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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kivlov am 11. Januar 2008, 14:24:03

Titel: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Kivlov am 11. Januar 2008, 14:24:03
ich werde vorraussichtlich im sommer meine lehre als kaufmann im einzelhandel abschließen und wollte anschließend zur bundeswehr .... nun ist mir in meinem leben ein einziger rechtlicher fehltritt unterlaufen und der wurde gleich zur bewährung ausgesetzt die zu dem zeitpunkt auch noch aktiv ist (gefährliche körperverletzung)

meine frage ist nun in ob ich trotz bestehender bewährungsstrafe dennoch zur bundeswehr kann??

denn ich dachte an 12 jahre :)
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Dennis812 am 11. Januar 2008, 17:46:17
Eine verbindliche Antwort wird es nicht geben. Bewirb dich einfach und sieh' weiter. Fakt ist aber nunmal, dass es zig Bewerber ohne Vorstrafen gibt. Und meines Wissens nach ist "gefährliche Körperverletzung" sogar eine - nun ja - etwas härter einzustufende Straftat und nur schwer mit einigen bw-typischen Idealen vereinbar.
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Kivlov am 12. Januar 2008, 10:16:29
hmm die vorstrafe an sich macht mir weniger sorgen sondern die aktive bewährung denn wenn ich warten müsste bis die rum is bin ich zu alt....
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Schanzer am 12. Januar 2008, 17:18:39
naja versetz dich einfach mal in einen Arbeitgeber der Scharfe Waffen im Keller hat, der darauf achten muss das seine 250000 angestellten keinen unnötigen agresionsfaktor beinhalten.
und dann frag dich mal ob du jemanden einstellst der wegen Schwerer Körperverletzung  verurteilt wurde 

natürlich rein hypothetisch ;)

MKG Schanzer
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Kivlov am 12. Januar 2008, 18:28:45
naja ich kenn etliche die trotz schlimmerer vorstrafen genommen wurden ..... aber ich habe mich schlau gemacht und im soldaten gesetz wurde ich fündig...... nicht angenommen werden leute die eine freiheitsstrafe von mindestens einem jahr erhielten ....... meine war 6 monate also drück ich mir einfach ma die daumen :) ich bin ja auch ein ganz netter kerl das war halt ein ausrutscher
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Fiestaman am 12. Januar 2008, 22:55:13
Also ich würde gefährliche Körperverletzung die mit einer Bewährungstrafe belegt wird nicht gerade einen Ausrutscher nennen!
Titel: Re: bitte helft mir
Beitrag von: Birgit am 12. Januar 2008, 23:07:57
Zitat von: Fiestaman am 12. Januar 2008, 22:55:13
Also ich würde gefährliche Körperverletzung die mit einer Bewährungstrafe belegt wird nicht gerade einen Ausrutscher nennen!

Die Formulierung "Ausrutscher" bagatellisiert nicht die Tat, sondern bringt zum Ausdruck, daß es eine einmalige Sache war, die damals geschehen ist.
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Timid am 13. Januar 2008, 12:21:35
Nur so als Hinweis: http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=2923.0. Zukünftig bitte beachten!
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Kivlov am 13. Januar 2008, 12:48:36
entschuldigung ich werds mir merken

und klar ein ausrutscher in dem sinne dass es aus versehen war  ist es nich der hatte halt nen zahn verloren deshalb gefährlich aber das tut auch nichts zur sache
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: wolverine am 13. Januar 2008, 13:09:39
Der Straftatbestand erfordert Vorsatz (Wissen und Wollen!), sonst wäre Fahrlässige KV angeklagt worden. "Aus Versehen" war es damit nicht mehr! Wenn die Bewerbung Erfolg haben soll, sollte man bei den anliegenden Gesprächen deutlich zeigen, dass man sich mit seinem Fehlverhalten gründlich auseinandergesetzt hat und sein Unrecht einsieht. "Andere sind viel schlimmer" und "eigentlich war es gar nicht so schlimm" ist der beste Weg, nicht angenommen zu werden!
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Schanzer am 13. Januar 2008, 16:56:11
Zitatund klar ein ausrutscher in dem sinne dass es aus versehen war  ist es nich der hatte halt nen zahn verloren deshalb gefährlich aber das tut auch nichts zur sache
bei gefährlich gehts nicht drum das er einen Zahn verloren hat, sondern wie. Zaunlatte oder der Schuh an deinem Fuss, werden wohl der Ausschlag gewesen sein. Aber man kann ja schönreden ;)
MKG Schanzer
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Birgit am 13. Januar 2008, 17:44:58
Zitat von: Schanzer am 13. Januar 2008, 16:56:11
Zitatund klar ein ausrutscher in dem sinne dass es aus versehen war  ist es nich der hatte halt nen zahn verloren deshalb gefährlich aber das tut auch nichts zur sache
bei gefährlich gehts nicht drum das er einen Zahn verloren hat, sondern wie. Zaunlatte oder der Schuh an deinem Fuss, werden wohl der Ausschlag gewesen sein. Aber man kann ja schönreden ;)
MKG Schanzer

Was auch immer er gemacht hat: er ist dafür bereits verurteilt und bestraft worden. Ich find's nicht in Ordnung, daß er sich hier solche Sachen anhören muß.
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Kivlov am 13. Januar 2008, 18:27:19
nun gut ich werde mir eure ratschläge zu herzen nehmen

danke
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Mariner am 13. Januar 2008, 18:39:36
Hallo,

