswehrersatzamt hilfreich sein. ;)
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: cYCHo am 10. Januar 2008, 14:55:09
@ Spochtschuetze - Danke für die Info, ich habe auf Deinen Rat gleich noch einmal angerufen aber auch nur die Info erhalten das ein Gesundheitstest Vor-Ort gemacht wird.
Also muss ich wohl oder übel da hin und Bangen.

Im Falle einer Ausmusterung hoffe ich das ich keine Probleme mit dem Job bekomme da mein Arbeitgeber in den 9 Monaten eine Aushilfskraft einstellt.
Aber ich will doch gleich wieder "werkeln"  ::)


thy

P.s. Wenn noch jemand weitere Tipps hat, nur raus damit!  :)
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: schlammtreiber am 10. Januar 2008, 15:25:30
Zitat von: cYCHo am 10. Januar 2008, 14:55:09
Im Falle einer Ausmusterung hoffe ich das ich keine Probleme mit dem Job bekomme da mein Arbeitgeber in den 9 Monaten eine Aushilfskraft einstellt.
Aber ich will doch gleich wieder "werkeln"  ::)

Du hast als GWDL gesetzlichen Arbeitsplatzschutz, und auch eine angestellte Aushilfskraft stellt kein Problem dar, da sich diese noch in der Probezeit befinden dürfte wenn Du nach der Eingangsuntersuchung wiederkommen solltest.
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: Hamburger am 29. Februar 2008, 21:39:54
@Cycho

Du hast, wenn deine Musterung länger als 2 Jahre her ist, das Recht auf eine Tauglichkeitsüberprüfung...

Da meine Musterung auch 01/2005 war und ich mich mittlerweile Körperlich verändert hab und auch nicht mehr so fit fühle, reiche ich einen Widerspruch gegen die Einberufung ein und bestehe auf eine Tauglichkeitsuntersuchung...

Es sind ja nur noch 4 Wochen, so werden wir beide Wohl am 1.4.08 hin müssen und werden dann dort noch mal gemustert... (bitte husten etc. pp)

Wo kommste hin?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aber der Bund kann auch nichts machen, wenn du nach den 9 Monaten wiederkommst und er dich dann nach einen Monat kündigt, weil sich die wirtschaftliche Situation verändert hat...

Genau so wie leute die in der Probezeit sind, die haben richtig die Arschkarte... Ein Unternehmen kann theoretisch sagen das sie dich, wenn sie von der Einberfung hören dich rauschmeissen und als Grund schlechte Auftragslage oder schlechte Arbeit nennen...

Deine Probezeit wird ja noch hintenrangehängt die über war, sprich nach den 9 Monaten biste dann immernoch in der Probezeit und dann kann es ganz schnell sein das du raus bist, Bund hin oder her...
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: Fiestaman am 29. Februar 2008, 23:24:25
Zitat von: Hamburger am 29. Februar 2008, 21:39:54
..die in der Probezeit sind... Ein Unternehmen kann theoretisch sagen das sie dich, wenn sie von der Einberfung hören dich rauschmeissen und als Grund schlechte Auftragslage oder schlechte Arbeit nennen...


In der Probezeit muss das Unternehmen noch nicht mal einen Grund nennen.
Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: Hamburger am 01. März 2008, 10:23:03
na ja laut schreiben vom Bund muss er nach § XX in die Beweispflicht...

aber wie schon gesagt, das Unternehmen hat in der Probezeit leichtes spiel... der gearschte ist der der zum Bund muss oder musste...

Titel: Re: Musterung schon lange her...
Beitrag von: cYCHo am 31. März 2008, 13:29:54
@ Hamburger..
also ich muss nach Hammelburg.

Lasse mich dann morgen da komplett nochmal durchchecken... habe halt Probz mit den Knien.
Aber wenn der Arzt sagt das geht so bleib ich beim Bund.
Ich meine nur dieses "Leiden" ist erst seit 1 Jahr erschwert aufgetreten.

Gucken wir mal was sich ergibt.

Wo kommst Du hin Hamburger ?


mfg cy