Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Blümchen am 17. Januar 2008, 19:15:05

Titel: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 17. Januar 2008, 19:15:05
Hallo,
hab mal eine Frage! Vlt. kann mir jemand weiter helfen? Bin ein wenig verzweifelt! Wäre echt nett von Euch 

Also es geht um den Freund meiner Tochter. Er hat sich für vier Jahre bei der BW verplichtet. Er ist Staatlich geprüfter Kinderpfleger u. 19 Jahre alt. Gleich nach seiner Ausbildung ist er zum Bund. Wobei er nicht wusste, was da auf ihn zu kommt. Er hat einfach unterschrieben und sich wenig oder gar nicht informiert. Nun ist er in Neugablonz/Kaufbeuren und kommt natürlich nur am WE nach Hause. Diese Kaserne wird aber zum 30.06.08 aufgelöst. Bisher weiß er nicht, wo er hin versetzt wird? Er möchte nicht in seinem gelernten Beruf weiter arbeiten und bei der BW in den 4 Jahren eine neue Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: "Was hat er für Möglichkeiten und wo kann er sich genau informieren?" Er ist jetzt seit April 07 dabei. Wann könnte er eine Ausbildung beginnen? Ist es überhaupt möglich, eine Lehre zu machen und danach die BW zu verlassen? Kann er auch, z. B. 2 Jahre Ausbildung bei der BW und dann 1 Jahr noch in einem Betrieb weiter arbeiten? Er sagt, er könnte wenn dann erst nächstes Jahr damit beginnen? Ist das Richtig? Gerne würde er im Sanitäts oder im Lagerbereich arbeiten! Stimmt es, daß dann die fertigen "Sanis", gleich ins Ausland müssen?
LG

Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 19:21:16
Für SaZ in der Laufbahn der Mannschaften, worauf eine Verpflichtungdaeur von 4 Jahren in aller Regel hindeutet sieht keine Berufsausbildung vor. Er wird die Bw nach 4 Jahren verlassen und hat einen kleinen Anspruch auf BfD-Kurse - für eine Ausbildung wird es dennoch nicht reichen.

Des Weiteren: Er hat unterschrieben und "will" nicht ins Ausland oder gar versetzt werden? Da wirst Du und er hier auf Granit beissen und wenig bis gar kein verständnis bekommen, schließlich sollte man lesen, was man unterzeichnet - und dort steht sinngemäß nunmal etwas von bundesweiter Einsatzmöglich.
Fakt ist auch, dass der Sanitätsdienst eine hohe Einsatzbelastung zu stemmen hat, weswegen viele ausgebildete Soldaten in den Einsatz gehen. Als SaZ4 zwar eher weniger, ABER, da er schon eine abgeschlossen Ausbildung in Gesundheitsbereich hat, kann dies schneller passieren.

Zum "Informationen sammeln" eignet sich der Dienstweg im Übrigen auch - Er möge doch bitte zu "seinem" S1 gehen. Er wird wissen, was bzw. wer das ist.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Andi am 17. Januar 2008, 19:21:38
Als SaZ 4 hat er keinerlei Anspruch auf eine Berufsausbildung, sondern nur auf Maßnahmen und Gelder des Berufsförderungsdienstes. EIn Termin mit seinem zuständigen BFD-Berater wird hier sicherlich etwas bringen.
Wenn er in den Sanitäts- oder Logistikbereich will sollte er das entsprechend durch einen Versetzungsantrag auch seinem Dienstherrn mitteilen.
Dadurch, dass man seine Ausbildung als Sanitätssoldat abgeschlossen hat wird man nicht automatisch in den EInsatz geschickt - hierzu sind auch weiterführende einsatzvorbereitende Lehrgänge nötig. Als Soldat auf Zeit kann er aber natürlich jederzeit in den Einsatz geschickt werden.

