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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Stromberg am 20. Januar 2008, 15:23:57

Titel: OPZ ROA a.d.W. "zur Zeit nicht geeignet"
Beitrag von: Stromberg am 20. Januar 2008, 15:23:57
So Kameraden,

hatte vor zwei Wochen in Köln die Prüfung zum ROA a.d.W.. Eigentlich ist alles relativ gut verlaufen; gesundheitlich bin ich T2, der CAT Test wurde auch erfolgreich absolviert.

Beim persönlichen Interview scheiterte ich leider aufgrund der Tatsache, da ich laut den zuständigen Prüfoffizieren deren Fragen nur zu oberflächlich beantwortete. Auch zweifelten sie mir an, ob ich als ROA fähig wäre, im Ernstfall Menschen zu führen, was eigentlich die Hauptaufgabe von Offizieren ist. Ich finde deren Vermutungen schon ziemlich einfältig. Schließlich können die ja von mir kein hundertprozentiges Bild sehen. Meine fachliche Kompetenz wurde nicht angezweifelt (studiere BWL).

Mir wurde auch mitgeteilt, dass ich die Prüfung nach einiger Zeit noch einmal wiederholen kann, was ich natürlich auch vorhabe.

Jetzt aber noch eine andere Frage:

Wäre es sinnvoll, mich jetzt zum RFA, also Reservefeldwebelanwärter beodern zu lassen? (Bin z.Z. OG d.R.) Ich denke, dass das taktisch nicht falsch wäre, denn

1. würde ich dadurch mehr Erfahrungen sammeln im Umgang mit Soldaten, sowie im entsprechenden Fachbereich
2. würde ich auch eine Art Führungsposten einnehmen
3. wenn der nächste Versuch zum ROA wieder scheitern würde, ich wenigstens ein FW d.R. wäre
4. ich mich in einem kritischen Alter (24 Jahre) befinde, was die MOB Beorderung zum FW d.R. betrifft.


Was meint Ihr dazu?



Titel: Re: OPZ ROA a.d.W. "zur Zeit nicht geeignet"
Beitrag von: der FR am 20. Januar 2008, 15:45:35
Deine Überlegungen (Erfahrungen als Vorgesetzter sammeln etc.) bzgl. einem Wechsel in die Laufbahn der Reservefeldwebel vor dem Hintergrund einer erneuten Bewerbung als ROA a.d.W. finde ich sehr gut. In einem kritischen Alter bist Du aber mit 24 Jahren noch nicht.  ;) Hast Du denn schon eine konkrete Beorderungsmöglichkeit im Auge?

MkG
der Fähnrich
Titel: Re: OPZ ROA a.d.W. "zur Zeit nicht geeignet"
Beitrag von: Stromberg am 20. Januar 2008, 17:17:59
Zitat von: der FR am 20. Januar 2008, 15:45:35
Deine Überlegungen (Erfahrungen als Vorgesetzter sammeln etc.) bzgl. einem Wechsel in die Laufbahn der Reservefeldwebel vor dem Hintergrund einer erneuten Bewerbung als ROA a.d.W. finde ich sehr gut. In einem kritischen Alter bist Du aber mit 24 Jahren noch nicht.  ;) Hast Du denn schon eine konkrete Beorderungsmöglichkeit im Auge?

MkG
der Fähnrich


Nun, ich würde mich natürlich in einem Bereich beordern lassen, der mir auch nahe steht, wie z.B. eben S1, sprich Personalwesen oder halt Nachschub zwecks Logistik etc..
Titel: Re: OPZ ROA a.d.W. "zur Zeit nicht geeignet"
Beitrag von: Laird_ am 09. Februar 2008, 03:22:45
Ich habe auf meiner letzten Wehrübung auch einen Antrag stellen wollen, RFA zu werden.

Mein S1 fragte dann, was für Bildungsabschlüsse bzw. zivile Ausbildungen ich absolviert hätte. Ich entgegnete ihm, daß ich (zwar) Fachabitur habe, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daraufhin meinte er trocken, daß ich dann weder Uffz noch Feldwebel der Reserve werden könne, jedoch solle ich doch versuchen, ROA zu werden.

Stimmt das wirklich?
Titel: Re: OPZ ROA a.d.W. "zur Zeit nicht geeignet"
Beitrag von: Stromberg am 09. Februar 2008, 14:55:37
Zitat von: Laird_ am 09. Februar 2008, 03:22:45
Ich habe auf meiner letzten Wehrübung auch einen Antrag stellen wollen, RFA zu werden.

Mein S1 fragte dann, was für Bildungsabschlüsse bzw. zivile Ausbildungen ich absolviert hätte. Ich entgegnete ihm, daß ich (zwar) Fachabitur habe, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daraufhin meinte er trocken, daß ich dann weder Uffz noch Feldwebel der Reserve werden könne, jedoch solle ich doch versuchen, ROA zu werden.

Stimmt das wirklich?


Schau dir mal diesen Auszug aus der ZDV bezüglich Zulassung zum Reservefeldwebelanwärter an:

c) Voraussetzungen für die Zulassung als Reservefeldwebel-Anwärter(in)
- § 22 Abs. 2 SLV
431. Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst
leisten, und frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können bei Bedarf und Eignung
als Reservefeldwebel-Anwärter(in) zugelassen werden, wenn sie
- sich in einem Gefreitendienstgrad befinden,
- eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand erworben haben (vgl. Anlage 9 Nr. 2) und über einen förderlichen
Berufsabschluss verfügen (vgl. Anlage 9 Nr. 8) oder
- das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als
gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt (vgl. Anlage 9 Nr. 3) und
- das 40. Lebensjahr - in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung darüber hinaus
- noch nicht vollendet haben.