Hi,
mal kurz zu meiner Situation: Ich werd dieses Jahr 21 und wurde bereits als T2 gemustert (vor 9-10 Monaten). Zurzeit befinde ich mich noch in der Ausbildung und lerne jetzt in 2-3 Wochen aus. Ich und ein paar Klassenkameraden haben jetzt vom Arbeitgeber die einmalig Chance bekommen für 2 Jahre nach Toulouse (Süd-Frankreich) zu gehn und dort für ordentlich extra-Kohle Vorort zu arbeiten. Dem hab ich (und einige Kollegen) zugesagt und hab auch schon den Entsendungsvertrag unterschrieben. Werd jetzt Anfang Feb. nach Toulouse ziehn, Hauptwohnsitz bleibt aber in Deutschland.
Jetzt ist nur die Frage was ich wegen dem Wehrdienst mache...
Kennt sich da jemand in der Gebiet aus? Ich will natürlich auf keinen fall das die mich wärend der Zeit ziehn und ich meine Entsendung deshalb abbrechen muss oder die 9 Monate die ich verpass später wenn meine Kollegen schon wieder in Deutschland sind nachholen muss.
Soweit ich weis ist man ja eigentlich verpflichtet dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen wenn man umzieht oder für längere Zeit ins ausland geht. Hab sogar gehört man braucht ne genämigung wenn man längere Zeit ins Ausland will, stimmt das? Ich hab aber keine Lust schlafende Hunde zu wecken weshalb ich mich frag ob es nicht vieleicht bessere wäre garnichts zu sagen und erst dann wenn sie mich wirklich ziehn wollen wiederspruch einzulegen bzw sich versuchen rückstellen zu lassen. weis jemand ob man dafür ne Strafe bekommt wenn man gegen diese Meldepflicht (bei Umzug/ ins Ausland) verstößt?
Da wäre ich schon beim nächsten Thema stimmt es das man sich maximal 12 Monate zurückstellen lassen kann? (auser ausbildung)
Ob die Feldjäger bis nach Frankreich kommen um einen zu holen?!?!?!? ^^
Unverzichbarkeitserklärung geht leider nicht weil unsere Firma dafür viel, viel zu groß ist...
Würde mich über bisschen hilfe echt Freuen, hab keinen Plan was ich machen soll...
Vielen Dank im vorraus
So schön das für dich sein mag, so richtig ist auch folgenden Annahme:
Zitat von: Ascended am 17. Januar 2008, 19:47:02
[...]
Soweit ich weis ist man ja eigentlich verpflichtet dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen wenn man umzieht oder für längere Zeit ins ausland geht. Hab sogar gehört man braucht ne genämigung wenn man längere Zeit ins Ausland will, stimmt das? Ich hab aber keine Lust schlafende Hunde zu wecken weshalb ich mich frag ob es nicht vieleicht bessere wäre garnichts zu sagen [...]
Du unterliegst der Wehrüberwachung und du MUSST solch ein Vorhaben melden. Im Übrigen nicht nur, weil du noch KEINEN Grundwehrdienst geleistet hast - das müssen auch Gediente!
In aller Regel kann man mit den Menschen dort ganz normal reden, wenn du dich für bspw. sofortigen Dienstantritt nach Rückkehr meldest, sehe ich pers. wenig Probleme! - Aber in Gottes Namen, sprich mit den Leuten! Sonst hast du nachher richtig Stress am Hals!
nen Kollege von mir der auch nach Frankreich wollte sollte direkt nach der Ausbildung eingezogen werden. Er hat dann mit den Leuten geredet und die meinten das sie ihn nur max 12 Monate zurückstellen aber danach dann gleich einziehn werden. Daraufhin hat dann aber unser Arbeitgeber gemeint das diese Ensendung nur für 3 Monate oder 2 Jahre geht... Damit war die Entsendung für ihn gestorben...
Mal angenommen ich melde nix und die bekommen das raus. Ich würde dann behaupten das ich das nicht gewusst hab das ich denen das sagen muss oder vergessen hab. Mit welchen strafen muss ich da rechnen.
Zitat von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 19:52:01Du unterliegst der Wehrüberwachung und du MUSST solch ein Vorhaben melden. Im Übrigen nicht nur, weil du noch KEINEN Grundwehrdienst geleistet hast - das müssen auch Gediente!
Stimmt nur nicht ;) Gemeldet werden muss ein Aufenthalt im Ausland ab 8 Wochen. Ab 3 Monaten hingegen muss dieser genehmigt werden! Andernfalls kann es dezente Probleme geben - Bußgeld etc. ...
Zitat von: Ascended am 17. Januar 2008, 20:13:00nen Kollege von mir der auch nach Frankreich wollte sollte direkt nach der Ausbildung eingezogen werden. Er hat dann mit den Leuten geredet und die meinten das sie ihn nur max 12 Monate zurückstellen aber danach dann gleich einziehn werden. Daraufhin hat dann aber unser Arbeitgeber gemeint das diese Ensendung nur für 3 Monate oder 2 Jahre geht... Damit war die Entsendung für ihn gestorben...
Schön und gut, bringt dir aber nichts ... Ruf dort an, frag nach, dann wirst du eine für dich gültige Auskunft erhalten. Oder schick einfach einen formlosen Antrag mit angehefteter Kopie des Arbeitsvertrags bzw. der relevanten Stellen an das Kreiswehrersatzamt.
ZitatIch würde dann behaupten das ich das nicht gewusst hab das ich denen das sagen muss oder vergessen hab.
Irrelevant. Unwissen schützt vor Strafe nicht!
ZitatMit welchen strafen muss ich da rechnen.
Bußgeld und schlimmer.
Zitat von: Timid am 17. Januar 2008, 20:32:22
Zitat von: Dennis812 am 17. Januar 2008, 19:52:01Du unterliegst der Wehrüberwachung und du MUSST solch ein Vorhaben melden. Im Übrigen nicht nur, weil du noch KEINEN Grundwehrdienst geleistet hast - das müssen auch Gediente!
Stimmt nur nicht ;) Gemeldet werden muss ein Aufenthalt im Ausland ab 8 Wochen. Ab 3 Monaten hingegen muss dieser genehmigt werden! Andernfalls kann es dezente Probleme geben - Bußgeld etc. ...
Aber diese kleinen, feinen Wortunterschied mit samt derer was "meinen" und tatsächlich "schreiben" angeht :D
Zitat von: Ascended am 17. Januar 2008, 19:47:02
weis jemand ob man dafür ne Strafe bekommt wenn man gegen diese Meldepflicht (bei Umzug/ ins Ausland) verstößt?
Es kann ein Bußgeld von bis zu tausend Euro verhängt werden.
ZitatOb die Feldjäger bis nach Frankreich kommen um einen zu holen?!?!?!? ^^
Nein, dafür gibt es internationale Haftbefehle...
Gruß Andi
Und zusätzlich verlängert sich durch sowas auch das Höchstalter, bis zu dem man zum Wehrdienst herangezogen werden kann ...