Gruß Andi
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 17. Januar 2008, 20:04:37
Hallo Dennis812 u. Andi,
danke für Euere Antworten. So etwas hab ich mir schon gedacht! Ohne zu Überlegen einfach unterschrieben. Er glaubt, halt immer an das Gute! Angeblich kennt sich dort niemand aus und die haben ihm dort was ganz anderes erzählt. Er hätte Anspruch auf eine Ausbildung! Was soll ich jetzt glauben? Da die Kaserne wie ich bereits geschrieben hab, aufgelöst wird, hat er gleich 5 Berwerbungen an andere Standorte los geschickt. Leider ohne Erfolg.
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 20:12:14
Ein bereits dienstuender Soldat bewirbt sich nicht schriftlich. Er wird kommandiert! (Vitamin B mal gänzlich außen vor)

Ihm steht eine Ausbildung - wie auch immer geartet - im Rahmen seines BfD-Anspruchs zu. Das wars dann aber auch. Und ein "[...] die haben eh keine Ahnung [...]" hilft wenig bis garnicht!
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: peppie am 17. Januar 2008, 20:16:37
An manchen Standorten bietet der Berufsförderungsdienst eine schulische Ausbildung zum Bürokaufmann an. Diese erfolgt dann in Teilzeit. Welcher BfD für ihn zuständig ist, hängt am schwarzen Brett der Kompanie. Dort steht auch die Nummer des zuständigen Beraters.

Nunja, man kann sich auch bei anderen Kompanien vorstellen und evtl. ein Praktikum machen. Und eventuell wird er dann dorthin kommandiert/versetzt.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 17. Januar 2008, 20:24:33
Hallo Dennis 812,
ja des kommt davon, wenn man keine Ahnung von der BW hat ;D
Aber was heißt es genau? Im Rahmen seines BfD-Anspruchs zu? Warum weiß eigentlich keiner so richtig Bescheid? Man kann doch die 4 Jahre nicht einfach so sinnlos  "verplempern"?
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Fiestaman am 17. Januar 2008, 20:53:37
Jeder Zeitsoldat hat nach seiner Dienstzeit einen BfD (Berufsförderungsdienst) Anspruch.

Um die Eingliederung in das zivile Leben zu erleichtern durch berufliche Weiterbildung oder Fortbildung.
Je nach Dienstzeit besteht ein bestimmter Anspruch.

So stehen einem SaZ4 7 Monate Förderung schulischer und beruflicher Bildung zu.



Nähere Informationen hierzu findest du hier

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256F8900489C69/W26HGHSE757INFODE/BF01.pdf?yw_repository=youatweb

und hier

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/berufsford
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 21:01:38
Zitat von: peppieno am 17. Januar 2008, 20:16:37
An manchen Standorten bietet der Berufsförderungsdienst eine schulische Ausbildung zum Bürokaufmann an. [...]
Die - mit Verlaub - auch ganz sicher den vielen, notwendigen Facetten dieses Berufsbildes nachkommt und dementsprechend "gut" ist  ::) <-- (Meine Meinung - ebengleich zur rein schulischen Ausbildung lass ich mal gänzlich weg)

Back2Topic:
Deine Fragen hatte Fiestaman schon beanwortet. Ach so, und 4 Jahre sind mittlerweile - naja - irgendwo doch ein wenig fragwürdig, weshalb hier im Forum auch in einigen Threads schon durch die Blume oder auch sehr deutlich davon abgeraten wurde.


€: Vertippsler  8)
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 17. Januar 2008, 21:33:00
@Fiestaman,
dankeschön für die Links! Aber wie soll man in 7 Monaten eine komplette Berufsausbildung machen?