Zitat von: Birgit am 13. Januar 2008, 17:44:58
Zitat von: Schanzer am 13. Januar 2008, 16:56:11
Zitatund klar ein ausrutscher in dem sinne dass es aus versehen war  ist es nich der hatte halt nen zahn verloren deshalb gefährlich aber das tut auch nichts zur sache
bei gefährlich gehts nicht drum das er einen Zahn verloren hat, sondern wie. Zaunlatte oder der Schuh an deinem Fuss, werden wohl der Ausschlag gewesen sein. Aber man kann ja schönreden ;)
MKG Schanzer

Was auch immer er gemacht hat: er ist dafür bereits verurteilt und bestraft worden. Ich find's nicht in Ordnung, daß er sich hier solche Sachen anhören muß.


Das ist ja nicht so das ihn irgend jemand hier dafür fertig machen will. Die Bestrafung ist, war Sache von anderen Stellen. Es soll ihm nur gezeigt werden wie evtl. seine Chancen stehen. Ungeschönt. Es gibt manche Dinge die haften ein Leben lang, Ausrutscher hin oder her.

Da ich selbst im öffentl. Dienst bin kann ich sagen so wie die Sache momentan ist, bei Bewährung etc. wäre eine Einstellung bei uns zb. erst gar nicht möglich. Chance gleich Null.

Die BW reagiert, sollte sie den TE nehmen dann sehr human. Aber erstmal abwarten. Bewerben, Ehrlich sein und das beste geben..

Viel Glück

Gruß Mariner ;)
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: wolverine am 13. Januar 2008, 18:39:58
Zitat von: Birgit am 13. Januar 2008, 17:44:58
Was auch immer er gemacht hat: er ist dafür bereits verurteilt und bestraft worden. Ich find's nicht in Ordnung, daß er sich hier solche Sachen anhören muß.

Hier geht es keineswegs um eine "nachträglich Nocheinmalverurteilung" - jedenfalls mir nicht! Jedoch ist kein einstellender Arbeitgeber verpflichtet, Resozialisierungsarbeit zu leisten und wenn man ehrlich ist, ist man als "Vorbestrafter" bei den meisten sowieso schon durchgefallen - insbesondere wenn genug andere zur Auswahl stehen.
Die Bw kann es sich auf grund ihrer Rechtsbindung als Behörde nicht so einfach machen. Jedoch möchte der psychologische Dienst sehen, dass man - unabhängig von Urteil und Strafe - an seinen Fehlern gearbeitet hat. Hierzu ist Einsicht die Grundlage und einige Äusserungen des TS erzeugten bei mir subjektiv den Eindruck des Beschwichtigens und Beschönigens. Man wird nun einmal grundsätzlich nur für vorsätzliches Verhalten bestraft - sonst steht es im Straftatbestand ausdrücklich dabei. Sagt man dann Leuten, die sich damit auskennen, dass es nur ein Versehen war, sammelt man schlicht Minuspunkte! Wenn im Ergebnis mein subjektiver Eindruck von den Verantwortlichen geteilt wird, ist sein Bewerbungsverfahren sicher nicht erfolgreich. Darum war mein Beitrag nicht deklassierend oder demotivierend sondern als nüchterne strafrechtliche Analyse und letztlich gutgemeinter Ratschlag zu verstehen. Alles andere wäre unkameradschaftlich, letztlich unwahr und sicher nicht zielführend.
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Birgit am 13. Januar 2008, 18:51:20
Ich habe Schanzer zitiert - sonst niemanden.
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Andi am 13. Januar 2008, 23:54:40
Zitat von: Birgit am 13. Januar 2008, 17:44:58
Was auch immer er gemacht hat: er ist dafür bereits verurteilt und bestraft worden. Ich find's nicht in Ordnung, daß er sich hier solche Sachen anhören muß.

Nun, das mag hart klingen, aber wer sich aktiv und vorsätzlich gegen die Werte und Normen der Gesellschaft und die Gesellschaft an sich stellt muss selbst aktiv werden, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sonst stellt sich die Gesellschaft - mit Recht - gegen ihn.
Und seine Beiträge sind nunmal (schöngeredet) höchstens unbeholfen.

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Januar 2008, 08:24:20
Zitat von: Andi am 13. Januar 2008, 23:54:40
Nun, das mag hart klingen, aber wer sich aktiv und vorsätzlich gegen die Werte und Normen der Gesellschaft und die Gesellschaft an sich stellt...

Andi, wir reden hier nicht von der Linkspartei  ;D
Titel: Re: Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?
Beitrag von: Schanzer am 17. Januar 2008, 19:38:42
Liebe Birgit  :-*, es geht hier nicht darum eine Neuanklage aufzustellen, es geht lediglich darum klarzustellen von was wir hier reden.
Wenn der junge Padavan Schüler Mist baut, dann wird er kein Jedi so einfach ist das.
wenns unseren Freund Kivlov wegen Gefährlicher Körperverletzung hat, dann is das nicht bloß mal eben den Nachbarsjungen verdreschen.
wenn jemand eine ehrliche Antwort will, dann brauchts auch eine ehrliche Frage.
Sorry, aber meine Meinung

Gefährliche Körperverletzung §224 StGB

MfG Schanzer