@Dennis812,"
d. h. auf gut Deutsch? Sich für 4 Jahre zu verplichten ist Sch....! Außer man ist super und hat das notwenige" Vitamin B"?
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: StOPfr am 17. Januar 2008, 21:59:21
Zitat von: Blümchen am 17. Januar 2008, 21:33:00
...wie soll man in 7 Monaten eine komplette Berufsausbildung machen?
Bis zum vergangenen Oktober waren es sogar nur sechs Monate jener von Andi beschriebenen Maßnahmen mit einem Höchstbetrag für berufliche Bildung von 2760 € (heute knapp 3000 €).
Leider bringen auch Superleistungen und Vitamin B nicht den gewünschten Erfolg. SaZ4 muss man heute wohl als Sackgasse bezeichnen.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 17. Januar 2008, 23:40:38
Hallo StOPfr,
vielen Dank für die ehrliche Antwort! Aber was kann man da gegen tun, um den geringst möglichen Schaden zu haben? Der Freund meiner Tochter hat gesagt:" Für 2008 gibt es gar keinen BfG Berater mehr, da die Kaserne eh Mitte des Jahres aufgelöst wird"! :'(
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Januar 2008, 08:51:25
Zitat von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 21:01:38
Zitat von: peppieno am 17. Januar 2008, 20:16:37
An manchen Standorten bietet der Berufsförderungsdienst eine schulische Ausbildung zum Bürokaufmann an. [...]
Die - mit Verlaub - auch ganz sicher den vielen, notwendigen Facetten dieses Berufsbildes nachkommt und dementsprechend "gut" ist  ::) <-- (Meine Meinung - ebengleich zur rein schulischen Ausbildung lass ich mal gänzlich weg)

Es kommt ganz einfach, und diese Aussage habe ich sowohl vom damaligen BFD-Berater als auch von Vorgesetzten und späteren Kollegen in Personalverantwortung gehört, auf die Tätigkeit als Soldat an.

Ein Soldat der im Büro Dienst tut (Stabsdienst, Nachschub, ähnliches sonstiges...) und am Ende seiner 4 Jahre diese rein schulische Ausbildung absolviert, kann danach als absolut vollwertiger Bürokaufmann angesehen werden. Er hat vier Jahre praktische "betriebliche Ausbildung" und ein halbes Jahr Schulanteil - rechne mal anhand der Berufschultage einer dreijährigen lehre aus, wie lange ein Lehrling netto auf die Schule geht  ;) - und damit ist er absolut gleichwertig mit jedem "zivilen" Bürokaufmann.

Wenn er jedoch eine "bürofremde" Tätigkeit ausübt (ob nun Techniker, Infanterist oder Panzerschütze, egal...) fehlt ihm einfach jede Praxis, und das halbe Jahr Schule bringt dann auch nicht viel.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 18. Januar 2008, 09:12:55
@Schlammtreiber,
danke für die Antwort. Dort wo er jetzt ist, mach er Logistik. "Eher bürofremd". Würde ich jetzt mal sagen! Vlt. öffnen sich neue Perspektiven, wenn er an einen neuen Standort kommt! Weil dort, ist sowieso alles für die "Katz"! Wie lange vorher wir einem Bescheid gegeben, wenn man abkommandiert wird?
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Januar 2008, 09:32:43
Zitat von: Blümchen am 18. Januar 2008, 09:12:55
Dort wo er jetzt ist, mach er Logistik. "Eher bürofremd". Würde ich jetzt mal sagen!

Nicht unbedingt. Ein Logistiker kann genau so gut im Büro sitzen wie im lager oder im Führerhaus eines LKW  ;)

ZitatWie lange vorher wir einem Bescheid gegeben, wenn man abkommandiert wird?

Kann man nicht mit bestimmtheit sagen, kommt drauf an.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 18. Januar 2008, 09:57:49
@Schlammtreiber,
ja so ungefähr wenigstens? Wenn man z.b. zum 03.03. oder zum 01.07. versetzt werden würde?
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Huey am 18. Januar 2008, 10:03:27
Ein paar klärende Worte:

Es ist nicht Aufgabe des "Arbeitgebers", einen Bewerber über seine Tätigkeiten aufzuklären.
Von einem mündigen Staatsbürger, der wählen darf, einen Führerschein hat und bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat kann man erwarten, das er sich vor ableisten einer Unterschrift über das informiert, was ihn dort erwartet.

Leider liest und hört man diese fast schon "amerikanischen" Ansichten immer öfter ("ich unterschreib einfach....wenn´s mir nicht gefällt, klage ich mich halt raus").


Wenn er seit April bei der Bw ist, kennt er den Dienstweg-und "einfach so bewerben" ist für einen Soldaten nicht drin.
Er muss den Dienstweg einhalten-Punkt!

Er wird rechtzeitig (mind. 3 Monate vorab) vor einer Versetzung informiert (obwohl es hier auch Ausnahmen gibt).

In seiner jetzigen Laufbahn bekommt er keine Berufsausbildung-es sei denn, er absolviert sie nach dem Ende seiner Dienstzeit über die Gelder des BfD.

Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 18. Januar 2008, 10:53:38
@Huey,
danke für die Antwort! Ja müßte oder sollte man lesen, bevor man unterschreibt! Leider zu spät!

Könnte man  jetzt auch noch eine andere Laufbahn einschlagen?
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Dennis812 am 18. Januar 2008, 10:56:59
Zitat von: Blümchen am 18. Januar 2008, 10:53:38
[..]Könnte man  jetzt auch noch eine andere Laufbahn einschlagen?

Wenn die Vorraussetzungen gegeben sind ist dies grundsätzlich möglich! Fragwürdig ist das in Bezug auf Dienstposten/Lehrgangsplanung!

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zitat von: schlammtreiber am 18. Januar 2008, 08:51:25
Zitat von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 21:01:38
Zitat von: peppieno am 17. Januar 2008, 20:16:37
An manchen Standorten bietet der Berufsförderungsdienst eine schulische Ausbildung zum Bürokaufmann an. [...]
Die - mit Verlaub - auch ganz sicher den vielen, notwendigen Facetten dieses Berufsbildes nachkommt und dementsprechend "gut" ist  ::) <-- (Meine Meinung - ebengleich zur rein schulischen Ausbildung lass ich mal gänzlich weg)

Es kommt ganz einfach, und diese Aussage habe ich sowohl vom damaligen BFD-Berater als auch von Vorgesetzten und späteren Kollegen in Personalverantwortung gehört, auf die Tätigkeit als Soldat an.

Ein Soldat der im Büro Dienst tut (Stabsdienst, Nachschub, ähnliches sonstiges...) und am Ende seiner 4 Jahre diese rein schulische Ausbildung absolviert, kann danach als absolut vollwertiger Bürokaufmann angesehen werden. Er hat vier Jahre praktische "betriebliche Ausbildung" und ein halbes Jahr Schulanteil - rechne mal anhand der Berufschultage einer dreijährigen lehre aus, wie lange ein Lehrling netto auf die Schule geht  ;) - und damit ist er absolut gleichwertig mit jedem "zivilen" Bürokaufmann.

Wenn er jedoch eine "bürofremde" Tätigkeit ausübt (ob nun Techniker, Infanterist oder Panzerschütze, egal...) fehlt ihm einfach jede Praxis, und das halbe Jahr Schule bringt dann auch nicht viel.

Das stimmt grundsätzlich. Spezielle Sache wie "Sales & Marketing" oder Business English lasse ich dann auch mal außen vor, da der durchschnittlich BKM das auch nach zivile Ausbildung nicht zwagsläufig "beherrscht" - du weißt sicher, was ich meine  ;)
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Januar 2008, 11:05:11
Zitat von: Dennis812 am 18. Januar 2008, 10:56:59
Spezielle Sache wie "Sales & Marketing" oder Business English lasse ich dann auch mal außen vor, da der durchschnittlich BKM das auch nach zivile Ausbildung nicht zwagsläufig "beherrscht" - du weißt sicher, was ich meine  ;)

What the freakin´ hell is this guy talkin´ bout?  ;D
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Dennis812 am 18. Januar 2008, 13:31:25
Zitat von: schlammtreiber am 18. Januar 2008, 11:05:11
Zitat von: Dennis812 am 18. Januar 2008, 10:56:59
Spezielle Sache wie "Sales & Marketing" oder Business English lasse ich dann auch mal außen vor, da der durchschnittlich BKM das auch nach zivile Ausbildung nicht zwagsläufig "beherrscht" - du weißt sicher, was ich meine  ;)

What the freakin´ hell is this guy talkin´ bout?  ;D

Das(!) ist kein(!) Business English *rofl*  ;D :D ;)
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: peppie am 18. Januar 2008, 19:46:26
Naja, ich finde in meinem Fall wären 4 Jahre SaZ nicht "weggeschmissen". Ich bin in der S6 Abteilung und mache z.Z noch eine zivile Weiterbildung die zu 1/3 vom BFD finanziert wird. Diese Ausbildung wäre ja auch für den Dienstherrn förderlich... zumindest in den nächsten 2-3 Jahren, bis das Projekt HERKULES richtig läuft.. (Wenn es denn irgendwann richtig läuft.. was ich vom heutigen Standpunkt bezweifel..)

Nur leider sind in der SKB keine SaZ4 Mannschaften mehr vorgesehen und es würde an ein Wunder grenzen, wenn ich denn noch SaZ werden würde.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Andi am 18. Januar 2008, 19:47:46
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2008, 19:46:26
Nur leider sind in der SKB keine SaZ4 Mannschaften mehr vorgesehen

Stimmt nicht. Gerade die Feldjägertruppe hat fast ausschließlich nur noch FWDL und SaZ 4 im Bereich der Mannschaften.

Gruß Andi
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 18. Januar 2008, 21:04:40
Hallo,
könnt Ihr mir bitte des Ganze mal "für nicht BW`ler" erläutern? ;) Immer diese Abkürzungen :'(
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: StOPfr am 18. Januar 2008, 22:27:32
GWDL = Grundwehrdienstleistende (9 Monate)
FWDL = Freiwillig Wehrdienstleistende (ab 10 bis maximal 23 Monate)
SaZ = Soldat auf Zeit (ab 4 Jahre, die sogenannten Freiwilligen; die Zahl bezeichnet die Jahre)
SKB = Streitkräftebasis (ein Organisationsbereich der Bundeswehr)
BFD = Berufsförderungsdienst
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 18. Januar 2008, 23:40:11
@ StOPfr,
dankeschön! Jetzt blick ich durch ;D
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: peppie am 19. Januar 2008, 09:37:31
Zitat von: Andi am 18. Januar 2008, 19:47:46
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2008, 19:46:26
Nur leider sind in der SKB keine SaZ4 Mannschaften mehr vorgesehen

Stimmt nicht. Gerade die Feldjägertruppe hat fast ausschließlich nur noch FWDL und SaZ 4 im Bereich der Mannschaften.

Gruß Andi

Hmm. Naja ich hab auch schon erlebt, dass manche einen Tag vor DZE zum SaZ4 ernannt wurde, aber soviele SaZ 4 Mannschaften haben wir auch nicht.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Andi am 20. Januar 2008, 04:47:25
Zitat von: peppieno am 19. Januar 2008, 09:37:31
Hmm. Naja ich hab auch schon erlebt, dass manche einen Tag vor DZE zum SaZ4 ernannt wurde, aber soviele SaZ 4 Mannschaften haben wir auch nicht.

Wer ist "wir"?

Gruß Andi
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 20. Januar 2008, 12:16:05
Zitat von: Andi am 20. Januar 2008, 04:47:25
Zitat von: peppieno am 19. Januar 2008, 09:37:31
Hmm. Naja ich hab auch schon erlebt, dass manche einen Tag vor DZE zum SaZ4 ernannt wurde, aber soviele SaZ 4 Mannschaften haben wir auch nicht.

Wer ist "wir"?

Gruß Andi

Ja die BW insgesamt vlt. halt? ;D. Leider haben mir die vielen Antworten gezeigt, daß es ein klarer Nachteil ist, sich als SaZ4 zu verplichten! Oder gibt es doch etwas Positives zu berichten? Freu mich weiterhin über Erfahrungsberichte! :D
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: StOPfr am 20. Januar 2008, 13:41:44
Zitat von: Blümchen am 20. Januar 2008, 12:16:05
Oder gibt es doch etwas Positives zu berichten?
Hmmm! Also für diejenigen die es schaffen, ihr Leben nach den vier Jahren Bw und einer angepassten Fortbildung vernünftig und zielgerichtet zu organisieren und einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht, vorbehaltlos > Ja!
Wenn alles gut gelaufen ist können sie die Bw-Zeit als positive Lebenserfahrung nutzen und dann wäre die Zeit wirklich nicht verschenkt. Mancher weiß zudem seine Vorstellungen fürs Leben mit 19, 20 noch nicht zu konkretisieren und kriegt durch den Lernprozess beim Bund in diesen vier Jahren doch noch die Kurve. Auch das ist positiv.   
Als Sprungbrett zu einer wie auch immer gearteten beruflichen Karriere eignen sich die vier SaZ-Jahre sonst nicht. 
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 20. Januar 2008, 15:19:48
Zitat von: StOPfr am 20. Januar 2008, 13:41:44
Zitat von: Blümchen am 20. Januar 2008, 12:16:05
Oder gibt es doch etwas Positives zu berichten?
Hmmm! Also für diejenigen die es schaffen, ihr Leben nach den vier Jahren Bw und einer angepassten Fortbildung vernünftig und zielgerichtet zu organisieren und einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht, vorbehaltlos > Ja!
Wenn alles gut gelaufen ist können sie die Bw-Zeit als positive Lebenserfahrung nutzen und dann wäre die Zeit wirklich nicht verschenkt. Mancher weiß zudem seine Vorstellungen fürs Leben mit 19, 20 noch nicht zu konkretisieren und kriegt durch den Lernprozess beim Bund in diesen vier Jahren doch noch die Kurve. Auch das ist positiv.   
Als Sprungbrett zu einer wie auch immer gearteten beruflichen Karriere eignen sich die vier SaZ-Jahre sonst nicht. 
Was hat er denn für eine andere Wahl? Eine Berufsausbildung gibt es nun mal nicht :'( Auch wenn er ein klares Berufsbild/Ziel vor Augen hat.
Mit spezifischen Lehrgängen kommt er auch nicht weit, weil solche doch nicht an allen Standorten zu machen sind? Oder? Denn er weiß ja nicht mal wohin er versetzt wird? Natürlich nimmt man auch postive Eindrücke mit und sammelt Lebenserfahrung! Aber mit dann schon 22 Jahren eine neue Ausbildung zu beginnen, finde ich persönlich: "Einfach sehr spät". Auch wenn man mit Geldern des BFG für 6 Monate unterstützt wird. An eine Einglierung durch den BFG glaube ich nicht!
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Fiestaman am 20. Januar 2008, 15:50:13
Also mit 22 ist er noch nicht sooo alt. Sicher nicht der jüngste für eine Ausbildung. Allerdings gibt es sicher eine Menge Arbeitgeber die ihn gerne aufnehmen. Denke schon das er eine Ausbildung finden kann.

Zudem hat er auch die Möglichkeit sich mit dem Bfd auf eine Ausbildung vorzubereiten. Mit verschiedenen Kursen die der Bfd anbietet.

Eine wirkliche Eingliederung durch den Bfd kann aber auch nur dann statt finden, wenn er sich frühzeitig selbst darum kümmert. Was, Wie und Wann.

Er kann nicht erwarten das der Bfd ihm den A... hinter her trägt und alles vorkaut. Da muß er sich schon selber kümmern, dann können die Maßnahmen auch sinnvoll sein.
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 20. Januar 2008, 16:14:28
Zitat von: Fiestaman am 20. Januar 2008, 15:50:13
Also mit 22 ist er noch nicht sooo alt. Sicher nicht der jüngste für eine Ausbildung. Allerdings gibt es sicher eine Menge Arbeitgeber die ihn gerne aufnehmen. Denke schon das er eine Ausbildung finden kann.

Zudem hat er auch die Möglichkeit sich mit dem Bfd auf eine Ausbildung vorzubereiten. Mit verschiedenen Kursen die der Bfd anbietet.

Eine wirkliche Eingliederung durch den Bfd kann aber auch nur dann statt finden, wenn er sich frühzeitig selbst darum kümmert. Was, Wie und Wann.

Er kann nicht erwarten das der Bfd ihm den A... hinter her trägt und alles vorkaut. Da muß er sich schon selber kümmern, dann können die Maßnahmen auch sinnvoll sein.
Das ist schon klar! Etwas muß er schon selbst tun ;) Vlt. sehe ich  es einfach nur zu schwarz.? ;)
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Fiestaman am 20. Januar 2008, 17:55:37
Wahrscheinlich, wenn er weiß was er will kann er den Bfd sehr sinnvoll einsetzen.

Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: peppie am 20. Januar 2008, 18:18:43
Mit "wir" meinte ich meine Stammeinheit bzw das Btl indem ich diene. Naja, kommt Zeit, kommt Rat ;)
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 21. Januar 2008, 23:13:27
@peppie
na ja! Man könnte seine noch "verbleibende Dienstzeit "doch sinnvoller nutzen? Oder?
LG                   
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Andi am 22. Januar 2008, 12:13:57
Zitat von: Blümchen am 21. Januar 2008, 23:13:27
@peppie
na ja! Man könnte seine noch "verbleibende Dienstzeit "doch sinnvoller nutzen? Oder?
LG                   

Mit Verlaub, wenn du dich als ungelernter Arbeiter bewirbst, um die Arbeiten eines ungelernten Arbeiters zum Lohn eines ungelernten Arbeiters zu machen solltest du dich nicht wundern, wenn du dich dann bei deinem Arbeitgeber als ungelernter Arbeiter wiederfindest...

SaZ4 Mannschaften bringt weiterbildungstechnisch nicht viel, eigentlich nur vier Jahre Lebenserfahrung, aber das ist nunmal von vornherein klar.

Gruß Andi
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 22. Januar 2008, 16:53:51
@Andi,
ja da hast Du schon recht! Aber wo kommen dann diese falschen Infos her? In seinem Fall war es nicht von vornherein klar! "Ich weiß, wer lesen kann ist im Vorteil". Bevor man unterschreibt! Eigentlich schade, daß man "nur"  Lebenserfahrung mit nehmen kann? Sicherlich auch noch ein paar positive Eindrücke? Aber im Großen und Ganzen doch, verlorene Zeit, die einfach verschwendet ist oder wird! Ein klärendes Gespräch vor der Unterzeichnung, wäre wohl nicht schlecht. Vor allem dann wenn nicht jeder was anderes sagen würde. Wie sagt man doch so schön: "eben halt dumm gelaufen" ;)
LG
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Fiestaman am 22. Januar 2008, 17:42:19
Naja, vielleicht nicht richtig zugehört und gelesen. Denn jeder wird sehr umfangreich am ZnwG unformiert bevor er unterschreibt.

Leider hören nicht alle gut zu :)

Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Huey am 22. Januar 2008, 18:02:12
Nochmal: Es ist nicht Aufgabe des "Arbeitgebers", einem Bewerber lang und breit zu erklären, was er in der Ausbildung machen wird und welche Perspektiven man ihm danach eröffnet.

Es ist Aufgabe des Bewerbers, sich vorab zu informieren, Fragen zu stellen.

Es ist weiterhin nicht Aufgabe der Bundeswehr, einem Soldaten eine Berufsausbildung zu verschaffen.

Niemand (in Worten: Niemand!) nimmt in an der Hand und sagt "wenn du jetzt brav da unterschreibst, bekommst du einen Ausbildungsplatz xy".

Er muss wissen, was er danach machen will.
Dann kann er sich nach Dienstschluss gezielt darauf vorbereiten-z.B. durch Kurse in der VHS.
Und er kann gezielt beim BfD nachfragen.

Einfach hingehen und fragen "Was kann ich denn machen"-ist nicht.
Denn dann erhält er genau die gleiche Antwort "Überlegen sie sich, was sie machen wollen"..
Titel: Re: Für 4 Jahre verpflichtet! Berufsausbildung bei der Bw?
Beitrag von: Blümchen am 22. Januar 2008, 20:52:54
@Huey,
dankeschön für die ausführliche Antwort!  :)
LG